Fragebogen für Arbeitgeber

Neutrino

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Hier, lest selbst...

Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen....

Soeben erreicht mich eine E-Mail eines Erwerbslosen, der seinen Angaben nach ein Stellenvermittlungsangebot mit Rechtsfolgenbelehrung von seinem Jobcenter erhalten haben will auf das er sich umgehend bewarb. Beim Vorstellungsgespräch bei dem Zeitabeitsunternehmen sollte der Bewerber nun einen Personalfragebogen im Eingangsbereich der Personaldienstleistung ausfüllen bevor er in das Büro des Personaldisponenten gehen sollte.

Spontan überreichte der Erwerbslose seinen eigenen Fragebogen, den er vom Arbeitgeber ebenfalls ausgefüllt haben wollte. Während er den Personalfragebogen der Zeitarbeit im Foyer ausfüllte verschwand die Sekretärin am Empfang mit seinem Blatt “Fragebogen für Arbeitgeber”. Nach rund zwei Minuten vernahm der Erwerbslose einen lauten Tumult in den hinteren Geschäftsräumen und der Geschäftsstellenleiter einer renomierten großen Zeitarbeit in der BRD bat den Erwerbslosen sofort die Räumlichkeiten zu verlassen mit der Begründung, daß die Stelle leider anderweitig vergeben sei.

Der Erwerbslose bestand jedoch noch auf eine schriftliche Bescheinigung seitens des Zeitarbeitsunternehmens, daß er das Vorstellungsgespräch auch wahrgenommen hätte einschließlich des Hinweises, daß Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernommen werden, damit er sich diese vom Jobcenter wiederholen könne. Er bekam die Bescheinigung und die Angelegenheit war beendet.

Information
Der “Fragebogen für Arbeitgeber” wurde innerhalb der ersten 48 Stunden genau 116.702 mal aus 118 verschiedenen Ländern heruntergeladen. Bis zum 21.10.2014 wurde er 213.088 mal heruntergeladen! Danke! Bitte helft mit den Bogen weiter zu verbreiten. Nur gemeinsam sind wir stark. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!


Der Fragebogen ist zwar in Teilen ziemlich albern... sprich ich finde, das hätte besser, pointierter ausgearbeitet sein können... trotzdem musste ich grinsen.... im Link findet ihr ihn

http://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/08/erwerbsloser-schockt-arbeitgeber-mit-fragebogen/

Ich kenne die verlinkte Seite ansonsten nicht und habe weder mit Inhalten noch Ansichten und der gleichen zu tun...

Naja... was meints? Steht es Arbeitnehmern zu vor Jobantritt einen solchen Fragebogen bei Arbeitgebern einzureichen? :)
 
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Würde unweigerlich zu Sanktionen führen, denn der AG wird das dem JC mitteilen ............ logisch.

Ich weiss nicht, wie da die Rechtslage ist... wenn man allerdings nach Bedarf und Angebot schaut, ist wohl klar, dass es bei einer derartigen Vorstellung nur um Provokation einer Ablehnung gehen kann. Auf der anderen Seite, wenn sich das einbürgern würde, verhäuft vor käme wäre wohl die Rechtslage wirklich interessant.

Und dass der AG das irgendwem mitteilt -vorerst- halte ich für eher unwahrscheinlich. :)
 
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Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen....




Der Fragebogen ist zwar in Teilen ziemlich albern... sprich ich finde, das hätte besser, pointierter ausgearbeitet sein können... trotzdem musste ich grinsen.... im Link findet ihr ihn

http://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/08/erwerbsloser-schockt-arbeitgeber-mit-fragebogen/

Ich kenne die verlinkte Seite ansonsten nicht und habe weder mit Inhalten noch Ansichten und der gleichen zu tun...

Naja... was meints? Steht es Arbeitnehmern zu vor Jobantritt einen solchen Fragebogen bei Arbeitgebern einzureichen? :)

Abgesehen davon, daß auch ich grinsen mußte, & wenn ich bedenke, wie die Fragebögen an die Arbeitnehmer z.T. aussehen, erachte ich die Frage nach Insolvenz schon irgenwie als gerechtfertigt.:D
 
Naja... was meints? Steht es Arbeitnehmern zu vor Jobantritt einen solchen Fragebogen bei Arbeitgebern einzureichen? :)
Den hätte ich schneller rausgeschmissen als er "Nepomuk Dimpflmoser" sagen kann. Die Bescheinigung hätte er von mir auch nicht bekommen, statt dessen hätte ich mir im Jobcenter den Leiter am Telefon gegriffen und Tacheles geredet. Das war (wenn das so stimmt und es nicht nur eine humoristische Web-Ente ist) ganz klar der Versuch, eine Bewerbung nachzuweisen, aber garantiert nicht eingestellt zu werden, ergo ein Betrugsversuch.

LG
Grauer Wolf
 
eigentlich sollte ein arbeitnehmer wissen dürfen, mit welchem arbeitgeber er sich einlässt.
allerdings müssten die fragen konkreter auf risiken für arbeitnehmer zugeschnitten sein.
es gibt genug arbeitgeber, die ihre angestellten ausnutzen und oder nicht bezahlen können.
oder, die arbeitsvermittler erstellen ein rating der firmen mit einem gütesiegel wie bei rindfleisch.

lg winnetou:D
 
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Auch wenn es vor allem als Provokation gemeint ist, um nicht eingestellt zu werden, ist es immer noch ehrlicher, als sich einstellen zu lassen, obwohl man kein Interesse hat, um später aufgrund mangelnden Interesses gekündigt zu werden.
Da erspart man sich selbst und dem Arbeitgeber doch viel unnützes Gerangel.
 
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