Guten Morgen
@Tolkien!
Schön, dass Du Dir um Deinen Kollegen und dessen schwierige Situation solche anteilnehmenden und mitfühlenden Gedanken machst.
Jetzt in einem ersten Schritt mal unabhängig von den Karten habe ich zunächst einmal nach entsprechenden fachlichen Hintergrundinformationen im Internet gesucht und dabei den nachstehend verlinkten Artikel ausfindig gemacht, den ich Dir ebenfalls mal zum Durchlesen zur Verfügung stellen wollte:
https://www.bremer-inkasso.de/deuts...verstorben-forderungen-existieren-weiter.html
Auf jeden Fall ist es schon einmal sehr gut, dass sich Dein Kollege umgehend an einen Anwalt gewendet hat.
Wieso ist sich Dein Kollege eigentlich so sicher, dass es angeblich keine Erben geben soll?
Auch wenn die Dame, für die Dein Kollege gearbeitet hat, alleinstehend gewesen sein und keine Kinder gehabt haben sollte, könnte es möglicherweise ja auch noch entferntere Verwandte geben, die einen eventuellen gesetzlichen Erbanspruch hätten.
Außerdem wäre es - unabhängig von den blutsmäßigen Abstammungslinien eines Erben - ja auch noch denkbar, dass diese Dame sich zu Lebzeiten ebenfalls schon Gedanken um ihren späteren Nachlass gemacht haben und aus diesem Grunde möglicherweise ein privates Testament gemacht haben könnte, in welchem sie auch eine oder mehrere mit ihr gerade nicht blutsmäßig verwandte Persom zum Erben eingesetzt haben könnte, der oder die dann ebenfalls mit dem vorhandenen Nachlass für die bereits entstandenen Forderungen Deines Kollegen haften dürften.
Möglicherweise könnte die verstorbene Dame ja sogar nicht nur ein privates handschriftliches Testament hinterlassen habe, sondern zum gesicherten Auffinden ihres Testamentes nach ihrem Versterben eventuell sogar ein bei einem Notar gefertigtes Testament, welches dieser dann möglicherweise zur amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht / Nachlassgericht hinterlegt haben könnte, wo sich Dein Kollege mit seinem berechtigten Interesse ja vielleicht auch einmal über seinen Anwalt erkundigen könnte, um anschließend direkt mit diesem potentiellen, eventuell auch nicht blutsmäßig verwandten Erben in Kontakt zu treten.
https://www.volksbund.de/service/er...ent-sollte-bei-gericht-hinterlegt-werden.html
Ich überlege auch mal weiter ...