Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
.... an selbständige, oder angestellte.
Folgender Fall: IN WEG-Anlage mit ca. 30 Einheiten sollen versch. Zähler gesetzt werden.
Heute hängt ein Zettel im Flur, dass alle Eigentümer nächste Woche an einem bestimmten Termin von 8 bis 16 Uhr Zugang zu ihrer Wohnung gewähren sollen.
Ich bin in dieser Zeit für ein paar Tage unterwegs, und möchte nicht, dass sich die (mir fremden) Handwerker alleine in der Wohnung aufhalten.
Auch möchte ich niemandem zumuten von 8 bis 16 Uhr einfach nur hier zu sitzen, bzw. kann ich von meinen Nachbarn nicht erwarten, die Handwerker während ihrer Tätigkeit in meiner Wohnung zu "überwachen", zumal diese nicht in 10 Minuten erledigt ist.
Muss ein Handwerker im Rahmen der Auftragsausführung auch einen oder zwei "Ausweichtermine" anbieten, oder kann er mir ggf. eine zweite Anfahrt in Rechnung stellen, wenn ich zum (nicht mit mir vereinbarten) vorgegebenen Termin die Tür nicht öffnen kann?
Ach ja: Das Ganze spielt in D, ist vielleicht ein Unterschied zu anderen Ländern.
R.
Folgender Fall: IN WEG-Anlage mit ca. 30 Einheiten sollen versch. Zähler gesetzt werden.
Heute hängt ein Zettel im Flur, dass alle Eigentümer nächste Woche an einem bestimmten Termin von 8 bis 16 Uhr Zugang zu ihrer Wohnung gewähren sollen.
Ich bin in dieser Zeit für ein paar Tage unterwegs, und möchte nicht, dass sich die (mir fremden) Handwerker alleine in der Wohnung aufhalten.
Auch möchte ich niemandem zumuten von 8 bis 16 Uhr einfach nur hier zu sitzen, bzw. kann ich von meinen Nachbarn nicht erwarten, die Handwerker während ihrer Tätigkeit in meiner Wohnung zu "überwachen", zumal diese nicht in 10 Minuten erledigt ist.
Muss ein Handwerker im Rahmen der Auftragsausführung auch einen oder zwei "Ausweichtermine" anbieten, oder kann er mir ggf. eine zweite Anfahrt in Rechnung stellen, wenn ich zum (nicht mit mir vereinbarten) vorgegebenen Termin die Tür nicht öffnen kann?
Ach ja: Das Ganze spielt in D, ist vielleicht ein Unterschied zu anderen Ländern.
R.