im Schriftverkehr mit einem Finanzamt?
Oder ist man ohnehin hoffnungslos naiv, sich von einem Finanzamt Kulanzlösungen zu erwarten?
Ich habe keine Erfahrung im Umgang mit dem heimischen Finanzamt und schon gar nicht mit dem in Deutschland, aber ich weiß, hier verkehren sehr viele gscheite und erfahrene Menschen, die mir sicher den einen oder anderen Rat geben können.
Wäre es besser, sich im Umgang mit dem Finanzamt demütiger zu verhalten und die Tatsache unter den Teppich fallen zu lassen, dass die Schuld erst 2005 durch eine Gesetzesänderung entstanden und erst 2012 durch die erste Forderung bekannt gemacht worden ist?Da ich von diesem verbleibenden Taschengeld nicht die durch deutsche Gesetzesänderung entstandene Steuerschuld an Deutschland begleichen kann, halte ich meinen Einspruch vom 18.11.2013 aufrecht und ersuche um Vorschläge für eine Kulanzlösung des vorliegenden Problems.
Oder ist man ohnehin hoffnungslos naiv, sich von einem Finanzamt Kulanzlösungen zu erwarten?
Ich habe keine Erfahrung im Umgang mit dem heimischen Finanzamt und schon gar nicht mit dem in Deutschland, aber ich weiß, hier verkehren sehr viele gscheite und erfahrene Menschen, die mir sicher den einen oder anderen Rat geben können.