Fernbehandlungen

Für alles andere darf man werben, für jeden Mist praktisch. Und wenn jemand die Gabe hat, und jemanden helfen kann und dafür Werbung macht , soll es verboten sein?????
Wie unterscheidest du zwischen den Anbietern, die "die Gabe" haben, denen die vorgeben "diese Gabe" zu haben und denen die von sich glauben "diese Gabe" zu haben? Bzw. wie soll der Konsument/Klient das unterscheiden (können)?

R.
 
Werbung:
damit kann man dann als Anwalt also richtig gutes Geld verdienen.
Es wird mit Sicherheit ne Menge Leute geben, die das Gesetz mißachten.
Als Anwalt kann man sich immer gutes Geld verdienen, wenn die Leute Gesetze missachten. Das liegt aber nicht an der Anwaltschaft, sondern an denen die meinen machen zu können, was sie wollen. Jeder hat's also selbst in der Hand, ob er irgendwann einen Anwalt für seine Verteidigung benötigt oder nicht.

R.
 
Also ich muss bei dem Begriff "Fernbehandlungen" an eine Reportage denken, die mir sehr nahe gegangen ist.

War vor ca. 2 Jahren bei Günther Jauch/ Stern TV. Ein Elternpaar hatte ein schwer krebskrankes Kind, so im Grundschulalter war es. Und die Schulmedizin hat die Eltern schon darauf vorbereitet, dass ihr Sohn nur noch ein paar Monate zu leben hätte, weil eben schon zu viele Metastasen im Körper und der Junge durch was weiß ich wie viele Chemos schon sehr geschwächt war.
Diese Familie war so verzweifelt, dass sie sich nach alternativen Heilmethoden umsahen. Und fanden im Internet so eine Trulla, die auf Mallorca in einer 8-Zimmer-Villa hockt, die eben Fernheilung anbot.

Das Ende vom Lied war, dass die Familie dieser Frau 15 000€ insgesamt überwiesen haben, sogar die Oma hat ihre letzten Groschen zusammengesucht, damit ja das Enkelkind überleben kann.
Anfangs gabs wohl auch einen "Erfolg" - den man aber nicht nachweisen kann - denn bei irgendeiner Untersuchung stellten die Ärzte fest, dass die Blutkörperchen wieder leicht angestiegen waren. Die Leute hatten also Hoffnung. Und daher insgesamt die 15 000€ an die Frau überwiesen.
Dass der Anstieg der Blutkörperchen auch an den Medikamenten oder den Behandlungen seitens der Ärzte vielleicht lag, das sah die Familie nicht.

Sie sagten dann im Gespräch mit Günter Jauch, dass sie so verzweifelt und verblendet waren aus Angst um ihr Kind, dass sie dieser Frau quasi alles glaubten.

Kurzum: das Kind ist gestorben.

Das Fernsehteam hat dann die Heilerin mit 100% Garantie (wie sie auf ihrer Homepage warb) auf Mallorca gefunden und zur Rede gestellt.
Die hatte sich um Kopf und Kragen geredet, letztendlich hat sie auch zugegeben, dass das alles eine "Glaubenssache" sei. Und die Eltern seien schuld am Tod ihres Sohnes, weil sie angeblich nicht genug an ihre Arbeit glaubten. Doch anstatt das den Eltern in einer der 100 Telefonkonferenzen zu sagen (wäre ja eigentlich logisch, dass man ein offenes Gespräch führt), sagte sie gar nichts, weil sie die Eltern nicht verunsichern wollte. Ja, eine ganz konfuse Argumentationsweise war es eben. Kurzum: ne Betrügerin.

Wohl genau aus so einem Grund wird eben mit Fernbehandlungen so kritisch umgegangen.
Wie Ruhepol sagte: wenn jemand wirklich diese Gabe hat, dann finden die Leute zu ihm. Doch die Frau, über die man bei Stern TV berichtete, die war einfach eine knallharte Geschäftsfrau und Abzockerin.
 
Wegen diesem Gesetz werben Biosens auch nicht mit Fernheilung und diese ist, wenn sie gewährt wird, immer kostenlos.

Ist in den Ethikrichtlinien so festgelegt und jeder ausgebildete biosens muss sich an diese halten, diese unterschreiben und bei zuwiderhandlung wird ihm die lizenz entzogen.
 
Zitat von Kornblume Beitrag anzeigen
WICHTIG! Fernheiler - aufgepaßt!

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ: 1BvR 1226/06 vom 20. März 2007 wurde die Werbung (auch Internetseiten / Homepages) von Geistheilern und ähnlichen Heilungsanbietern im Geltungsbereich deutscher Gesetze dem HWG ("Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens") unterstellt.
Im HWG ist jegliche Werbung zu Fernheilung verboten und strafbar.
Dazu zählt auch die blosse Erwähnung solcher eigener Behandlungsmöglichkeit auf der eigenen Internetseite des Heilers.
Der Wortlaut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts und der vollständige Text des HWG ist über Google leicht auffindbar und im Internet nachlesbar.

Hier für alle, die nicht lange im HWG suchen mögen:

"§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu
behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung)."

Ich gehe davon aus, dass allen diese Rechtsgrundlage inzwischen bekannt sein sollte.

Die besondere Brisanz ergibt sich bei Mißachtung dieses Gesetzes, dass diverse Fernheiler u.a. ihre Google - Anzeige wegen der deutschen Rechtslage zurückgezogen haben. Diese erleiden deshalb einen Umsatznachteil, wenn Sie sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen halten und in Ihrem Portal zu Fernheilung inseriert wird.
Jeder, der weiterhin mit "Fernheilung" wirbt, muß deshalb damit rechnen, dass insbesondere die benachteiligten Heilerkollegen es sein werden, die Strafanzeige erstatten oder eine sehr kostenpflichtige Abmahnung durch Rechtsanwälte veranlassen werden.

Zweck dieser Information soll es aber sein, auf die Rechtslage hinzuweisen und jedem anheim zu stellen, seine Entscheidung wegen Fortführung Ihrer Anzeigen / Einträge zu Fernheilung nach Studium der oben angegebenen Texte erneut zu treffen.

Die Information erhielt ich übrigen von einem Heilerkollegen, der alle anderen kollegial warnen möchte.

An dieser Stelle mache ich deshalb nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jeder Anbieter / Inserent auf diesen Seiten voll eigenverantwortlich für seine eigene Selbstdarstellung und Werbung ist und dies Überprüfung / Überwachung gesetzeskonformer Texte nicht Aufgabe des Heiler-Portals ist und auch sein kann. Bitte überprüft deshalb im eigenen Interesse Eure hier veröffentlichten Anzeigentexte. Nach wie vor gelten meine AGB's, in der alles nochmals deutlich erläutert ist.

Hiermit habe ich auch als Betreiber dieses Heiler-Portals meiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht genüge getan.

Die Verantwortung für das Umsetzen liegt jedoch beim einzelnen Interessenten.
Du hast vergessen das es nur Verboten ist wenn Geld für Behandlungen genommen werden. Auch Versprechen von Heilung ist nicht erlaubt. Darin ist der Knackpunkt.
 
der Kornblume ist das sicher wurscht, sie war August 2011 das letzte mal hier angemeldet.

;)
 
da hast du recht, aber ich habe erst gestern hier wieder jemanden gefunden, der dies hier anbietet.

Ich glaube es geht hier bei dem paragraphen darum, dass generell fernheilung verboten ist bei strafe, wenn man den menschen noch nie gesehen hat, egal ob für geld oder umsonst!

Es geht darum die heiler zu schützen, die sich die zeit nehmen mit einem klienten zu sprechen, ihn in augenschein zu nehmen, egal ob für geld oder umsonst.
 
Werbung:
...also ich habe mich auch schon oft damit auseinander gesetzt. Ich persönlich kenne es jedoch so, dass dies gilt, wenn eben Heilversprechen gegeben werden, eine Krankheit behandelt wird, ein Leiden behandelt wird und vor allem mit Benutzung des Wortes "Heilung, Heiler, Behandlung". Dies sind Begriffe, die einem Arzt zugeordnet werden und von denen man sich als nicht-Arzt distanzieren sollte...
 
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