Fernbehandlungen

Kornblume

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15. August 2011
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WICHTIG! Fernheiler - aufgepaßt!

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ: 1BvR 1226/06 vom 20. März 2007 wurde die Werbung (auch Internetseiten / Homepages) von Geistheilern und ähnlichen Heilungsanbietern im Geltungsbereich deutscher Gesetze dem HWG ("Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens") unterstellt.
Im HWG ist jegliche Werbung zu Fernheilung verboten und strafbar.
Dazu zählt auch die blosse Erwähnung solcher eigener Behandlungsmöglichkeit auf der eigenen Internetseite des Heilers.
Der Wortlaut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts und der vollständige Text des HWG ist über Google leicht auffindbar und im Internet nachlesbar.

Hier für alle, die nicht lange im HWG suchen mögen:

"§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu
behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung)."

Ich gehe davon aus, dass allen diese Rechtsgrundlage inzwischen bekannt sein sollte.

Die besondere Brisanz ergibt sich bei Mißachtung dieses Gesetzes, dass diverse Fernheiler u.a. ihre Google - Anzeige wegen der deutschen Rechtslage zurückgezogen haben. Diese erleiden deshalb einen Umsatznachteil, wenn Sie sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen halten und in Ihrem Portal zu Fernheilung inseriert wird.
Jeder, der weiterhin mit "Fernheilung" wirbt, muß deshalb damit rechnen, dass insbesondere die benachteiligten Heilerkollegen es sein werden, die Strafanzeige erstatten oder eine sehr kostenpflichtige Abmahnung durch Rechtsanwälte veranlassen werden.

Zweck dieser Information soll es aber sein, auf die Rechtslage hinzuweisen und jedem anheim zu stellen, seine Entscheidung wegen Fortführung Ihrer Anzeigen / Einträge zu Fernheilung nach Studium der oben angegebenen Texte erneut zu treffen.

Die Information erhielt ich übrigen von einem Heilerkollegen, der alle anderen kollegial warnen möchte.

An dieser Stelle mache ich deshalb nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jeder Anbieter / Inserent auf diesen Seiten voll eigenverantwortlich für seine eigene Selbstdarstellung und Werbung ist und dies Überprüfung / Überwachung gesetzeskonformer Texte nicht Aufgabe des Heiler-Portals ist und auch sein kann. Bitte überprüft deshalb im eigenen Interesse Eure hier veröffentlichten Anzeigentexte. Nach wie vor gelten meine AGB's, in der alles nochmals deutlich erläutert ist.

Hiermit habe ich auch als Betreiber dieses Heiler-Portals meiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht genüge getan.

Die Verantwortung für das Umsetzen liegt jedoch beim einzelnen Interessenten.
 
Werbung:
was kann ansonsten genau passieren,
wenn man sich nicht dran hält?

Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch in Bezug auf Fernheilungen oder Versuche einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 unterliegt Fernheilen in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung zu ihrer Fernheilung oder Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers dazu (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) im Internet verstanden. Zitat HWG § 9: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung). § 15: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen §9 für eine Fernbehandlung wirbt.,

droht in diesen Fällen eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro
 
Ich halte es für möglich, dass Geistheilung, Fernheilung usw. einen positiven Effekt haben kann. Ich meine sogar, dass ich selbst zumindest die Psyche einer Person positiv verändern kann. Was echte Krankheiten betrifft wäre ich etwas skeptischer, aber weil die Psyche sich auch auf die körperliche Verfassung auswirkt...

Dennoch muss man es auch so sehen, dass der Aufwand eines Pseudoheilers gleich 0 ist, er muss bloss behaupten, dass er irgendwas gemacht hat, obwohl er stattdessen z.B: Fernsehen geschaut hat. Zudem ist wissenschaftlich extrem umstritten (positiv ausgedrückt), dass sowas überhaupt funktioniert. Das ist ein offenes Tor für Betrüger aller Art.

Ein "Geistheiler" sollte sich wenigstens in der Nähe des Kranken befinden.
Und ja, ich denke, dass es dann auch besser funktioniert (auch aus eigener Erfahrung), mit der Übertragung von "Energie".

LG PsiSnake
 
Ich halte es für möglich, dass Geistheilung, Fernheilung usw. einen positiven Effekt haben kann. Ich meine sogar, dass ich selbst zumindest die Psyche einer Person positiv verändern kann. Was echte Krankheiten betrifft wäre ich etwas skeptischer, aber weil die Psyche sich auch auf die körperliche Verfassung auswirkt...

Dennoch muss man es auch so sehen, dass der Aufwand eines Pseudoheilers gleich 0 ist, er muss bloss behaupten, dass er irgendwas gemacht hat, obwohl er stattdessen z.B: Fernsehen geschaut hat. Zudem ist wissenschaftlich extrem umstritten (positiv ausgedrückt), dass sowas überhaupt funktioniert. Das ist ein offenes Tor für Betrüger aller Art.

Ein "Geistheiler" sollte sich wenigstens in der Nähe des Kranken befinden.
Und ja, ich denke, dass es dann auch besser funktioniert (auch aus eigener Erfahrung), mit der Übertragung von "Energie".

LG PsiSnake


Ich stimme dir da komplett zu.
Es gibt Leute mit Wunderkräften die zu solchen Heilungen in der Lage sind.
Aber es gibt auch die Personen die in dieser arbeitsweise nur das Geld sehen und nicht die armen kranken Leute, das ist schrecklich. Die Geistige Welt findet es sicher nicht so toll wenn die Leute so eine Gabe missbrauchen.

Ein Beispiel : Kenne eine Heilerin die mittlerweile fast nur noch Fernbehandlung macht in einer massenabfertigung und ein rießen Geld damit macht.
Sie verlangt 80 € für eine Fernbehandlung von 10 min. Unglaublich und das alles noch ohne Steuern zu zahlen.
Ja solchen Leuten sollte schnellstens das Handwerk gelegt werden.
 
Ja es gibt Leute die diese wunderbare Fähigkeit besitzen von der Ferne Heikräfte zu aktivieren...und das wird wieder vom Gesetz bojkotiert...
Es ist eigentlich ein absurd und dumm weil eigentlich müssten sie auch verbieten wenn Leute für jemanden beten...in weiterem Sinne könnte das auch als "Fernheilung" betrachtet werden.

Da bestätigt sich wieder wie dumm teilweise Gesetzgeber sind, was vor allem Gesundheit betrifft.

Miklos
 
WICHTIG! Fernheiler - aufgepaßt!

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ: 1BvR 1226/06 vom 20. März 2007 wurde die Werbung (auch Internetseiten / Homepages) von Geistheilern und ähnlichen Heilungsanbietern im Geltungsbereich deutscher Gesetze dem HWG ("Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens") unterstellt.
Im HWG ist jegliche Werbung zu Fernheilung verboten und strafbar.
Dazu zählt auch die blosse Erwähnung solcher eigener Behandlungsmöglichkeit auf der eigenen Internetseite des Heilers.
Der Wortlaut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts und der vollständige Text des HWG ist über Google leicht auffindbar und im Internet nachlesbar.

Hier für alle, die nicht lange im HWG suchen mögen:

"§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu
behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung)."

Ich gehe davon aus, dass allen diese Rechtsgrundlage inzwischen bekannt sein sollte.

Die besondere Brisanz ergibt sich bei Mißachtung dieses Gesetzes, dass diverse Fernheiler u.a. ihre Google - Anzeige wegen der deutschen Rechtslage zurückgezogen haben. Diese erleiden deshalb einen Umsatznachteil, wenn Sie sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen halten und in Ihrem Portal zu Fernheilung inseriert wird.
Jeder, der weiterhin mit "Fernheilung" wirbt, muß deshalb damit rechnen, dass insbesondere die benachteiligten Heilerkollegen es sein werden, die Strafanzeige erstatten oder eine sehr kostenpflichtige Abmahnung durch Rechtsanwälte veranlassen werden.

Zweck dieser Information soll es aber sein, auf die Rechtslage hinzuweisen und jedem anheim zu stellen, seine Entscheidung wegen Fortführung Ihrer Anzeigen / Einträge zu Fernheilung nach Studium der oben angegebenen Texte erneut zu treffen.

Die Information erhielt ich übrigen von einem Heilerkollegen, der alle anderen kollegial warnen möchte.

An dieser Stelle mache ich deshalb nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jeder Anbieter / Inserent auf diesen Seiten voll eigenverantwortlich für seine eigene Selbstdarstellung und Werbung ist und dies Überprüfung / Überwachung gesetzeskonformer Texte nicht Aufgabe des Heiler-Portals ist und auch sein kann. Bitte überprüft deshalb im eigenen Interesse Eure hier veröffentlichten Anzeigentexte. Nach wie vor gelten meine AGB's, in der alles nochmals deutlich erläutert ist.

Hiermit habe ich auch als Betreiber dieses Heiler-Portals meiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht genüge getan.

Die Verantwortung für das Umsetzen liegt jedoch beim einzelnen Interessenten.


Naja das find ich Blödsinn. Für alles andere darf man werben, für jeden Mist praktisch. Und wenn jemand die Gabe hat, und jemanden helfen kann und dafür Werbung macht , soll es verboten sein?????Finde dann sollen verschiedene Versicherungen und auch verboten sein, ist für mich was vergleichbares...Ich denke, diese Werbungen gabs schon immer und wird es trotz allen Gesetzen irgendwie geben.
 
Werbung:
Ja es gibt Leute die diese wunderbare Fähigkeit besitzen von der Ferne Heikräfte zu aktivieren...und das wird wieder vom Gesetz bojkotiert...
Es ist eigentlich ein absurd und dumm weil eigentlich müssten sie auch verbieten wenn Leute für jemanden beten...in weiterem Sinne könnte das auch als "Fernheilung" betrachtet werden.

Da bestätigt sich wieder wie dumm teilweise Gesetzgeber sind, was vor allem Gesundheit betrifft.
Naja jetzt mal ehrlich: Wenn jemand so ein "wunderbarer Heiler" ist, werden sich die Leute auch auf den Weg zu ihm machen.
Es kann niemand "von der Ferne Heilkräfte (bei einem anderen) aktivieren". die kann ber Betroffene höchstens selbst in sich aktivieren.

Die Wirkungsweise von Fernheilung konnte bisher nicht nachgewiesen werden, und dass die meisten Leute, die sowas in Anspruch nehmen eher was an der Erbse haben und somit gar nicht wirklich von irgendwas geheilt werden müssen, oder dass durch ein bisschen Blah, Blah die Psyche kurzfristig wieder aufgerichtet ist und ein Pseudo-Heilefekt (ähnlich dem Placeboeffekt) sich einstellt, weiß jeder ....
Sie sind die ideale Klientel für jegliche Sorte Eso-Abzocker.

Hier geht es um Konsumentenschutz und (zum Glück) nicht um Betrügerschutz, wo siehst du da den gesetzlichen Boykott?

R.
 
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