WICHTIG! Fernheiler - aufgepaßt!
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ: 1BvR 1226/06 vom 20. März 2007 wurde die Werbung (auch Internetseiten / Homepages) von Geistheilern und ähnlichen Heilungsanbietern im Geltungsbereich deutscher Gesetze dem HWG ("Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens") unterstellt.
Im HWG ist jegliche Werbung zu Fernheilung verboten und strafbar.
Dazu zählt auch die blosse Erwähnung solcher eigener Behandlungsmöglichkeit auf der eigenen Internetseite des Heilers.
Der Wortlaut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts und der vollständige Text des HWG ist über Google leicht auffindbar und im Internet nachlesbar.
Hier für alle, die nicht lange im HWG suchen mögen:
"§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu
behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung)."
Ich gehe davon aus, dass allen diese Rechtsgrundlage inzwischen bekannt sein sollte.
Die besondere Brisanz ergibt sich bei Mißachtung dieses Gesetzes, dass diverse Fernheiler u.a. ihre Google - Anzeige wegen der deutschen Rechtslage zurückgezogen haben. Diese erleiden deshalb einen Umsatznachteil, wenn Sie sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen halten und in Ihrem Portal zu Fernheilung inseriert wird.
Jeder, der weiterhin mit "Fernheilung" wirbt, muß deshalb damit rechnen, dass insbesondere die benachteiligten Heilerkollegen es sein werden, die Strafanzeige erstatten oder eine sehr kostenpflichtige Abmahnung durch Rechtsanwälte veranlassen werden.
Zweck dieser Information soll es aber sein, auf die Rechtslage hinzuweisen und jedem anheim zu stellen, seine Entscheidung wegen Fortführung Ihrer Anzeigen / Einträge zu Fernheilung nach Studium der oben angegebenen Texte erneut zu treffen.
Die Information erhielt ich übrigen von einem Heilerkollegen, der alle anderen kollegial warnen möchte.
An dieser Stelle mache ich deshalb nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jeder Anbieter / Inserent auf diesen Seiten voll eigenverantwortlich für seine eigene Selbstdarstellung und Werbung ist und dies Überprüfung / Überwachung gesetzeskonformer Texte nicht Aufgabe des Heiler-Portals ist und auch sein kann. Bitte überprüft deshalb im eigenen Interesse Eure hier veröffentlichten Anzeigentexte. Nach wie vor gelten meine AGB's, in der alles nochmals deutlich erläutert ist.
Hiermit habe ich auch als Betreiber dieses Heiler-Portals meiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht genüge getan.
Die Verantwortung für das Umsetzen liegt jedoch beim einzelnen Interessenten.
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ: 1BvR 1226/06 vom 20. März 2007 wurde die Werbung (auch Internetseiten / Homepages) von Geistheilern und ähnlichen Heilungsanbietern im Geltungsbereich deutscher Gesetze dem HWG ("Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens") unterstellt.
Im HWG ist jegliche Werbung zu Fernheilung verboten und strafbar.
Dazu zählt auch die blosse Erwähnung solcher eigener Behandlungsmöglichkeit auf der eigenen Internetseite des Heilers.
Der Wortlaut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts und der vollständige Text des HWG ist über Google leicht auffindbar und im Internet nachlesbar.
Hier für alle, die nicht lange im HWG suchen mögen:
"§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu
behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung)."
Ich gehe davon aus, dass allen diese Rechtsgrundlage inzwischen bekannt sein sollte.
Die besondere Brisanz ergibt sich bei Mißachtung dieses Gesetzes, dass diverse Fernheiler u.a. ihre Google - Anzeige wegen der deutschen Rechtslage zurückgezogen haben. Diese erleiden deshalb einen Umsatznachteil, wenn Sie sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen halten und in Ihrem Portal zu Fernheilung inseriert wird.
Jeder, der weiterhin mit "Fernheilung" wirbt, muß deshalb damit rechnen, dass insbesondere die benachteiligten Heilerkollegen es sein werden, die Strafanzeige erstatten oder eine sehr kostenpflichtige Abmahnung durch Rechtsanwälte veranlassen werden.
Zweck dieser Information soll es aber sein, auf die Rechtslage hinzuweisen und jedem anheim zu stellen, seine Entscheidung wegen Fortführung Ihrer Anzeigen / Einträge zu Fernheilung nach Studium der oben angegebenen Texte erneut zu treffen.
Die Information erhielt ich übrigen von einem Heilerkollegen, der alle anderen kollegial warnen möchte.
An dieser Stelle mache ich deshalb nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jeder Anbieter / Inserent auf diesen Seiten voll eigenverantwortlich für seine eigene Selbstdarstellung und Werbung ist und dies Überprüfung / Überwachung gesetzeskonformer Texte nicht Aufgabe des Heiler-Portals ist und auch sein kann. Bitte überprüft deshalb im eigenen Interesse Eure hier veröffentlichten Anzeigentexte. Nach wie vor gelten meine AGB's, in der alles nochmals deutlich erläutert ist.
Hiermit habe ich auch als Betreiber dieses Heiler-Portals meiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht genüge getan.
Die Verantwortung für das Umsetzen liegt jedoch beim einzelnen Interessenten.