Und das wurde anscheinend nicht vorher eingebracht. Muss man aber, wenn man es selber nicht kann, hin zu einem RA, von Anfang an.
Nochmals, es müssen mehrere Abmahnungen erfolgen, müssten in solchen Fällen drei sein, reagiert man nicht drauf, sind die Vorwürfe anerkannt. Regaiert dann noch nicht einmal ein Rechtsverdreher richtig ...... nachrangig ..... hüstel
Als Hausmeister hätte er aber die Vorgänge wissen müssen.
Vermutlich hat es diese Abmahnung gegeben , dennoch er ist ein 74 Jahre alter Mann, die können schon mal stur reagieren, oder er nahm es net ernst, leider seine Verteidigung anscheinend a net,....es ist sehr "unrühmlich" für diese Vermieterin ihren ehemaligen Mieter und Hausmeister "loszuwerden" . So sehe ich das und net anders .