EuGH erklärt Datenabkommen mit USA für ungültig

Amant

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06.10.2015, 10,23 Uhr

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter.


Eine Regelung, die es Behörden gestatte, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Auch sei das Grundrecht auf Rechtschutz berührt, wenn der Bürger keine Möglichkeit habe, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erlangen oder ihre Berichtigung und Löschung zu verlangen (Az: C-362/14).

EuGH erklärt Datenabkommen für ungültig, t-online.de 06.10.2015

Na, das ist doch mal eine weitreichende Entscheidung.
 
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wunderbar - und wid NSA jetzt das abschöfen von daten einstellen? oder wird es ihnen dewswegen schwerer fallen?

ich wundere mich nur wie naiv ihr alle seid...

der sich wundernde shimon

p. s. es ist gut dieser urteil ohne zweifel, weil es die gesinnung der USAeinmal mehr zeigt - aber ein praktischer wert sehe ich darin nicht.
 
Shimon1938 schrieb:
p. s. es ist gut dieser urteil ohne zweifel, weil es die gesinnung der USAeinmal mehr zeigt - aber ein praktischer wert sehe ich darin nicht.

Ich traue dieser Euphorie auch nicht, wenngleich ich das Urteil positiv sehe. Aber so langsam, wie die EU schaut... und schaut... und (weg)schaut.......... Und dann gehts ja auch um Riesenunternehmen, die sind natürlich wichtiger als so kleine, unbedeutende Menschen. Bin sicher, da werden sich x Hintertürchen und Umgehungsstraßen auftun. Peinlich genug, dass die EU ihre Bürger so dermaßen verratet. :cautious:
 
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06.10.2015, 10,23 Uhr

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter.


Eine Regelung, die es Behörden gestatte, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Auch sei das Grundrecht auf Rechtschutz berührt, wenn der Bürger keine Möglichkeit habe, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erlangen oder ihre Berichtigung und Löschung zu verlangen (Az: C-362/14).

EuGH erklärt Datenabkommen für ungültig, t-online.de 06.10.2015

Na, das ist doch mal eine weitreichende Entscheidung.


glaubst du wirklich, das diesen entscheidung rechnung getragen wird???

shimon
 
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