Amant
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06.10.2015, 10,23 Uhr
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter.
Eine Regelung, die es Behörden gestatte, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Auch sei das Grundrecht auf Rechtschutz berührt, wenn der Bürger keine Möglichkeit habe, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erlangen oder ihre Berichtigung und Löschung zu verlangen (Az: C-362/14).
EuGH erklärt Datenabkommen für ungültig, t-online.de 06.10.2015
Na, das ist doch mal eine weitreichende Entscheidung.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter.
Eine Regelung, die es Behörden gestatte, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Auch sei das Grundrecht auf Rechtschutz berührt, wenn der Bürger keine Möglichkeit habe, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erlangen oder ihre Berichtigung und Löschung zu verlangen (Az: C-362/14).
EuGH erklärt Datenabkommen für ungültig, t-online.de 06.10.2015
Na, das ist doch mal eine weitreichende Entscheidung.