JimmyVoice schrieb:
Stimmt.
JimmyVoice schrieb:
Verhandlungswege, hmm..Türkei muss doch klar sein das sie nur in EU kommen, wenn sie ihre Verletzungen der Menschenrechte einstellen. Wenn das erst verhandelt werden muss, dann ist Türkei kein demokratisches Land!
Welche Verletzungen meinst du genau?
Wo in der türkischen Verfassung
http://www.tuerkei-recht.de/Verfassung2005.pdf
findest du diese undemokratischen Züge? Hier irgendwo:
Artikel 10. Jedermann ist ohne Rücksicht auf Unterschiede aufgrund von Sprache, Rasse, Farbe, Geschlecht, politischer Ansicht, Weltanschauung, Religion, Bekenntnis und ähnlichem vor dem Gesetz gleich.
Weder einer Person noch einer Familie, Gruppe oder Klasse darf ein Vorrecht eingeräumt werden.
Artikel 17. Jedermann hat das Recht auf den Schutz und die Entfaltung seines Lebens und seiner materiellen und ideellen Existenz.
Artikel 18. Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden. Unentgeltliche Zwangsarbeit ist verboten.
Artikel 19. Jedermann genießt die Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 20. Jedermann hat das Recht, Rücksichtnahme gegenüber seinem Privatleben und Familienleben zu verlangen. Die Intimität des Privatlebens und des Familienlebens ist unantastbar.
Artikel 21. Die Wohnung eines jeden ist unantastbar.
Artikel 22. Jedermann genießt Kommunikationsfreiheit.
Artikel 23. Jedermann genießt Siedlungs- und Reisefreiheit.
Artikel 24. Jedermann genießt die Freiheit des Gewissens, der religiösen Anschauung und Überzeugung.
Artikel 25. Jedermann genießt Meinungs- und Überzeugungsfreiheit.
Niemand darf, aus welchem Grund und zu welchem Zweck auch immer, zur Äußerung seiner Meinungen und Überzeugungen gezwungen werden; er darf wegen seiner Meinungen und Überzeugungen nicht gerügt oder einem Schuldvorwurf ausgesetzt werden.
Artikel 27. Jedermann hat das Recht, Wissenschaft und Kunst frei zu lernen und zu lehren, zu äußern, zu verbreiten und in diesen Bereichen jede Art von Forschung zu betreiben.
Artikel 28. Die Presse ist frei, Zensur findet nicht statt.
Artikel 33. Jedermann hat das Recht, ohne vorherige Erlaubnis einen Verein zu gründen.
Artikel 34. Jedermann hat das Recht, ohne vorherige Erlaubnis unbewaffnete und friedliche Versammlungen und Demonstrationen durchzuführen.
Artikel 35. Jedermann genießt das Recht auf Eigentum und Erbe.
Artikel 41. Die Familie ist die Grundlage der türkischen Gesellschaft.
Artikel 42. Niemandem darf sein Recht auf Erziehung und Bildung verweigert werden.
Artikel 48. Jedermann genießt die Freiheit, in einem beliebigen Bereich Arbeit aufzunehmen und Verträge zu schließen. Die Gründung von Privatunternehmen ist frei.
Artikel 53. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das Recht, zur gegenseitigen Regelung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage und Arbeitsbedingungen Tarifverträge abzuschließen.
Artikel 54. Bei Auftreten eines Konfliktes während des Abschlusses eines Tarifvertrages haben die Arbeitnehmer das Streikrecht. Verfahren, Bedingungen, Umfang und Ausnahmen des Gebrauchs des Streikrechts und der Anwendung der Aussperrung durch den Arbeitgeber werden durch Gesetz geregelt.
Artikel 56. Jedermann hat das Recht auf Leben in einer gesunden und ausgeglichenen Umwelt.
Artikel 60. Jedermann hat das Recht auf soziale Sicherheit.
Artikel 68. Die Staatsbürger haben das Recht, politische Parteien zu gründen und verfahrensgemäß in die Parteien einzutreten und aus den Parteien auszuscheiden.
Artikel 76. Jeder Türke kann nach der Vollendung des dreißigsten Lebensjahres zum Abgeordneten gewählt werden.
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Camajan