Esoterikerin - Abgezockt und Geschädigt...

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Ich wollte jetzt daraus keine Grundsatzdiskussion machen, noch war es mein Ansinnen, dass du dich persönlich angesprochen in eine Verteidigungspostion begibst.
Alles okay :)

Alles gut. Außerdem, auch wenn es so wäre, so empfindlich bin ich nicht. :sneaky:

Das war wohl nun ein schwarzes Schaf, die es überall gibt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Erkundigt euch vorher, kann man nur sagen.
 
Natürlich ist die ganze Angelegenheit unschön, die Esoterikerin eine Betrügerin, aber ein Straftatbestand liegt hier mE. nicht vor.
Es geschah ja alles freiwillig.

Betrug ist ein Straftatbestand. Und genau der liegt in diesem Fall offensichtlich nicht vor, da alle Beteiligten erst einmal durch ihre Handlungen gezeigt haben, daß sie an die durchgeführten Dinge und ihre Voraussetzungen glaubten (ansonsten beweise mal, daß ein Anbieter nicht davon überzeugt ist, daß es tatsächlich möglich ist durch Handlung XYZ Oma Ilse "ins Licht zu schicken").
ImGegenteil: Alle die hier das Wort Betrüger verwenden, stehen bereits mit einem Fuß zumindest im Bereich einer Unterlassungsklage wegen übler Nachrede.
 
Eine Bekannte hat mir erzählt, dass ihre Schwester eine Esoterikerin in ihr Haus eingeladen hat, um dort ihre Mutter, die dort gelebt hat ins Licht zu führen. Sie hat dort diverse Räucherungen durchgeführt und viele intimen Fragen gestellt, die ihr eigentlich gar nichts angehen. Ihre Schwester hat ihr aber alle Fragen beantwortet.... Jedenfalls hat sie 140 Euro verlangt und ihr geht es nun sehr schlecht. Sie hat mich gebeten mich zu informieren, ob diese Dame gemeldet ist bzw. ob von ihr im Netz irgendwelche Daten zu finden sind. Leider habe ich nichts über sie gefunden. Wir wissen nur ihren Namen und die Stadt wo sie wohnt. Wo kann man so eine Person melden ? Meine Bekannte fühlt sich von der Dame jedenfalls geschädigt... Alleine schon weil sie sich ausgefragt fühlte. Es ging hier eigentlich nur darum ihre Mutter ins Licht zu führen und nicht sie von A bis Z auszuhorchen.... Wohin kann man sich nun melden ? Besten Dank im voraus für die rasche Auskunft ! FG, Chris

So gesehen wurde die leichtgläubige Mutter hinters Licht geführt! Nun Dummheit schützt vor Strafe nicht,
bzw. der wo den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen! :D

Offensichtlich hat die Esoterikerin betrügerisch gehandelt, aber wer gab ihr die Beihilfe dazu? ;)

LG
 
Es geht ja nicht so sehr um die Rückforderung des Geldbetrages, sondern es geht um das Ausfragen von privaten Verhältnissen, das so und in dieser Form zuvor nicht vereinbart worden war und ohne vorherige Information erfolgte.
Ja, aber warum beantwortete sie denn Fragen, die ihr in Wirklichkeit viel zu intim sind?
 
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