Esoterikerin - Abgezockt und Geschädigt...

Vor allem muss ja erstmal schauen, ob überhaupt ins Licht geführt werden muss.

Leute die vorgeben, was in ein ominöses Licht führen zu wollen oder müssen, sollte man tunlichst meiden.
Gehören der Abteiltung zuviel Ghostwhisperer geglotzt mit der Möglichkeit sein Helfersyndrom auszuleben an.
 
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Leute die vorgeben, was in ein ominöses Licht führen zu wollen oder müssen, sollte man tunlichst meiden.
Gehören der Abteiltung zuviel Ghostwhisperer geglotzt mit der Möglichkeit sein Helfersyndrom auszuleben an.

Ganz so streng Palo würde ich es nicht sehen. Ich denke schon, dass sowas manchmal notwendig ist. Allerdings gibt es schon ganz gute Anleitungen wie man das selber machen kann.
 
es wurde der Aberglaube der Bekannten ausgenutzt um damit Geld zu verdienen.
über ähnliche Fälle gibt es bereits Urteile (siehe meinen Link zuvor), und dort
wurden bereits solche Abzocker verurteilt. von alleine passiert da aber nix, sie
müßte - und könnte - die Person schon anzeigen. nochmal:

"biste halt selber Schuld" befreit den Täter NICHT vom Vorwurf des Betrugs oder ähnlichem

oder auch andersherum betrachtet:

Abzocker aus der Esobranche leben ständig in der Gefahr angezeigt und verurteilt zu werden.
 
Obwohl ich immer noch nicht weiß, ob die Geschichte so stimmt.

Die Schwester von einer Bekannten vom dem Sohn deren Hund in mehrfacher Kombination mit dem Neffen von dem von Gegenüber.
 
Eine Bekannte hat mir erzählt, dass ihre Schwester eine Esoterikerin in ihr Haus eingeladen hat, um dort ihre Mutter, die dort gelebt hat ins Licht zu führen. Sie hat dort diverse Räucherungen durchgeführt und viele intimen Fragen gestellt, die ihr eigentlich gar nichts angehen. Ihre Schwester hat ihr aber alle Fragen beantwortet.... Jedenfalls hat sie 140 Euro verlangt und ihr geht es nun sehr schlecht. Sie hat mich gebeten mich zu informieren, ob diese Dame gemeldet ist bzw. ob von ihr im Netz irgendwelche Daten zu finden sind. Leider habe ich nichts über sie gefunden. Wir wissen nur ihren Namen und die Stadt wo sie wohnt. Wo kann man so eine Person melden ? Meine Bekannte fühlt sich von der Dame jedenfalls geschädigt... Alleine schon weil sie sich ausgefragt fühlte. Es ging hier eigentlich nur darum ihre Mutter ins Licht zu führen und nicht sie von A bis Z auszuhorchen.... Wohin kann man sich nun melden ? Besten Dank im voraus für die rasche Auskunft ! FG, Chris
Welches Land betrifft das?
In Österreich findet man sämtliche angemeldete Unternehmen auf der Seite der Wirtschaftskammer unter Firmen von A-Z.
Wenn sie schwarz gearbeitet hat, kann man sie anzeigen.
Wenn sie legal gearbeitet hat, kann man sich beschweren. Es werden wohl dann Fragen gestellt, warum man intime Fragen überhaupt beantwortet und die Sitzung nicht abgebrochen hat.
 
es wurde der Aberglaube der Bekannten ausgenutzt um damit Geld zu verdienen.
über ähnliche Fälle gibt es bereits Urteile (siehe meinen Link zuvor), und dort
wurden bereits solche Abzocker verurteilt. von alleine passiert da aber nix, sie
müßte - und könnte - die Person schon anzeigen. nochmal:

"biste halt selber Schuld" befreit den Täter NICHT vom Vorwurf des Betrugs oder ähnlichem

oder auch andersherum betrachtet:

Abzocker aus der Esobranche leben ständig in der Gefahr angezeigt und verurteilt zu werden.

Lies aus deinem Link nochmal ganz genau:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/1534-uebersinnliche-lebenshilfe-in-einer-krise
In der Klageerwiderung ließ der Beklagte vortragen, dass im Grunde alles, was mit Horoskopen, Wahrsagerei usw. zu tun hat, nach moderner Erkenntnis eine Form der Unterhaltung sei. Jeder normal intelligenten Person sollte bekannt sein, dass es so etwas wie "Magie" nicht gibt. Es hätte der Klägerin offenkundig sein müssen, dass die angebotene Leistung (Fluchbefreiung) unmöglich sei. Die Klägerin habe Unterhaltung gewollt, die sie zu Recht bezahlt habe.
...
Wer auf diese Weise die Leichtgläubigkeit der Klägerin, deren (Aber-) Glaube, der für diese zwar objektiv außerhalb des wissenschaftlich Beweisbaren aber subjektiv wichtig und real ist, als Blödsinn abtut, obwohl er selbst mit dieser Leichtgläubigkeit und diesem (Aber-) Glauben wirbt und Geschäfte macht, verstößt in einer solchen Situation, in der sich jemand in einer schwierigen Lebenssituation ("Pechsträhne") vertrauensvoll an ihn wendet und - aus ihrer Sicht - Hilfe erwartet, nach Auffassung des Gerichts gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, gegen die guten Sitten, wodurch der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag nichtig ist.

Das ist worauf ich hingedeutet habe, der Anbieter hat selbst gesagt er glaubt nicht dran. Genau das sind die Fälle, wo man dann drauf hoffen kann, dass der Beklagte sich so ausdrückt, weil dann der Richter eine Handhabe hat, hier von offensichtlichem Betrug auszugehen.


Da gibt es auch ein BHG Urteil zu
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=54732&pos=0&anz=5
Allerdings folgt aus der objektiven Unmöglichkeit der versprochenen Leistung nicht zwingend, dass der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB* entfällt. Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich - gegen Entgelt - dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung entsprechen. "Erkauft" sich jemand derartige Leistungen im Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten zu verneinen.

LG
Any
 
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& was soll das bewirken?
Das soll bewirken, dass die "geschädigte" Frau, die sich geprellt und ihren Privatbereich verletzt fühlt, den Mut aufbringt, selbst aktiv gegen derartige "Helfer, Erleuchtete und Meister" etwas zu unternehmen. Es ist blöd, sich mit Hilfe anderer Menschen (also wiederum nicht selbst) in einem Forum zu beklagen.

Es geht ja nicht so sehr um die Rückforderung des Geldbetrages, sondern es geht um das Ausfragen von privaten Verhältnissen, das so und in dieser Form zuvor nicht vereinbart worden war und ohne vorherige Information erfolgte.

Nur ein anerkannter Nervenarzt darf das bei einer Psychoanalyse tun. Die "Esoterikerin" sollte amtlich wirklich ein wenig unter die Lupe genommen werden, denn sie kann/könnte bei ihren hohen Preisen auch bei anderen naiven Personen zumindest eine kleine Abzocke versuchen.
 
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