Esoterik und Abmahnungen

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Da ich hauptberuflich etwas ganz anders mache (und was, sage ich hier lieber nicht), bekomme ich fast tagtäglich mit, wie "Esoteriker", vor allem aber die im Bereich "PRF-PZF" tätigen, sich gegenseitig, und vor allem unzufriedene Kunden abmahnen, und überhaupt, schneller mit "harten Bandagen" und rechtlichen Drohungen rankommen, als JEDE andere Branche (Vielleicht noch mit Aussnahme von einigen Direkt-Vertriebs-Callcentern).
Warum ist das wohl so?
Wer einer PRF-PZF wirklich mächtig ist, hat doch andere Möglichkeiten, als zum Anwalt zu rennen, oder etwa nicht?)

Sorry, aber was ist PRF-PZF? :confused: Da war jemand schon schneller beim fragen. :)
 
Die "Berufe" in der Esoterik sind wenn überhaupt, als freie Gewerbe unter dem Überbegriff "Energetiker" angemeldet, darunter fällt von Ayurveda bis Engelsarbeiter alles und wenn das nicht passt, dann wird halt ein anderes freies Gewerbe erfunden wie "Energieüberträger" für zB Reiki. Für all diese "Berufe" braucht man keine Ausbildung, gibt es keine anerkannten Ausbildungen, die Leute gehen einfach aufs Amt und sagen zB sie sind "Tierenergetiker", kriegen einen Stempel und laufen dann in der Welt herum und erzählen denn Leuten irgendetwas, was sie angeblich bei irgendwem gelernt haben, in "Ausbildungen" die sie garnicht gebraucht hätten, um sich so nennen zu dürfen. Das kann jeder. Reikimeister 150Grades, kein Problem, ein Spaziergang zum Amt, freies Gewerbe anmelden und ab geht die Post. So läuft das. LG

leider ist das so, jeder gauner - und das sind sie alle - darf mit so einem gewerbeschein menschen abzocken, denn was anderes ist das nicht.

das ganze gehört schlicht und einfach verboten.

würde jedem raten der so einem aufgesessen ist, anzeige zu erstatten.
 
ich finde es gut, dass es die möglichkeit gibt, seine "heilerischen fähigkeiten" für den dienst an der menschheit, endlich einsetzen zu dürfen. Es gibt menschen mit diesen fähigkeiten und diese können jetzt ohne angst dies praktizieren.

Die hexenverbrennungen sind ja, gott sei dank, inzwischen verboten. :D

Dass sich heute im eso-bereich viele nichtskönner tummeln, dürfte eigentlich schon jedem bekannt sein. Es gibt auch unter den ärzten viele nichtskönner, die rate bei falschen diagnosen liegt bei 60 %, in amerika. Bei uns dürfte es auch nicht viel anders sein.

Und - lebensenergie übertragen kann jeder, es ist nur die frage, überträgt man seine eigene energie, oder ist man lediglich der kanal. Überträgt man seine eigene energie, dann erledigt sich das thema sehr schnell, denn dann gerät der "heiler" selbst in ein defizit an lebensenergie und wird krank, kann somit den eso-markt nicht mehr zur verfügung stehen. ;)
 
Grundsätzlich: Für diese Art von "Beruf" ist kein (!) Gewerbeschein nötig.

Abmahnungen kann man leicht mit einer "negativen Feststellungsklage" begegnen. Das hat den Vorteil, das a) der Abmahnende darlegen muss, wie der Abgemahnte real schädigt (Beweislast) und b) das der Gerichtsstand in den Ort des Abgemahnten verlegt wird. Die Feststellungsklage provoziert das vor Gericht ein Schaden bewiesen werden muss (was in der Regel selten beweisbar ist) und das die Gerichtskosten vom Abmahnenden übernommen werden müssen.


Keine Gewerbeanmeldung in Freien Berufen

Einige Berufsgruppen benötigen für ihre Selbstständigkeit keinen Gewerbeschein. Das sind in erster die sogenannten Freien Berufe und freiberufliche Tätigkeiten. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Folglich gehören Ärzte, Künstler oder Heilpraktiker diesen Freien Berufen an. Aber auch Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Lotsen zählen zu diesen Berufen und brauchen kein Gewerbe anmelden. Bei den Freien Berufen braucht es zwar keinen Gewerbeschein aber in der Regel handelt es sich um Berufe, deren Ausübung eine hohe Qualifikation oder bestimmte Begabung voraussetzen.
 
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Grundsätzlich: Für diese Art von "Beruf" ist kein (!) Gewerbeschein nötig.

Abmahnungen kann man leicht mit einer "negativen Feststellungsklage" begegnen. Das hat den Vorteil, das a) der Abmahnende darlegen muss, wie der Abgemahnte real schädigt (Beweislast) und b) das der Gerichtsstand in den Ort des Abgemahnten verlegt wird. Die Feststellungsklage provoziert das vor Gericht ein Schaden bewiesen werden muss (was in der Regel selten beweisbar ist) und das die Gerichtskosten vom Abmahnenden übernommen werden müssen.

das finde ich höchst interessant. Wie ist dies denn wenn ein mahnbescheid erstellt wird und der mit mahnbescheid gemahnte, dem mahnbescheid widerspricht, wo ist da der gerichtsstand?
 
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