Esoterik - Heilmassage - gewerblicher Masseur

Josef Bergler

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8. September 2005
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Esoterik - Heilmassage - gewerblicher Masseur!!

Sehr häufige Fragen, die an uns gestellt werden, befassen sich mit dem Thema Esoterik - Massage - Selbständigkeit!!!
Aufgrund der zahlreichen Klagen, die mittels des "Kurpfuschergesetzes" und dem "Unerlaubten Wettbewerbs-Gesetzes (UWG-Klagen)" durchgesetzt werden, und die Verklagten meistens keine schlechte Absicht hatten, sondern lediglich bezüglich der Gesetzeslage falsch informiert wurden, haben wir uns entschlossen ein kostenloses Beraterservice bezüglich Selbständigkeit und Zusammenhang mit den Themen Esoterik - Heilmassage - gewerblicher Masseur anzubieten!!!

Durch die Gesetzesänderung des „alten“ Heilmasseur - Gesetzes, ist es sowohl für die Hotels, Wellnessbetriebe, Krankenanstalten als auch für die Patienten nicht mehr zu durchblicken, was ein "Energetiker" darf, was ein gewerblicher Masseur darf, was ein medizinischer Masseur darf, was ein Heilmasseur „neu“ darf und was ein Physiotherapeut darf bzw. wo die gesetzlichen Unterschiede zwischen diesen Berufsgruppen liegen.
Da wir die meisten dieser Berufsgruppen ausbilden, kennen wir die Schwierigkeiten, die sowohl die Patienten als auch die zukünftigen Arbeitgeber mit der Anwendung des Heilmasseur – Gesetzes haben!
Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, Hotels, Wellnessbetriebe aber auch Patienten, kostenlos über die Chancen und Möglichkeiten des Heilmasseur – Gesetzes zu informieren. Einerseits über unsere Homepage www.bergler.at und andererseits telefonisch unter 0316/381071. Auch kostenlose persönliche Beratungen sind möglich. Ausbildungszentrum Bergler, Babenbergerstr. 88, 8020 Graz
Eine weitere Möglichkeit der Information ist der Österreichische Bundesverband der Medizinischen Masseure und Heilmasseure! www.heilmasseure.com !!!
 
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