Endlich: Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig

ich weürde gerne - was denkstu, was mir dann mein hund lucky erzählen würde?

(mit aufgewacht, habe ich nichtg dich sondern das gericht gemerint!)

shimon

Du Shimon, ich habe diese Klage-Arie vor 25 Jahren gestartet, bis zum BVerfG. Der Spaß dauerte damals 9 Jahre, über alle Instanzen und ging da nur um die rechtliche Einforderung bestehender Gesetze, die man mit meiner Klage, einfach geändert hat.

Und du, dann kommt ein Shimon daher, der meint, ich kenne das ja alles nicht ...... du, ........ da könnten einige glatt Judenhass aufbauen, falsche Adressaten !

Ich muss dich aber enttäuschen, ich kenne die Misere und lebe auch noch von SGB XII, Kapitel 4.

20 % von dem offiziellen Durchschnittsseinkommen.
 
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Du Shimon, ich habe diese Klage-Arie vor 25 Jahren gestartet, bis zum BVerfG. Der Spaß dauerte damals 9 Jahre, über alle Instanzen und ging da nur um die rechtliche Einforderung bestehender Gesetze, die man mit meiner Klage, einfach geändert hat.

Und du, dann kommt ein Shimon daher, der meint, ich kenne das ja alles nicht ...... du, ........ da könnten einige glatt Judenhass aufbauen, falsche Adressaten !

Ich muss dich aber enttäuschen, ich kenne die Misere und lebe auch noch von SGB XII, Kapitel 4.

20 % von dem offiziellen Durchschnittsseinkommen.



wunderbar dass du geklagt hast - und was ist bisher besser geworden? wann wird es endlich festgestellt werden, dass villeicht das ganze harz4 verfassungswiedrig ist?

shimon
 
wunderbar dass du geklagt hast - und was ist bisher besser geworden? wann wird es endlich festgestellt werden, dass villeicht das ganze harz4 verfassungswiedrig ist?

shimon

Du verstehst immer noch nicht. Nicht Hartz4 ist verfassungswidrig. Es werden Teile daraus als verfassungswidrig gehalten und das Größte ist die Nichtbeachtung der freien Berufsausübung.
In sich ja auch ein Unding, jeder Mensch, kann sich seine Arbeit wählen, nur als Hartzer nicht mehr, da ist es es dann eine Pflicht alles anzunehmen, was nichts anderes als Zwangsarbeit ist, was aber verfassungswidrig ist.

Auch wenn man nun sagen würde, o.k. Pflichtarbeiten wären irgendwie vertretbar, dürfte es keine Sanktionen bei Ablehnung geben dürfen, denn dann wäre es Zwangsarbeit.

Vielleicht wird es so nun deutlicher, Zwangsarbeit ist in DE verboten und bei Hartzern soll es zulässig sein. Durch die Sanktionen wird es nämlich zur Zwangsarbeit.

Was die ganze Chose erschwert, jede Sanktion ist quasi ein Einzelfall, der individuell entschieden wird. In der Regel von Gerichten für den Sanktionierten.
Jetzt muss ein gemeinsamer Nenner gefunden werden, damit es eine Vorgabe des BVerfG endlich gibt und die Eingabe ist wohl so nun so erfolgt und es geht hier nur um die Sanktionen.
 
arbeitangebot= nein

aber:

sozialgeld kassieren fürs nichts tun= ja.

alles andere ist äh.. wie war nochmal?? ah!! m e n s c h u n w ü r d i g ^^
 
arbeitangebot= nein

aber:

sozialgeld kassieren fürs nichts tun= ja.

alles andere ist äh.. wie war nochmal?? ah!! m e n s c h u n w ü r d i g ^^

Es geht nicht darum, die Ablehnung einer tatsächlichen Arbeit sanktionsfrei zu stellen. Das ist längst geklärt, seit Jahren, mit dem Begriff zumutbar.

Nur zumutbar, ist dehnbar, auch auf unterbezahlte Arbeitsgelegenheiten und das ist die Frage, was ist zumutbar.
Durch Zwang mit Sanktionen, werden eigentlich nicht zumutbare Arbeitsgelegenheiten, auch unterbezahlt, zur Pflicht. Zum Vorteil des Arbeitgebers, womit man auch den Mindestlohn unterwandert.

Geht ja nicht darum, wenn ein Maschinenbau Ing, einen gut bezahlten Posten beim TÜV ablehnt. Da wird keiner sagen, das ist nun aber rechtens.

Wir haben aber eine Tendenz zu Minijobs seit Jahren, auch weit unterbezahlt, und da ist es fragwürdig, ob das noch gesetzeskonform ist, wenn bei Weigerung sanktioniert wird. Denn dann ist das JC Billigjobberlieferant zur Zwangsarbeit.

Und genau das muss irgendwann mal geklärt werden, wie weit zumutbar geht.
 
Es geht nicht darum, die Ablehnung einer tatsächlichen Arbeit sanktionsfrei zu stellen. Das ist längst geklärt, seit Jahren, mit dem Begriff zumutbar.

Nur zumutbar, ist dehnbar, auch auf unterbezahlte Arbeitsgelegenheiten und das ist die Frage, was ist zumutbar.
Durch Zwang mit Sanktionen, werden eigentlich nicht zumutbare Arbeitsgelegenheiten, auch unterbezahlt, zur Pflicht. Zum Vorteil des Arbeitgebers, womit man auch den Mindestlohn unterwandert.

Geht ja nicht darum, wenn ein Maschinenbau Ing, einen gut bezahlten Posten beim TÜV ablehnt. Da wird keiner sagen, das ist nun aber rechtens.

Wir haben aber eine Tendenz zu Minijobs seit Jahren, auch weit unterbezahlt, und da ist es fragwürdig, ob das noch gesetzeskonform ist, wenn bei Weigerung sanktioniert wird. Denn dann ist das JC Billigjobberlieferant zur Zwangsarbeit.

Und genau das muss irgendwann mal geklärt werden, wie weit zumutbar geht.

"Und genau das muss irgendwann mal geklärt werden, wie weit zumutbar geht."
Genau! Zumutbar ist heutzutage wohl alles, Hauptsache es ist Regelkonform. Der Mensch an sich bzw. das Menschsein überhaupt spielt diesbezüglich wohl keinerlei Rolle mehr. Fragt sich nur noch, wie lange.
 
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Wir sind etwa 7 Millionen Arbeitslose und 73 Millionen andere. ;)

Und wenn man 7 Millionen runtersanktioniert hat, folgen die Nächsten.

Das auch bitte bedenken. Heute machen schon viele allen Murks mit, um nicht abzusacken nach Hartz4.

Und ich kann noch weitergehen, hungert man die 7 Millionen aus, beseitigt sie damit, sind als nächstes die dran, die diese 7 Millionen verwaltet haben und dann geht das Spielchen weiter, denn 7 Millionen Druckmittel braucht man wieder.

Wie weit kann man das wohl spielen .......... ah ja, Gesundschrumpfung.
 
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