Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Mit welcher Begründung sollte die Polizei sie vor der Arbeit abfangen? Sie ist volljährig, nicht entmündigt und geht regelmäßig einer Tätigkeit nach. Sie ist ein freier Mensch und kann machen was sie will.Das ist es ja sie geht arbeiten meine und ihre angst ist es das die eltern oder polizei sie vor der arbeit abfängt.
Sie verdient bissal mehr als wie 1000euro
Um geld brauchen wir uns keine sorgen machen
Ihr mangelt es vorallem beim selbstbewustsein was verständlich ist wenn ihr keiner hilft bzw bis jetzt keiner geholfen hatte...
Hab mir das per handy angehört wie ihr vater sie anschreit und sie nur alles schluckt.
Und zu mir ich bin früh pensonist/rentner.
Ich hab so viel zeit das mir schlecht wird!
Bekomme durch meine gehirnschädigung noch zuschläge und komme so in moment selbst auf cikra 1400 euro...
Also zeit und geld ist da sie hat sich jetzt endschieden morgen auszuziehen und daweil einmal zu mir zu ziehen. Danach gehen wir zu meinen rechtanwalt und lassen uns bestmöglich beraten denoch habe ich angst das die eltern sie vor der arbeit abpassen und sie zwingen wieder nachhause zu kommen.
Sie will in kein frauenhaus genau so wenig zu einen psychiater oder polizei.
Zum psychiater wil sie deswegen nicht da ihr ein psychiater jahre eintrichtern wolte das ihr engel nur eine einbildung ist und hat die vergangenheit auf gerissen und nur schmerzen verursacht .
Und klar jeder mit einen starken selbstbewustsein würde abreißen oder denn vater eine reinhauen. Aber wenn ihr jahre lang nur denn hund als besten freund habt und euer vater jahre lang auf euch einredet dann habt ihr kein selbstbewustsein noch hinzu kommt das es nicht nur der vater ist sondern auch die mutter und der ganze ort der ihre lieben eltern offentsichtlich als hochangesehen betrachtet.
Sooooo hinterwäldlerisch kann es bei euch doch auch nicht zugehen, dass die Polizei nach Lust und Laune Menschen vor der Arbeit abführt.
Ja, die Idee zum RA zu gehen und euch mal richtig beraten zu lassen ist gut. Die Dame scheint ihre (Menschen-)Rechte nicht zu kennen.
R.