Doch was war 1914? Ein Kaiser, der die Bodenrechte innehatte und seinem Volk für 99 Jahre in Erbpacht übertrug mit der Auflage, diese so zu pflegen, daß die Selbstversorgung auch danach garantiert war. Das geschah damals mit dem der Regel eines 7. Ruhejahrs und mit dem jährlich wechselnden Anbau der Ackerfrüchte. Der Kaiser übergab damals, letztmalig wohl 1918, die Bodenrechte an die Pächter, die damit zu Bodenbesitzern mit hoheitlichen Rechten wurden. Mit diesen Bodenrechten waren die Staatsangehörigen dann auch das Volk!