Ein Fötus ist keine Person

Trixi Maus,

das klingt böse was Du schreibst, gibt aber die Geisteshaltung hinter solchen Forderungen wieder.

Ich würde mich ja mehr um den Schutz der Frauen kümmern, damit sie in die Lage versetzt werden z.B. nicht alkoholabhängig zu werden oder im Falle einer Alkoholkrankheit von einem Mann missbräuchlich geschwängert usw. Das macht deutlich mehr Sinn als über Verbote per Gesetz und daraus folgende Strafen nachzudenken. Pro life bedeutet für mich keine Rechtefokussierung auf einen Fötus, sondern darüber hinausgehend ggü. Erwachsenen.

LG
Any
 
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Vielleicht sollte man zuerst mal bei den Ärzten mit der Aufklärung anfangen. Einer schwangeren Kollegin wurde von ihrem Arzt gesagt, dass mal ein Gläschen Wein kein Problem sei. Das mag prinzipiell vielleicht so sein, kann aber auch schiefgehen, vor allem in den ersten Monaten. Und solche Aussagen von einem Arzt verleiten vielleicht dazu, die Gefahr des Alkohols zu sehr zu verharmlosen (wenn schon der Arzt das sagt..), und dann wird aus dem Gläschen vielleicht auch mal zwei oder drei.
Trixi, die Gesetze könnte man dann noch erweitern um:
Frauen ab 35 dürfen keine Kinder kriegen (zählt schon als Risikoschwangerschaft), und auch ältere Männer dürfen nicht mehr zeugen (fortgeschrittenes Alter der Männer erhöht nach neuesten Erkenntnissen auch das Risiko einer Behinderung beim Kind).
Medikamenteneinnahme, Übergewicht, Behinderungen in der Familie, häufiges Röntgen, schon geschehene Fehlgeburten, Väter oder Mütter, die mit Gefahrenstoffen arbeiten, häufiger Fischkonsum (Schwermetallbelastung), Wohnen in der Nähe von Transformatoren oder Überlandleitungen (Elektrosmog), in der Nähe von AKWs, Endlagern oder Kohlekraftwerken, in der Nähe von vielbefahrenen Straßen (Luftbelastung und Lärmstress)...die Liste könnte man endlos fortführen.
 
Mein Gesetzbuch

I. Fortpflanzung
1. Eine Paar mit einem Einkommen unter 1200€ darf kein Kind bekommen.
2. Ein Paar mit einem Einkommen zwischen 1200 und 2000€ darf ein Kind bekommen.
3. Ein Paar mit einem Einkommen zwischen 2000 und 2500€ darf zwei Kinder bekommen.
4. Ein Paar mit einem Einkommen ab 2500€ darf zwischen drei und fünf Kindern bekommen.
5. Jedes Kind erhält eine Förderung, deren Anwendung am Kind durch die Eltern belegt werden muß.
6.. Behinderte Menschen dürfen sich nicht fortpflanzen.
7. Kranke Menschen dürfen sich nicht fortpflanzen.

II. (...)


Das sind Deine Gesetzeswünsche, meine sicher NICHT!
(Wieder ein unredlicher Versuch, meine Meinung zu verunklimpfen)

Deshalb NOCHMAL:

Meine Forderung zielt nur darauf ab, ein Bewusstsein zu schaffen. So wie man Heroin verbietet, kann man zeitlich auch Alkohol verbieten, so man weiß, dass es das Wachstum eines Fötus schädigt und ein behindertes Kind DESHALB hervorbringt.

Um die Strafe geht es mir da überhaupt nicht. Man kann die von mir aus sehr gering halten, aber ein Bewusstsein wird dadurch geschaffen.

Wo wir uns hier unterscheiden:

Ihr meint, die Mutter und Frau hat das Hoheitsrecht für ihren eigenen Bauch. Ihr meint, die Frau könne während der Schwangerschaft so viel Alkohol konsumieren, wie sie es möchte, auch wenn sie um die Gefahr der Behinderung für das heranwachsende Kind weiß. Das sei das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. Zudem behauptet ihr, wie in diesem unmenschlichen Richterspruch, der Fötus sei keine Person, deshalb darf Frau ihn auch mit Alkohol schädigen, so sie es will.

Und sollte dann ein behindertes Kind die Welt erblicken, sei dies mindestens zu 50% die Schuld des Vaters, da er eine Schwangerschaft überhaupt erst ermöglicht hat.

Gleichzeitig seid Ihr auch noch der Meinung, solch behindertes Leben würden nur alkoholkranke Frauen zur Welt bringen, die nicht über ihren Alkoholkonsum bestimmen können. (wären also unmündig)

Das ist EURE Meinung!

Diese Meinung teile ich absolut nicht, da ich sage, in dem Moment wo eine Frau und Mutter um die Schwangerschaft weiß, hat sie Verantwortung einem anderen Leben gegenüber. Es ist nicht nur ihr Recht, darüber zu entscheiden, ob ein Kind gesund oder behindert auf die Welt kommt. Auch ein Fötus hat das Recht auf Unversehrtheit des Lebens, was in unserem Gesetzbuch verankert ist. Ein Fötus ist für mich eben nicht nur ein Zellhaufen.

Ich bin zudem der Meinung, die Täterschaft betrifft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz alkoholkranke Frauen, ein großer Anteil geht auf Frauen zurück, die sich keine Gedanken machen, bzw. denen es in diesem Moment egal ist, weil sie Lust auf Alkohol haben. Sogenannte WE-Lusttrinkerinnen.

Allgemein sehe ich die Verantwortungslosigkeit dieser Mütter und den Blickwinkel des Kindes, das sein gesamtes Leben mit dieser Behinderung, auch als Erwachsener, so er so lange lebt, fertig werden muss.

Daraus wolltet Ihr mir dann wieder den Strick drehen, ich würde behindertes Leben nicht anerkennen. Dem ist aber gerade nicht so. Ich habe selbst behinderte Menschen betreut und unterrichtet und habe deren Leid deutlich wahr genommen. Zudem habe ich deren Biografien gelesen und diese waren oft erschreckend. Schon als Babys und Kleinkinder haben viele zig Krankenhausaufenthalte und Operationen hinter sich bringen müssen. Da ist Leid, Leid,Leid. Wer da von glücklichem Leben spricht, um die Taten zu relativieren ist.....

Gurundsätzlich, während ihr nur den Blickwinkel der Frau und Mutter seht, sehe ich den Blickwinkel des Kindes und Menschen, der in dieser Mutter heranreift und auf die Fürsorge der Mutter angewiesen ist. So wie ich sage, ein Kind darf nicht gezüchtigt und geprügelt werden, auch wenn das den erwachsenen Menschen in seiner Freiheit einschränkt, so sage ich auch, ein Kind darf nicht bewusst zum Behinderten gemacht und verstümmelt werden. Für mich ist diese Denkungsweise abartig!

Selbstbestimmung der Frau vs Behindertes Leben des Kindes

Es ist völlig richtig, ein Mensch hat viele Rechte und vor allem Möglichkeiten. Und viele Möglichkeiten die dieser Mensch dann wahr nimmt, werden als kriminell eingestuft und vom Staat geahndet. So wird ein Mensch bestraft, wenn er Kinder züchtigt oder andere Menschen ermordet. Die Selbstbestimmung geht nicht so weit, dass er anderes Leben schädigt oder einseitig seinen Willen unterordnet. Der Wille des anderen Menschen muss geachtet werden. So wird auch eine Vergewaltigung zurecht geahndet.

Man stelle sich vor, jemand würde die Vergewaltigung als das Selbstbestimmungsrecht des Mannes auslegen, wie es einige Länder sogar noch praktizieren. Undenkbar, weil kriminell. Und ebenso sehe ich das bei der bewussten Verstümmelung eines Menschen, das in die Obhut eines Erwachsenen, in diesem Fall der Frau und Mutter gegeben wird.

..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
P.S. Schon erstaunlich, meine Beiträge wurden jetzt zum Teil gelöscht, weil ich "armer Mensch" schreibe oder FIWA das Fachwissen absprach, indem ich schrieb, ihm fehle der "Sachverstand".

Wird dies jetzt als beleidigend gewertet?
Im Gegensatz zu, "Möchtegern-Furz" und andere wirkliche Beleidigungen, die ich hier regelmäßig lesen muss?
 
99% der Mütter gebären gesunde Kinder.

Du schreibst hier also über eine Minderheit.

Ein gesetzliches Verbot ginge auch immer mit Strafe einher, egal was Du willst, die Tatsache welche Wirkweisen Gesetze mit sich bringen kannst Du nicht verändern. Und tatsächlich trägt der Mann Mitverantwortung, wenn er einer alkoholkranken Frau ein Kind macht.

LG
Any
 
Deshalb NOCHMAL:

Meine Forderung zielt nur darauf ab, ein Bewusstsein zu schaffen. So wie man Heroin verbietet, kann man zeitlich auch Alkohol verbieten, so man weiß, dass es das Wachstum eines Fötus schädigt und ein behindertes Kind DESHALB hervorbringt.

Um die Strafe geht es mir da überhaupt nicht. Man kann die von mir aus sehr gering halten, aber ein Bewusstsein wird dadurch geschaffen.

Auch nochmal, es ist jedem bewusst, was das und das anrichten kann, nur halt einem Alkoholiker nicht, denn der ist alkoholkrank und die Dimensionen habe ich dir schon erklärt, wo es anfängt.

Hier bringt kein Verbot etwas, weil du die Alkoholkranken nicht damit triffst.

Wenn, gehört ein komplettes Verbot von Alkoholika, generell. Umsetzbar in unserem Lande, ist "noch" undenkbar.


So wie du es anstrebst, kann im Endeffekt jeder bestraft werden, aus Gleichheitsprinzip, der ein behindertes Kind zur Welt bringt. Weil man denen ganz einfach ein schädigendes Verhalten unterstellen könnte, wie gesagt, auch wenn behinderte Kinder auch ohne schädigendes Verhalten auf die Welt kommen.

Das ist genau die Folge, aus dem Gleichheitsprinzip heraus.

Speziell deine Ansicht, dass schon der kleinste Konsum schädigen könnte und verboten gehört, würde es bei allen Sachen möglich machen, Eltern zu bestrafen. Bei allen Sachen, alleinig schon durch Unterstellung.
Noch schlimmer, wenn man vermengt und meint, jegliches kann alles auslösen.

Mit deiner Forderung, machst du es wirklich dann möglich, das alle Eltern bestraf werden könnten, wenn sie nur ein behindertes Kind bekommen. Egal dabei wie gesund sie gelebt haben, denn finden könnte man bei jedem etwas, auch wenn das gar keine Auswirkung gehabt hatte.

Das bedeutet im Endeffekt, keiner wird mehr Kinder in die Welt setzen, bzw. nur dann, wenn sie lückenlos nachweisen können, keine schädigenden Dinge gemacht zu haben und über einen guten Rechtsanwalt nebenbei verfügen.

Das wäre die Folge, die hier längst viele erkannt haben, du aber bis jetzt nicht.

Übrigens auch noch einmal, deine Forderung kann auch schön die tatsächlichen Ursachen, wie eben Umweltvergiftung, schön vertuschen. Denn wie gesagt, die meisten von uns allen hatten schon Kontakt mit Allehol und man könnte jedem etwas unterstellen.
Vielleicht ist das aber auch genau dein Ziel, wer weiß schon.
 
So wie du es anstrebst, kann im Endeffekt jeder bestraft werden, aus Gleichheitsprinzip, der ein behindertes Kind zur Welt bringt. Weil man denen ganz einfach ein schädigendes Verhalten unterstellen könnte, wie gesagt, auch wenn behinderte Kinder auch ohne schädigendes Verhalten auf die Welt kommen.

Soweit ich mich informiert habe, ist das Fetale Alkohol Syndrom auch gar nicht so einfach zu diagnostizieren und man merkt es oft erst dann, wenn das Kind bereits älter ist.

Und der Beweis müsste kausal erbracht werden, dass eine Behinderung des Kindes (die, soweit ich verstand, nicht gleich nach Geburt offensichtlich sein muss und wo die Diagnose selbst sogar schwierig ist) in jedem Fall durch Alkoholkonsum der Mutter am... in der Menge von... erfolgt ist.

Was würde man tun müssen? Jede Frau im gebärfähigen Alter unter Generalverdacht stellen, wenn sie auch nur wagt eine Eierlikörpraline zu essen oder einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trinkt?

Merke: einer Frau sieht man teilweise viele Monate gar nicht an, das sie schwanger ist.

Und wer wäre dann der Kläger?

Diese Verbots-Forderung ist schlicht und ergreifend nicht umsetzbar und imho grottenschlecht durchdacht.

Lg
Any
 
Soweit ich mich informiert habe, ist das Fetale Alkohol Syndrom auch gar nicht so einfach zu diagnostizieren und man merkt es oft erst dann, wenn das Kind bereits älter ist.

Und der Beweis müsste kausal erbracht werden, dass eine Behinderung des Kindes (die, soweit ich verstand, nicht gleich nach Geburt offensichtlich sein muss und wo die Diagnose selbst sogar schwierig ist) in jedem Fall durch Alkoholkonsum der Mutter am... in der Menge von... erfolgt ist.

Das hatten wir doch schon, Behinderungen sind teilweise erst nach dem 1. Lebensjahr sichtbar, teilweise erst im 4. Lebensjahr und kann auch noch später erst durchschlagen.

Um Q86.0 zu erfüllen sind zwei Symptome ausreichend und die sind sichtbar und es kann sich dann keiner rausreden.

Was würde man tun müssen? Jede Frau im gebärfähigen Alter unter Generalverdacht stellen, wenn sie auch nur wagt eine Eierlikörpraline zu essen oder einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trinkt?

Merke: einer Frau sieht man teilweise viele Monate gar nicht an, das sie schwanger ist.

wegschließen, 24 Stunden, unmittelbar nach der Zeugung

Und wer wäre dann der Kläger?

Hat Musikuss doch mehrfach gesagt, das Kind. Aber eben bei eindeutiger Q86.0 Diagnose, kann man von einer Alkoholkrankheit der Eltern ausgehen und wen willst da dann verklagen.

Diese Verbots-Forderung ist schlicht und ergreifend nicht umsetzbar und imho grottenschlecht durchdacht.

Sie wäre umsetzbar, aber anders, generelles Verbot von Alkohol, aus dem Verkauf nehmend. Dann wird die Diagnose Q86.0 verschwinden, aber die anderen bleiben.

So ohne ist das aber nicht :
http://de.wikipedia.org/wiki/Fetales_Alkoholsyndrom#H.C3.A4ufigkeit

Nur, wenn nur 1 von 5 Frauen auf Alkoholkonsum verzichtet während der Schwangerschaft und schon wenig Alkohol massivst schädigend ist, müssten 80 % der Geburten Behinderte sein.

Es sind aber keine 80 %, sondern 0,6 %.

Wie gesagt, ich kann ja Musikuss z.T. verstehen, die 0,6 % sind noch zu viel, aber, dann müsste der Alkohol aus dem Verkehr gezogen werden ..... und keine Verbote oder sonst was.
 
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Musikuss, wenn Du aus dem beschriebenen Zusammenhang heraus nicht erkennst, weshalb es kein Gesetz geben darf, kann ich es Dir auch nicht erklären.

lg
 
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