Mein Gesetzbuch
I. Fortpflanzung
1. Eine Paar mit einem Einkommen unter 1200€ darf kein Kind bekommen.
2. Ein Paar mit einem Einkommen zwischen 1200 und 2000€ darf ein Kind bekommen.
3. Ein Paar mit einem Einkommen zwischen 2000 und 2500€ darf zwei Kinder bekommen.
4. Ein Paar mit einem Einkommen ab 2500€ darf zwischen drei und fünf Kindern bekommen.
5. Jedes Kind erhält eine Förderung, deren Anwendung am Kind durch die Eltern belegt werden muß.
6.. Behinderte Menschen dürfen sich nicht fortpflanzen.
7. Kranke Menschen dürfen sich nicht fortpflanzen.
II. (...)
Das sind Deine Gesetzeswünsche, meine sicher NICHT!
(Wieder ein unredlicher Versuch, meine Meinung zu verunklimpfen)
Deshalb NOCHMAL:
Meine Forderung zielt nur darauf ab, ein Bewusstsein zu schaffen. So wie man Heroin verbietet, kann man zeitlich auch Alkohol verbieten, so man weiß, dass es das Wachstum eines Fötus schädigt und ein behindertes Kind DESHALB hervorbringt.
Um die Strafe geht es mir da überhaupt nicht. Man kann die von mir aus sehr gering halten, aber ein Bewusstsein wird dadurch geschaffen.
Wo wir uns hier unterscheiden:
Ihr meint, die Mutter und
Frau hat das Hoheitsrecht für ihren eigenen Bauch. Ihr meint, die Frau könne während der Schwangerschaft so viel Alkohol konsumieren, wie sie es möchte, auch wenn sie um die Gefahr der Behinderung für das heranwachsende Kind weiß.
Das sei das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. Zudem behauptet ihr, wie in diesem unmenschlichen Richterspruch, der Fötus sei keine Person, deshalb darf Frau ihn auch mit Alkohol schädigen, so sie es will.
Und sollte dann ein behindertes Kind die Welt erblicken, sei dies mindestens zu 50% die Schuld des Vaters, da er eine Schwangerschaft überhaupt erst ermöglicht hat.
Gleichzeitig seid Ihr auch noch der Meinung, solch behindertes Leben würden nur alkoholkranke Frauen zur Welt bringen, die nicht über ihren Alkoholkonsum bestimmen können. (wären also unmündig)
Das ist EURE Meinung!
Diese Meinung teile ich absolut nicht, da ich sage, in dem Moment wo eine Frau und Mutter um die Schwangerschaft weiß,
hat sie Verantwortung einem anderen Leben gegenüber.
Es ist nicht nur ihr Recht, darüber zu entscheiden, ob ein Kind gesund oder behindert auf die Welt kommt. Auch ein Fötus hat das Recht auf Unversehrtheit des Lebens, was in unserem Gesetzbuch verankert ist. Ein Fötus ist für mich eben nicht nur ein Zellhaufen.
Ich bin zudem der Meinung, die Täterschaft betrifft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz alkoholkranke Frauen, ein großer Anteil geht auf Frauen zurück, die sich keine Gedanken machen, bzw. denen es in diesem Moment egal ist, weil sie Lust auf Alkohol haben.
Sogenannte WE-Lusttrinkerinnen.
Allgemein sehe ich die Verantwortungslosigkeit dieser Mütter und den Blickwinkel des Kindes, das sein gesamtes Leben mit dieser Behinderung, auch als Erwachsener, so er so lange lebt, fertig werden muss.
Daraus wolltet Ihr mir dann wieder den Strick drehen, ich würde behindertes Leben nicht anerkennen. Dem ist aber gerade nicht so. Ich habe selbst behinderte Menschen betreut und unterrichtet und habe deren Leid deutlich wahr genommen. Zudem habe ich deren Biografien gelesen und diese waren oft erschreckend. Schon als Babys und Kleinkinder haben viele zig Krankenhausaufenthalte und Operationen hinter sich bringen müssen. Da ist Leid, Leid,Leid. Wer da von glücklichem Leben spricht, um die Taten zu relativieren ist.....
Gurundsätzlich, während ihr nur den Blickwinkel der Frau und Mutter seht,
sehe ich den Blickwinkel des Kindes und Menschen, der in dieser Mutter heranreift und
auf die Fürsorge der Mutter angewiesen ist. So wie ich sage, ein Kind darf nicht gezüchtigt und geprügelt werden, auch wenn das den erwachsenen Menschen in seiner Freiheit einschränkt, so sage ich auch,
ein Kind darf nicht bewusst zum Behinderten gemacht und verstümmelt werden. Für mich ist diese Denkungsweise abartig!
Selbstbestimmung der Frau
vs Behindertes Leben des Kindes
Es ist völlig richtig, ein Mensch hat viele Rechte und vor allem Möglichkeiten. Und viele Möglichkeiten die dieser Mensch dann wahr nimmt, werden als kriminell eingestuft und vom Staat geahndet. So wird ein Mensch bestraft, wenn er Kinder züchtigt oder andere Menschen ermordet. Die Selbstbestimmung geht nicht so weit, dass er anderes Leben schädigt oder einseitig seinen Willen unterordnet. Der Wille des anderen Menschen muss geachtet werden. So wird auch eine Vergewaltigung zurecht geahndet.
Man stelle sich vor, jemand würde die Vergewaltigung als das Selbstbestimmungsrecht des Mannes auslegen, wie es einige Länder sogar noch praktizieren. Undenkbar, weil kriminell. Und ebenso sehe ich das bei der bewussten Verstümmelung eines Menschen, das in die Obhut eines Erwachsenen, in diesem Fall der Frau und Mutter gegeben wird.
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