Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina hatten finanziell ausgesorgt. Ob das nach seinem Rücktritt auch noch so ist, ist rechtlich umstritten.
Bislang sah es fantastisch aus für Bundespräsident Christian Wulff. Rein finanziell gesehen. Das "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" sichert dem deutschen Staatsoberhaupt für die Zeit a. D. einen Ehrensold zu. Diese Pension bekommen ehemalige Bundespräsidenten nicht nur dann, wenn sie regulär aus dem Amt geschieden sind, sondern auch beim Austritt aus "politischen oder gesundheitlichen Gründen".
Ob Wulff von dieser Regelung profitieren kann, ist umstritten. Und juristisches Neuland, schließlich ist dieser Fall einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich angesichts der jüngsten Ereignisse mit der Frage beschäftigt - und kam zu dem Ergebnis, dass Wulff das Geld nicht zusteht.
Verwaltungsrechtler spricht Wulff Recht auf Ehrensold ab
Der Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim erläuterte im Januar in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht", Wulff habe im Falle eines Rücktritts keinen Anspruch auf Ehrensold. Für ihn sei ein Rückzug Wulffs ein Rückzug aus "persönlichen Gründen". Wenn man Straftaten begangen habe oder "grob unangemessene Verhaltensweisen" an den Tag gelegt habe, "die auch vor Beginn eines Amts begangen sein können", hängt das für den Juristen mit dem Charakter zusammen und ist mithin ein persönlicher Grund.