Ehrensold für Wulff

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http://www.focus.de/politik/deutsch...ident-wulff-erhaelt-ehrensold_aid_719084.html
Tja nun bekommt er ihn, also schon wieder weas abgegriffen....Wulff ist doch eigentlich clever...der weiß wie man zu Geld kommt

Ehren?sold...na ja....mit Ehre verbinde ich jetzt was anderes...aber es gibt ja auch sowas wie Ganovenehre...und all die kleinen Beamten und Angestellten, die wegen einer Kinokarte, einem Pralinenkarton gegangen wurden...die gehen latürlich leer aus...vielleicht muß man einfach nur richtig big absahnen...dann klappt´s auch mit der Ehre...und der damit verbundenen rente...für was auch immer...


Sage
 
So etwas könnte rückwirkend sicher noch aberkannt werden, je nachdem zu welchen Ergebnissen die Staatsanwaltschaft kommt bei ihren Ermittlungen. Kann sein, dass dann jemand klagt oder es überhaupt in Frage gestellt ist, ob der Ehrensold im Falle einer möglichen begangenen Straftat noch greift.
 
Es müßten sich die politischen Verhältnisse gewaltig ändern, damit Wulff der politische Abgang aberkannt wird und der damit verbundene Ehrensold. Dazu kommt nämlich die Solidarität der Politikergarde (ähnlich wie bei Managern):
Kritik, Entlassung ja, aber nur kein materieller Verlust. Es könnte nämlich jeden von ihnen treffen :lachen:
 
Mit Klage führen sprach ich weniger jemanden aus den eigenen Reihen an, sondern eine Person oder mehrere außerhalb davon. Gibt ja genug Juristen, welche sich mit der Thematik beschäftigen und ganz gewiss nicht erfreut sind, sollte es sich wie oben beschrieben, darstellen. Im Übrigen, ohne das bis jetzt recherchiert zu haben, gehe ich davon aus, dass es Gesetzesgrundlagen dafür gibt, wann ein Ehrensold fällig wird und unter welchen Bedingungen nicht.
 
Juristisches Neuland in der Bundesrepublik:

Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina hatten finanziell ausgesorgt. Ob das nach seinem Rücktritt auch noch so ist, ist rechtlich umstritten.

Bislang sah es fantastisch aus für Bundespräsident Christian Wulff. Rein finanziell gesehen. Das "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" sichert dem deutschen Staatsoberhaupt für die Zeit a. D. einen Ehrensold zu. Diese Pension bekommen ehemalige Bundespräsidenten nicht nur dann, wenn sie regulär aus dem Amt geschieden sind, sondern auch beim Austritt aus "politischen oder gesundheitlichen Gründen".

Ob Wulff von dieser Regelung profitieren kann, ist umstritten. Und juristisches Neuland, schließlich ist dieser Fall einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich angesichts der jüngsten Ereignisse mit der Frage beschäftigt - und kam zu dem Ergebnis, dass Wulff das Geld nicht zusteht.

Verwaltungsrechtler spricht Wulff Recht auf Ehrensold ab

Der Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim erläuterte im Januar in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht", Wulff habe im Falle eines Rücktritts keinen Anspruch auf Ehrensold. Für ihn sei ein Rückzug Wulffs ein Rückzug aus "persönlichen Gründen". Wenn man Straftaten begangen habe oder "grob unangemessene Verhaltensweisen" an den Tag gelegt habe, "die auch vor Beginn eines Amts begangen sein können", hängt das für den Juristen mit dem Charakter zusammen und ist mithin ein persönlicher Grund.


Ehrensold

Ist vom 17.02.2012 und ich bin sicher, da geht´s erst los.
 
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