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Venja
Guest
Wir haben z.B. in einer Ex-Beziehung so ein Schreiben aufgesetzt, dass der andere berechtigt ist, den Partner im Krankenhaus zu besuchen, mit den Ärzten zu sprechen und bei evtl. Tod, die Abwicklung zu organisieren. Auch war ich berechtigt, zu entscheiden, ob überlebenserhaltende Maschinen weiterlaufen oder abgestellt werden sollen. Das kann man also auch ohne "staatliche" Registierung vereinbaren schriftlich festhalten.
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