Dogmatisierung von Sünden

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Hallo

Ich habe bei Wikipedia über Völlerei gelesen das es nach dem Christlichen eine Todsünde wäre Gott undankbar zu sein.
Das kommt mir zu Kirchen und Christengezwungen vor ständig einem Herrscher über Gut und Böse dankbar sein zu müssen welche Definition davon was gut und was böse ist von Menschen beherrscht wird.

Das weckt bei mir den Eindruck als wäre Gott eine Psychische Fassade unter deren Dogmatisierungen sich Religiöse verstecken um sich durch diese Fassade zu schützen vor vermeintlich bösem.

Diese Übertriebene Sündenkultur des Christentums kommt mir im Realen Leben vor wie eine Anpassungsstörung gestört durch Prediger die gut und böse nach ihrer Meinung Predigen und Undankbarkeit für Todsünden halten.

Wie bei Psychiatrie Opfern ist diese Geistige Basis leicht missbrauchbar und nicht geschützt durch Gesetzte wie z.b. "Der Geist ist unantastbar" da sich unsere Verfassung ja auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit beschränkt. Geistig und Psychische ist ja alles erlaubt.

So haben Worte viel Macht und der Geist hat auch viel Macht aber ist jederzeit missbrauchbar und Manipulierbar.

Psychiater verhalten sich auch häufig wie Götter denen man ja nicht undankbar sein darf weil man sonst fixiert und bestraft wird. Von daher hat die Psychiatrie den Ruf des Irrenhauses und Psychiater erpressen sich ihre Verfügungen darauf überhaupt mit einem neu eingewiesenen arbeiten zu dürfen per Verfügungsrichterandrohung welche dann Gutachter bestellen würden.

Psychiatrie bietet keinen Schutz davor wenn ein Mensch ohne triftigen Grund zwangseingewiesen wird und macht manchmal sogar gesunde zu Geld per Krankenkassenplünderung.

Körperliche Unversehrtheit gibt es dann nicht mehr da Pseudo heilige Medikamente eingreifen in Körperliche Biochemie mit Nebenwirkungen und so weiter.
 
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Das kommt mir zu Kirchen und Christengezwungen vor ständig einem Herrscher über Gut und Böse dankbar sein zu müssen welche Definition davon was gut und was böse ist von Menschen beherrscht wird.
Das wird erfahrungsgemäß in solchen Kreisen nicht an die große Glocke gehangen, aber dafür an die kleine, die nur intern ganz schnell groß werden kann. Seltsame Eigentümlichkeiten sind dort vorzufinden, wenn das wirklich christlich sein soll, hat's für mich als selbstständiger Mensch nicht nur kein Interesse.
 
Das wird erfahrungsgemäß in solchen Kreisen nicht an die große Glocke gehangen, aber dafür an die kleine, die nur intern ganz schnell groß werden kann. Seltsame Eigentümlichkeiten sind dort vorzufinden, wenn das wirklich christlich sein soll, hat's für mich als selbstständiger Mensch nicht nur kein Interesse.

Die Gogmatisierung von Sünden in der Psychiatrie als ohne triftigen Grund eingewiesener und nun schon seit 20 Jahren der Psychiatrie nicht mehr entkommener da eine Diagnose erstellt wurde und Stimgatisierungen der Grund für 8 weitere Zwangseinweisungen waren.

eins.jpg


Die Fremdanamese:


Die Sünde der Staubsauger.



Und der Rest der Anamese halte ich für Unterhaltsame Doppeldeutigkeiten:

Doppeldeutigkeiten in Bildern und Kompetenzkarnevall.

https://westwind81.blogspot.com/2019/06/bilder.html
 
1.) Wenn du die Freiwilligkeitserklärung unterschrieben hast, bist du nicht zwangseingewiesen worden (Unterbringung ohne Verlangen) sondern freiwillig dort geblieben (Unterbringung auf Verlangen). Das ist rein rechtlich gesehen schon mal ein gewaltiger Unterschieden. Denn
2.) Bei einer Zwangseinweisung (Unterbringung ohne Verlangen) muss noch am gleichen Tag, spätestens jedoch am nächsten Morgen (für den Fall, dass die Einweisung in der Nacht erfolgt), die Patientenanwaltschaft beim Patienten vorstellig werden und diesen rechtlich vertreten. Mit der Vertretung der Patientenanwaltschaft werden verschiedene Gutachten eingeholt und dann entschieden a) ob und b) wenn ja für wie lange, der Patient ohne Verlangen untergebracht wird. Nach Ablauf dieser Zeit, wird die Patientenanwaltschaft wieder eingeschaltet und das Prozedere beginnt von vorne.
3.) ist eine Unterbringung ohne Verlangen für max. 3 Monate möglich. Nach 3 Monaten ist der Patient auf jeden Fall aus der geschlossenen Abteilung zu entlassen.

So ist zumindest die Rechtslage in Ö. In D wird es vermutlich ähnlich sein.
 
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