Ärzte sind auch Menschen. Und es liegt NICHT an der Esoterik, wenn sie sich darinnen verlieren.
Doch liegt an der Esoterik und zwar, wie sie verkauft wird. Nämlich als Alternativ(medizin) und das ist die Esoterik nicht.
Die Alternativen hast du in medizinischen Berufen und kannst und darfst die auch anwenden, nicht nur als Arzt und HP, sondern auch in den Medizinalfachberufen, wenn du abhängig beschäftigt bist, oder eben selbstständig. Man muss nur halt wissen, was man da macht und wie es eine Wirkung hat und ob es überhaupt eine Wirkung haben kann.
Esoterik ist dagegen Wellness, Seele kraulen und wem das nicht bewusst ist und die Angebote in der Esoterik als Alternativ(medizin) ansieht und dafür hält, hat sich schon im Glauben verstrickt, erst recht, wenn die humanmedizinische Ausbildung fehlt.
Wenn man hingegen die humanmedizinische Ausbildung besitzt, hat man Alternatives zu hinterfragen, hinsichtlich der Wirkung, wie die gegeben ist und ob die überhaupt da ist, wenn man etwas meint und auch anwendet.
Vielleicht wird es so deutlicher, es liegt tatsächlich an der angepriesenen Esoterik, die unterschwellig als Heilmethoden verkauft werden. Selbst Humanmediziner fallen drauf rein, auf die Anpreisungen
Ärzte da aber ranzukriegen, wenn sie Mist bauen, ist da aber halt schwieriger, denn die dürfen alternativ behandeln. Obwohl man ihnen dann einen Vorwurf machen kann, weil sie es hätten besser wissen müssen und da kommt es dann auch zum Entzug der Zulassung zwangsweise.
Übrigens das gleiche bei Medizinalfachberufe, wenn die sich selbstständig machen, ob im Beruf, oder z.B. als Geistheiler. Wenn die Murks bauen im Alternativen, sind die übrigens sogar noch schneller dran.
Wer aber nicht humanmedizinisch ausgebildet ist, Zahnmedizin ist da nur ein Teil von, dem kann man auch nicht vorwerfen, er hätte es besser wissen können. Daher auch nicht die zwangsweise Aufhebung der Zulassung, sondern das Nahelegen der Aufgabe.
Die psychische Eignung zur Ausübung des Berufes hätte aber überprüft werden können und nach so einem "Patzer" des Zahnarztes, wäre die Zulassung in Gefahr.