Die Zähne eines Indigokinds... ?

Joey

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@Tarbagan, Du kennst dich da doch rechtlich aus, magst mal schauen, wieso es in diesem Fall so schwer wäre, seine Zulassung einzukassieren?

Wieso legt der Richter dem Zahnarzt nahe, seine Berufung freiwillig niederzulegen? Bedeutet das, er hätte, wenn er das nicht wollte, weiterhin als Zahnarzt praktizieren können? Und bedeutet Berufung niederlegen, dass er einfach freiwillig seinen Job nicht mehr ausübt oder ihm seine Appobration entzogen werden würde?

Und wie wäre es gesetzt dem Fall, er hätte dem Patienten ohne "Indigoesokram" alle Zähne gezogen, hätte das hinsichtlich des Urteils (Schmerzensgeld) einen Unterschied gemacht? Hätte er dann weiter praktiziert und nur das Schmerzensgeld zahlen müssen?

Danke vorab. :)

Lg
Any
 
Was denkt Ihr zu diesem Fall - insbesondere auch zu der Begründung des Zahnarztes für sein Handeln?
Ich denke der Zahnarzt hätte dem Patienten auf keinen Fall Zähne, die noch gesund sind, ziehen dürfen.
Egal aus welchem Grund, wenn es nicht um Gesundheit geht.
Für mich ist ein Zahnarzt dafür verantwortlich, Zähne, die noch zu retten sind, zu retten & nicht einfach auf Wunsch alle zu entfernen.
Zumals der Patient verwirrt schien.
Ich denke jedoch, daß es ihm nur schwer nachzuweisen ist, daß er die Verwirrung tatsächlich bemerkt hat.
 
Ich denke der Zahnarzt hätte dem Patienten auf keinen Fall Zähne, die noch gesund sind, ziehen dürfen.
Egal aus welchem Grund, wenn es nicht um Gesundheit geht.
Für mich ist ein Zahnarzt dafür verantwortlich, Zähne, die noch zu retten sind, zu retten & nicht einfach auf Wunsch alle zu entfernen.

Dem stimme ich im großen und ganzen zu. Ich kann mir zwar Situationen vorstellen, wo ich es für moralisch vertretbar (nach meinen Moralvorstellungen) gehalten hätte, diese Behandlung durchzuführen... das sind aber sehr spezielle Situationen und in keinster Weise irgendwie frei und allgemein übertragbar.

Zumals der Patient verwirrt schien.
Ich denke jedoch, daß es ihm nur schwer nachzuweisen ist, daß er die Verwirrung tatsächlich bemerkt hat.

Er hat ja zumindest bemerkt, dass der Patient sich "anders" verhält, als es "normale" Menschen tun. Das hat er nur nicht Psychose genannt, sondern damit für sich erklärt, dass der Patient ein Indigokind wäre.

Sein esoterisches Weltbild hat da also scheinbar sein Urteil beeinflusst... auf negative Art.
 
Der Umstand, Rohköstler zu sein und im Wald zu leben, wäre allein noch kein Hinweis auf eine Erkrankung.
Schleierhaft ist mir, dass der Zahnmediziner nicht gewusst hat, dass sein Patient unter Betreuung steht.
Oder hat er?
 
Ich kann mir zwar Situationen vorstellen, wo ich es für moralisch vertretbar (nach meinen Moralvorstellungen) gehalten hätte, diese Behandlung durchzuführen... das sind aber sehr spezielle Situationen und in keinster Weise irgendwie frei und allgemein übertragbar.
Ja, auch meine Meinung ist hier sehr gespalten, denn ich denke, Entscheidungen "dieser Art" sollten evtl. individuell getroffen werden & auch nur nach psychischen Abklärung.
Ich habe letztens eine Doku gesehen, über einen Mann, der über viele Jahre hinweg einen Arzt suchte, der ihm sein linkes, gesundes Bein amputiert.
Doch auch nach zig Jahren Suche, hat er niemanden gefunden, der bereit war das zu tun.
Dann hat er sein Bein für mehrere Stunden in Trockeneis gelegt & was danach passierte, kannst Du Dir denken.
Nach dieser Doku war mir klar, daß es auch in "solchen Fällen", einen ziemlicher Leidensdruck geben kann, der sich auf das gesamte Leben auswirkt.
 
Sein Patient sei "nicht wahnbestimmt", schrieb er in einem Brief an dessen Anwalt. Vielmehr sei S. ein so genanntes "Indigo-Kind". Die gelten in esoterischen Kreisen als Kinder eines neuen Zeitalters, die über besondere spirituelle Eigenschaften verfügen. "Dies ist keine Psychose, sondern bewundernswert", schrieb K. weiter. Er habe S. "geheilt", in dem er ihm seine "Giftzähne" zog. Der Anwalt seines Patienten habe wohl "zu tief ins Glas geschaut", anders sei nicht zu erklären, wie er ihm "so einen Stuss" schreiben könnte. Für die Forderungen gegen ihn verlangte K. sogar selbst ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro.

Ein Zahnarzt ist für die bestmögliche Gesunderhaltung der Zähne da. Das müsste er selbst auch wissen. Und m.E. als korrekt und seriös arbeitender Zahnarzt die Behandlung ablehnen. (Angebliches) Indigokind hin oder her.

Und der Richter gehört ebenso verwarnt bzw. belangt wie der Zahnarzt.

Da K. kein "normaler Wald- und Wiesenzahnarzt sei", sondern auch alternative Heilmethoden anwende, habe er wohl "nicht so den Sensor dafür" gehabt, dass mit dem Patienten nicht alles in Ordnung sei, hielt ihm der Richter zu gute.

Was soll das?
 
Ja, auch meine Meinung ist hier sehr gespalten, denn ich denke, Entscheidungen "dieser Art" sollten evtl. individuell getroffen werden & auch nur nach psychischen Abklärung.
Ich habe letztens eine Doku gesehen, über einen Mann, der über viele Jahre hinweg einen Arzt suchte, der ihm sein linkes, gesundes Bein amputiert.
Doch auch nach zig Jahren Suche, hat er niemanden gefunden, der bereit war das zu tun.
Dann hat er sein Bein für mehrere Stunden in Trockeneis gelegt & was danach passierte, kannst Du Dir denken.
Nach dieser Doku war mir klar, daß es auch in "solchen Fällen", einen ziemlicher Leidensdruck geben kann, der sich auf das gesamte Leben auswirkt.

Ja, auf solche Fälle hat Loop auch schon hingewiesen.

Ein Zahnarzt ist für die bestmögliche Gesunderhaltung der Zähne da. Das müsste er selbst auch wissen. Und m.E. als korrekt und seriös arbeitender Zahnarzt die Behandlung ablehnen. (Angebliches) Indigokind hin oder her.

Da stimme ich Dir größten Teils zu. Wie gesagt: Ich kann mir Spezialfälle vorstellen, in denen ich eine solche behandlung für moralisch ok halten würde... das sind aber wirklich nur Spezialfälle und nicht so leicht übertragbar.

Und der Richter gehört ebenso verwarnt bzw. belangt wie der Zahnarzt.

Da K. kein "normaler Wald- und Wiesenzahnarzt sei", sondern auch alternative Heilmethoden anwende, habe er wohl "nicht so den Sensor dafür" gehabt, dass mit dem Patienten nicht alles in Ordnung sei, hielt ihm der Richter zu gute.

Was soll das?

Dass der Zahnarzt in seinem Patienten ein Indigokind erkannt haben will, hat seinen Sensor dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist, offensichtlich gestört. Im Gegenteil hat er dadurch die Anzeichen dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist, entsprechend umgedeutet.
 
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Joey schrieb:
Wie gesagt: Ich kann mir Spezialfälle vorstellen, in denen ich eine solche behandlung für moralisch ok halten würde... das sind aber wirklich nur Spezialfälle und nicht so leicht übertragbar.

Zugegeben, ich hab' den Thread nicht durchgelesen. Spezialfälle sicher, aber das können ja nur medizinische Indikationen sein und keine esoterischen.

Joey schrieb:
Dass der Zahnarzt in seinem Patienten ein Indigokind erkannt haben will, hat seinen Sensor dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist, offensichtlich gestört. Im Gegenteil hat er dadurch die Anzeichen dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist, entsprechend umgedeutet.

Du brauchst mir das nicht zu übersetzen, ich weiss durchaus, was gemeint ist. Ich kopier's nochmal rein.

Da K. kein "normaler Wald- und Wiesenzahnarzt sei", sondern auch alternative Heilmethoden anwende, habe er wohl "nicht so den Sensor dafür" gehabt, dass mit dem Patienten nicht alles in Ordnung sei, hielt ihm der Richter zu gute.

Weil der Zahnarzt auch alternative Methoden anwendet, merkt er nicht, was mit dem Patienten los ist. Und der Richter hält ihm das noch zu Gute, so unter dem Motto "du verwendest alternative Methoden, da fehlt die Sensorik für "normales" medizinisches Diagnostizieren bzw. Verhalten.

Hallo? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
 
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