Die Unterdrückung der Religionen

Hallöchen,

Mir fällt gerade in, dass der Religionsunterricht an Schulen institutionell garantiert ist (Art. 7 Abs. 1-3 GG).

Schulen müssen in Absprache mit den Religionsgemeinschaften konfessionell ausgerichteten Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach anbieten und das für jede in Deutschland anerkannte Religionsgemeinschaft.

Jeder Schüler hat in der BRD ein Recht auf positive, sowie negative Religionsfreiheit (passiv ab 12, aktiv ab 14 [in einigen Ländern ab 18]).

Es ist also schon allein grundgesetzlich nicht möglich keinen RU zu erteilen.
Mal ganz davon abgesehen, dass auch kulturelle und pädagogische Gründe je nach Auslage dafür sprechen.
 
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