P
ph4Se
Guest
um vielleicht das thema etwas umzulenken.
wenn der EU-Vertrag ratifiziert wird, dann haben wir auch in Europa wieder die Todesstrafe!!!
wenn der EU-Vertrag ratifiziert wird, dann haben wir auch in Europa wieder die Todesstrafe!!!
Im EU-Reformvertrag (Grundvertragswerk) hiess es im Artikel II-62:
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden