die Schlichtungsverhandlung

Sinti

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28. Juli 2003
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268
Ort
CH Nähe Luzern
Hallo guten Morgen

Ich habe diese Woche drei Karten gezogen um herauszufinden wie die Sache für mich vor der Schlichtungstelle ausgehen wird.

Vorgeschichte
Ich habe einem Wohnungsmieter die Wohnung gekündigt, weil er sich einer Installationskontrolle in seiner Wohnung, trotz vier schriftlichen Ankündigungen, widersetzte. Nebenbei sind Kündigungsandrohungen gelaufen wegen widerrechtlicher Aneignung von Lagerraum und Mietzinsausstand.

Mein gezogenen Karten


Die Karten sagten mir zu wenig aus. Ich rechnete Karte+Platz das ergab


Meine Deutung
Vergangenheit die Eulen: ja, Ärger gab es in der Vergangenheit jede Menge
Gegenwart der Klee: Kommt mir die momentane Entwicklung, dass er weiter keinen Mietzins zahlt entgegen? Wirkt sich das positiv für mich aus?
Zukunft die Wolken: Alles scheint noch in der Schwebe zu sein.

Die Zusammenschau der Karten:
Besagen die Karten einfach nur, dass es noch für kurze Zeit weiterhin Ärger geben würde, dass danach aber Licht am Horizont zu sehen war?

Die errechneten Karten.
Diese Karten las ich nur in der Zusammenschau. Kind = neu, Haus= Wohnung, Blumen= Einladung.

Hat der Mieter eine neue Wohnung gefunden? ..hmmm ne glaub ich nich. So viel Glück hab ich nich.

Die Lösung, wenn ihr wollt, demnächst in diesem Theater. Die Verhandlung war gestern.
 
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Mein gezogenen Karten


Die Karten sagten mir zu wenig aus. Ich rechnete Karte+Platz das ergab


Hallo Sinti,

Ich denke, daß die Schlichtung zu deinen Gunsten gelaufen ist. Die Kündigung ist ok und er muß ausziehen. Befürchtest du, daß er in die nächste Instanz geht oder Widerspruch einlegt?
Die versteckten Karten zeigen ein glückliche Entwicklung an.
 
Liebe Sinti,

allein die Karten zu betrachten, gibt mir keine Antwort. Ich weiß nur aus meinem beruflichen Alltag, wie schwer es ist, einen Mieter wirklich aus einer Wohnung zu bekommen. Bis es zu einer Räumungsklage kommt, können Monate vergehen, in denen der Mieter sämtliche Leistungen schuldig bleibt.
Du wirst weiterhin den Kontakt suchen und spüren, dass es nichts ergibt. Du wünschst dir den einvernehmlichen Ausgang der Situation, doch bleiben da die Eulen- es wird an den Nerven zerren, da die Rechtslage es zulässt- zumindest in D. Die Schweizer Gesetze sind mir unbekannt.
 
Hallo Siusaidh
Hallo Rosenrot07

Das Mietrecht in der Schweiz ist etwas klarer als in DE. Ich kenne es etwas weil ich selbst mit Vermietungen in Deutschland zu tun habe.
Es ist in der Schweiz auch schwierig eine Wohnung zu kündigen. Eigentlich nur möglich wenn der Mieter mit den Zahlungen in Verzug ist. Aber auch dann geht es 6 Monate bis man ihn draussen hat. Denn da sind ja allerhand Termine die einzuhalten sind und wehe du verpasst einen.

Nun in meinem Fall war es ja so, dass gleich drei möglich Kündigungsgründe vorlagen. Aber nur einen habe ich geltend gemacht. Den Vorwurf der Kontrollverweigerung.

Der Entscheid:
Eingegangen wurde nur auf den in der Kündigung angegebene Grund: Kontrollverweigerung.
Die ausgesprochene Kündigung per 30.06.2011 ist gültig. :banane:

Die Schlichter meinten, dass eine Kündigung wegen der Verweigerung zwar hart anmute, aber wenn vom Mieter über vier Anzeigen, zum Teil Eingeschrieben, nicht geantwortet werde, sei dies eine legitime Möglichkeit zu kündigen.

Um die Härte etwas zu mildern wurde dem Mieter aber eine einmalige verschiebung des Auszugstermins auf den 31. Okt. gewährt.

Da der Mietzins durch die Solidarhaftung des Vaters, des Mieters gedeckt ist, konnte ich bedenkenlos dem Vorschlag zustimmen.

In Berufung gehen kann der Mieter nicht, da er vor Ort die Einigung unterzeichnen musste.

Somit ist der Fall erledigt. Sollte der Mieter Ende Oktober sich weigern auszuziehen, wird eine Zwangsausweisung erfolgen. Eine weitere Erstreckung ist nicht mehr möglich.

Ich für meinen Teil war sicher, dass die Sache für mich entschieden wurde als ich die Blumen aus den errechneten Karten sah. Ein Detail was ich aus den Karten Kind / Haus nicht zu hoffen wagte, kam tatsächlich zur Sprache. Der Mieter sagte, er hätte im Prinzip eine neue Wohnung gefunden, nur sei der Vermieter etwas geschockt gewesen über seinen Schufa-Auszug, ich glaube so heisst in DE der bei uns übliche Betreibungsausweis. Ich wird eingetragen, wenn jemand Schulden oder Pfändungen hat.

Ich bedanke mich für Euren Beitrag und wünsche Euch allzeit gute Karten.

Liebe Grüsse
Sinti
 
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Huhu Sinti - hab zwar nicht mitgedeutet - trotzdem Danke für das Feedback - nur so kann man lernen die Karten zu verstehen... Vieles von dem was sich ergeben hat, liegt hier (wenn man es weiss... :D)

Freu mich für Dich, nun ist es ja absehbar - das Ende! :umarmen:
 
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