Tarbagan
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Wie gesagt: Die Gesetze hebeln die Grundrechte nicht aus, sondern schützen sie sogar. Weil Menschen verschiedene Interessen haben, stehen sich ganz grundsätzlich bei allen möglichen Sachverhalten Grundrechte entgegen. Die Gesetze machen nix anderes, als diese Probleme zu lösen. Würde man alle Grundrechte unebschränkt gelten lassen, würde gar nix mehr funktionieren. Beispiel:FIWA schrieb:Die Grundrechte werden nach den nachgeregelten Gesetzen ausgehebelt, aber das sollte zumindest jedem Jurastudent bewusst sein, wenn es schon den Normalbürgern bewusst ist.
Straße wird wegen eines riesigen Umzuges abgesperrt. Daher ist mein Recht auf Bewegungsfreiheit (als Teil von Art. 2 II GG) verletzt, denn ich kann mich nicht mehr ungehindert durch diese Straße bewegen. Gleichzeitig haben die Teilnehmer der Veranstaltung ein Versammlungsrecht. Die Normen im VersG sind dazu da, das alles unter einen Hut zu bringen, und nicht, um irgendetwas "auszuhebeln", das ist völliger Quatsch.
Auch das ist völliger Blödsinn.FIWA schrieb:Der BGH ist da aber eine Ausnahme, die mögen keine Bürger die selbstständig agieren, denn da geht es ja doch viel um Verwaltung. Ist daher nicht einmal verwunderlich das sie selbstagierende Bürger nicht sonderlich mögen. Und hier genau fällt im juristischen Wege auch das Versammlungsrecht rein.
Und, BGH ist eine Nummer für sich. Da rechtliches Gehör zu bekommen, selbstvertretend, ist quasi unmöglich.
Auch BVerfG ist dann so eine Sache. Mit Vorsicht zu genießen.
Mal abgesehen davon, dass die meisten Probleme bei Versammlungen (wenn sie nicht grade auf privaten Grundstücken passieren) nicht vom BGH, sondern von den Verwaltungsgerichten oder - wenns konkret um die Versammlungsfreiheit geht - vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden ist es unsinnig zu sagen, der BGH hätte was gegen "selbstständige Bürger". Was soll das überhaupt heißen?
Jeder Mensch ist irgendwo selbstständig. Der BGH besteht wiederum aus verschiedenen Senaten mit verschiedenen Richtern, die alle wiederum verschiedene Ansichten vertreten. Zu sagen "der BGH ist das und das" ist naiv.
Ähh ... europäische Gerichte prüfen keine Rechte nach dem GG. Nur mal so nebenbei.FIWA schrieb:Bei der europäischen Gerichtsbarkeit sieht es dann schon wieder anders aus. Hier kann tatsächlich ein Bürger gehört werden und seine GG Rechte als Weisung durchbekommen. Wie lange dauert das ? Ach so 10 Jahre Minimum !!!!!
Viele Rechtsextreme wissen genau, was sie dürfen und was nicht. Die sind oft sehr gut organisiert und kennen sich genau mit den rechtlichen Grauzonen aus. Deswegen kommen auch Veranstaltungen, die nach außen rechtsextrem wirken immer wieder durch, weil sie halt in der Anmeldung und Durchführung so gestaltet worden sind, dass sie eben keine Normen tangieren.FIWA schrieb:Die Rechten haben hier tatsächlich nach außen eine Wandlung gemacht und unser Rechtssystem ausgenutzt und verhalten sich toll zivilisiert. Erfüllen schön die Auflagen in den Bundesländern, wo sie noch dürfen.
Das könnte auch ein Grund sein, warum linke Veranstaltungen öfter negativ auffallen (durch Polizeibrutalität etc) - weil dort eben oft Menschen verschiedener Gesinnung anwesend sind, also neben tatsächlichen Idealisten oder vielleicht einfach naiven Jugendlichen auch richtige Krawallmacher, die einfach auf Konfrontation gehen. Wenn es dann zu Ausschreitungen kommt, zahlen leider oft die Unschuldigen drauf - jeder hier kennt wahrscheinlich die Youtube-Videos, wo teilweise auch friedliche Leute brutal niedergeknüppelt werden.
Natürlich hab ich das. Ich studier dieses Fach und geb nicht einfach meine Meinung als Fakt wieder, was hier ja anscheinend recht beliebt ist ...FIWA schrieb:Du hast damit Recht, dass man gegen jegliche Entscheidungen gegen an gehen kann.