Die Polizei als gehorsame Unterstützer

Es würde ja schon reichen, diese demonstrierenden Vollkoffern in Fussballarenen aufeinanderprallen zu lassen. Dort kann der normale Bürger noch zusehen, und beschädigt wird auch nichts. Dann bräuchte man nicht so über die Polizei herziehen, unter denen es selber auch etliche Vollkoffer gibt.

Das kann man aber nicht machen. Auch Idioten sind Menschen und muessen geschuetzt werden.
 
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merkwürdiger weise habe ich noch nie gehört das rechte gehindert werden...aber fast imemr werden linke demonstranten gehindert! klasse demokratie...:lachen:


shimon

Du lebst doch eh in einer von dir selbst geschaffenen Scheinwelt
welche mit der Realtät nichts gemein hat.
Wen Rechte Demonstranten sich gesetzgemäss verhalten und "spontane" linke Demonstranten es nicht tun,greift die Polizei nach Gesetz ein.
Anders herrum gilt übrigens das Gleiche.
Du,Shimon,musst deine moralische Rechtsaufassung nur halt nicht auf allgemeingültiges Recht beziehen.
Moralisch magst du dich dabei im Recht fühlen,
aber letztlich ist das DEIN Problem an dem DU immer wieder scheitern wirst.
 
die deutsche polizei ist seit jahrzehnten "auf die rechte auge!" blind...glaube mir ich lebe lange gebnug im deutschland dass sagen zu können, denn ich habe in D. oft genug gegen rechts demonstriert ... ich finde gerade sitzblockanden gegen (neo)nazis sehr richtig


shimon
Ob eine Versammlung von der Polizei "behindert" wird, bemisst sich im Regelfall nicht danach, ob sie von links oder von rechts kommt, sondern ob sie gegen geltendes Recht verstößt. Es gibt genug linke Versammlungen, die nicht angemeldet sind, oder bei denen Leute vermummt aufkreuzen oder offen Gewaltbereitschaft (z.B. durch Mitbringen improvisierter Waffen) zeigen. Das ist dann ein Grund, die gesammte Versammlung aufzulösen.
Wenn du googlest, findest du genug Beispiele, wo auch rechte Demonstrationen teilweise rigoros von der Polizei aufgelöst wurden. Die Gründe sind oft die gleichen wie bei den Linken - woran man schon mal sieht, wie nahe sich die politische Linke und die Rechtsradikalen stehen können - plus eben das Verbot gegen strafrechtliche Normen der Volksverhetzung, (bzw. genauer § 1 II VersG) das da noch öfter mitreinspielt und ebenfalls ein Grund ist, ne Versammlung aufzulösen.

Wenn aber all das nicht greift, tut die Polizei nichts anderes als ihren Job - nämlich Recht und Ordnung zu gewährleisten - mit ihrem Verhalten bzgl. solchen rechten Aufmärschen. Die NPD ist noch immer nicht verboten, und das hat einen Grund. Sobald sie verboten wird, müssen auch solche Aufmärsche passé sein.

fantastfisch schrieb:
Das, was teilweise gegen "rechts" gefordert wird, steuert genau in die gleiche Kerbe wie "damals" - nur anders lackiert.
So sieht's aus, exakt.

FIWA schrieb:
Du muss erstmal dich von dem Gedanken Versammlungsfreiheit verabschieden, den Begriff gibt es so nicht.

Denn, jede Versammlung muss angemeldet werden und im Vorfeld wird schon überprüft, welche Gesinnung und welches Gewaltpotenzial möglich sein kann.
Quatsch. Art. 8 GG.: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln".
Erstens: Nur weil eine Versammlung angemeldet werden muss, heißt es ja nicht, dass es keine Versammlungsfreiheit gibt. (das eine hat mit dem anderen ja nix zu tun)
Zweitens: Nur Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich angemeldet werden, solche in geschlossenen Räumen nicht.
 
Ob eine Versammlung von der Polizei "behindert" wird, bemisst sich im Regelfall nicht danach, ob sie von links oder von rechts kommt, sondern ob sie gegen geltendes Recht verstößt. Es gibt genug linke Versammlungen, die nicht angemeldet sind, oder bei denen Leute vermummt aufkreuzen oder offen Gewaltbereitschaft (z.B. durch Mitbringen improvisierter Waffen) zeigen. Das ist dann ein Grund, die gesammte Versammlung aufzulösen.
Wenn du googlest, findest du genug Beispiele, wo auch rechte Demonstrationen teilweise rigoros von der Polizei aufgelöst wurden. Die Gründe sind oft die gleichen wie bei den Linken - woran man schon mal sieht, wie nahe sich die politische Linke und die Rechtsradikalen stehen können - plus eben das Verbot gegen strafrechtliche Normen der Volksverhetzung, (bzw. genauer § 1 II VersG) das da noch öfter mitreinspielt und ebenfalls ein Grund ist, ne Versammlung aufzulösen.

Wenn aber all das nicht greift, tut die Polizei nichts anderes als ihren Job - nämlich Recht und Ordnung zu gewährleisten - mit ihrem Verhalten bzgl. solchen rechten Aufmärschen. Die NPD ist noch immer nicht verboten, und das hat einen Grund. Sobald sie verboten wird, müssen auch solche Aufmärsche passé sein.

So sieht's aus, exakt.





lieber tabargan,


schon der erster satz kitzelt erheblich meine lachmuskeln :lachen:...und ich habe berechtigte zweifel, ob du die deutsche politische realität kennst. ellenlang liesse sich darüber diskutieren, wie sehr die polizei und justiz auf die rechte auge blind ist oder doch nicht ...übrig bleibt für mich: "humor ist, wenn der mensch trotzdem lacht". deine beteurungen betreffs gesetztreu von polizeri und staatsanwaltschaft sind lächerlich und unwahrheit wird dadurch nicht wahrer, dass du sie ständig wiederholst. lassen wir es dabei...

liebe grüsse von shimon
 
Zuletzt bearbeitet:
Du lebst doch eh in einer von dir selbst geschaffenen Scheinwelt
welche mit der Realtät nichts gemein hat.
Wen Rechte Demonstranten sich gesetzgemäss verhalten und "spontane" linke Demonstranten es nicht tun,greift die Polizei nach Gesetz ein.
Anders herrum gilt übrigens das Gleiche.
Du,Shimon,musst deine moralische Rechtsaufassung nur halt nicht auf allgemeingültiges Recht beziehen.
Moralisch magst du dich dabei im Recht fühlen,
aber letztlich ist das DEIN Problem an dem DU immer wieder scheitern wirst.

Genau!
Deswegen hat die Hamburger Polizei auch eine Gefahrenzone eingerichtet, die XXX-tausend Bürgern die Grundrechte entzogen hatte.
Und das nur, weil sie gelogen hat, die Polizei.
Denn den Angriff auf die Davidswache im Dezember gab es gar nicht - wie sie mittlerweile selber zugegeben hat.
Und die Rote-Flora-Demo, die nur deswegen aufgehalten wurde, weil sie für 14 Uhr angemeldet war und um 15 Uhr losgezogen wäre, und die Polizei behauptet hatte, die wären zu früh losgezogen - ja, das haben sie dann auch zugegeben, dass der Grund gelogen war. Sie haben auch zugegeben, dass die Steinewerfer von der S-Bahnbrücke erlogen waren.

Und diese ganzen Lügen waren aber der "Grund" warum sie eine Gefahrenzone einrichten mußten.

Hallooooooo?
 
Quatsch. Art. 8 GG.: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln".
Erstens: Nur weil eine Versammlung angemeldet werden muss, heißt es ja nicht, dass es keine Versammlungsfreiheit gibt. (das eine hat mit dem anderen ja nix zu tun)
Zweitens: Nur Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich angemeldet werden, solche in geschlossenen Räumen nicht.

Merkst du eigentlich noch was du schreibst, wenn es dir nur um Angriff geht ???

Du verwechselst hier etwas, klar kann man sich zu einem Geburtstag, oder Hochzeit in einer Gaststätte versammeln :D. Aber auch hier, artet es aus, kann hier sogar die Polizei auflösen. Dürfen sie sogar, sogar bei einer privaten Feier, ähhhm Versammlung.

Bei politisch fanatischen Versammlungen gab es hingegen auch komplette Verbote von Veranstaltungen in Gaststätten, Lokalen. Sogar bei schon genehmigten. Speziell bei den Rechten. Und das nur, weil man Eskalation erwartete. Ist noch gar nicht lange her, haben sich sogar die Betreiber der Lokalitäten tierisch aufgeregt.

Nur damit nun keine Verdächtigungen aufkommen, ich finde solche Auflösungen gut, nur mit einem Beigeschmack, man schenkt denen dadurch erst zu viel Aufmerksamkeit.


Das GG kannst du bei Demos vergessen, weil es die Gemeinden und Städte es entscheiden, ob sie zulassen oder nicht. Das GG kann auf Gemeinde-, Städte- und Landesebene ausgehebelt werden, da liegt das Problem.

Hat so aber auch nichts wieder mit spontanen Demos zu tun, da sind selbst dann Verwaltungen überfordert, daher auch manch komische Entscheidungen dann.
"Stille Demos" auch etwas Neues, wo nichts angemeldet werden muss, wo genau drauf geachtet wird, dass nicht mehr als drei Leute unmittelbar zusammenstehen. Ist so ein Umgehen der Vorgaben von der Verwaltung. Ist aber ein Problem da, z.B. mit Plakaten, auch das kann untersagt werden. Ist teilweise verboten. :D Selbst die Mitnahme bei der DB von "Handwinkern" ist untersagt.

Daher, so viel zu freien Versammlungsrechten, sie sind unterhöhlt, ausgehöhlt, durch Vorgaben der Verwaltungen, denen die öffentlichen Plätze gehört. :rolleyes: Dazu, die Rechte des ÖPNV.

Wird aber eine Demo genehmigt und verläuft friedlich, ist diese Demo aber als Grundrecht zu schützen und jede Gegenwehr zu unterbinden. Irgendwie makaber in sich, hat bei rechten Demos so einen Beigeschmack und zwar, das diese Demos überhaupt zugelassen werden. Aber damit müssen wir leben .

Eine berechtigte Demo gegen die Verwaltung könnte aber untersagt werden :rolleyes:
 
schon der erster satz kitzelt erheblich meine lachmuskeln :lachen:...und ich habe berechtigte zweifel, ob du die deutsche politische realität kennst. ellenlang liesse sich darüber diskutieren, wie sehr die polizei und justiz auf die rechte auge blind ist oder doch nicht ...übrig bleibt für mich: "humor ist, wenn der mensch trotzdem lacht". deine beteurungen betreffs gesetztreu von polizeri und staatsanwaltschaft sind lächerlich und unwahrheit wird dadurch nicht wahrer, dass du sie ständig wiederholst. lassen wir es dabei...

liebe grüsse von shimon
Nur, weil es Polizisten gibt, die sich bei Demonstrationen (egal welcher politischer Coleur) falsch verhalten, heißt das nicht, dass sich die Polizei wie in deinem Eingangsbeitrag beschrieben falsch oder verwerflich verhalten hätte. Was die Polizei da gemacht hat war nach unserem Gesetz ihre Aufgabe und kein Bekenntnis zu rechter Gesinnung. Wie gesagt, man findet genauso rechte Versammlungen, die von der Polizei aufgelöst wurden und es gibt genug linke Versammlungen, die man gewähren lässt.

FIWA schrieb:
Merkst du eigentlich noch was du schreibst, wenn es dir nur um Angriff geht ???
Was du gesagt hast, war doppelt falsch. Ich habs ausgebessert. Wie du das als persönlichen Angriff werten kannst, ist mir unverständlich.

FIWA schrieb:
Das GG kannst du bei Demos vergessen, weil es die Gemeinden und Städte es entscheiden, ob sie zulassen oder nicht. Das GG kann auf Gemeinde-, Städte- und Landesebene ausgehebelt werden, da liegt das Problem.
Unsinn. Wenn eine Versammlung nicht genehmigt wird, gibt es für den einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten wie fast überall. Ist ein belastender Verwaltungsakt, kann man mit Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gegen vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was du gesagt hast, war doppelt falsch. Ich habs ausgebessert. Wie du das als persönlichen Angriff werten kannst, ist mir unverständlich.


Unsinn. Wenn eine Versammlung nicht genehmigt wird, gibt es für den einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten wie fast überall. Ist ein belastender Verwaltungsakt, kann man mit Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gegen vorgehen.

Du wärest super als Rechtsverdreher beim Amte !!! So realitätsfern passt da !

Ich wiederhole:

Quatsch. Art. 8 GG.: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln".
Erstens: Nur weil eine Versammlung angemeldet werden muss, heißt es ja nicht, dass es keine Versammlungsfreiheit gibt. (das eine hat mit dem anderen ja nix zu tun)

:lachen: Alleinig mit der Anmeldung ist das GG schon ausgehebelt. Ich markiere dir das extra. Das Begreifen muss du selbst bewerkstelligen. :umarmen:

Zweitens: Nur Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich angemeldet werden, solche in geschlossenen Räumen nicht.

Und damit ist die Freiheit genommen, eingeschränkt. Hier kannst du auch mit Verweisen auf Klagemöglichkeiten kommen, wie du willst. Wenn die Verwaltung berechtigte Zweifel an der Friedfertigkeit hat und die Zweifel belegen kann, kannste klagen wie du willst.

Das ist auch der Punkt wo sich Shimon ZU RECHT aufregt. Von der rechten Szene, die sich zum Nazitum ausrichtet, sympathisiert, ist vom Ansatz her Gefahr gegeben. Solche Demos in der Ausrichtung sind von Anfang an eigentlich zu verbieten. Tut man auch teilweise, wie gesagt teilweise wurden sogar geschlossene Veranstaltungen untersagt. Die Lokalbetreiber haben sich dazu tierisch aufgeregt, Einnahmeeinbuße.
Die Rechten waren aber nicht dumm und suchten sich dann eigene Höfe, Lokalitäten ..... im Eigentum ....... und sogar da räumten teilweise die Polizei.

Teilweise !!!! Das was Shimon auch kritisiert, denn es wird unterschiedlich gehandhabt. In einigen Bezirken können Rechte leichter auf die Straße gehen, in anderen Bezirken leichter die linken. Je nachdem wie die Verwaltung, Kommune, Stadt gestrickt ist. Wie braun sie ist, oder rosarot ........ ;)

Daher nochmals, eine Versammlungsfreiheit gibt es so nicht.
 
:lachen: Alleinig mit der Anmeldung ist das GG schon ausgehebelt. Ich markiere dir das extra. Das Begreifen muss du selbst bewerkstelligen. :umarmen:
Völliger Unsinn. Das Grundgesetz ist doch nicht "ausgehebelt", nur weil Grundrechte beschränkt werden! Fast jedes Grundrecht kann Beschränkungen erfahren, wenn dem wiederum andere verfassungsrechtliche Interessen entgegenstehen.
Zu sagen, das Grundgesetz sei "ausgehebelt", weil man eine Versammlung unter freiem Himmel anmelden muss ist genauso unsinnig wie zu sagen, die Berufsfreiheit sei "ausgehebelt", weil ich Medizin studieren muss, um Arzt zu sein.

Genauso wie die Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, nur Menschen mit entsprechender Ausbildung Ärzte werden zu lassen, hat die Öffentlichkeit auch ein Interesse daran, dass nicht jede Art von Aufzug einfach so spontan gemacht werden darf. Warum durch die Anforderung einer Anmeldung das Grundgesetz nicht ausgehebelt, sondern im Gegenteil geschützt wird beschreibst du ja selbst im nächsten Absatz:
FIWA schrieb:
Von der rechten Szene, die sich zum Nazitum ausrichtet, sympathisiert, ist vom Ansatz her Gefahr gegeben. Solche Demos in der Ausrichtung sind von Anfang an eigentlich zu verbieten.

Weiters:
FIWA schrieb:
Und damit ist die Freiheit genommen, eingeschränkt.
Wie gesagt, fast jedes Grundrecht kann eingeschränkt werden. Deswegen ist es nicht gleich "ausgehebelt" oder nichtexistent, wie du das hier darstellst.

FIWA schrieb:
Hier kannst du auch mit Verweisen auf Klagemöglichkeiten kommen, wie du willst. Wenn die Verwaltung berechtigte Zweifel an der Friedfertigkeit hat und die Zweifel belegen kann, kannste klagen wie du willst.
Ja, und wenn mir das Gericht dann recht gibt (eben weil die Entscheidung der Gemeinde fehlerhaft war), dann kann ich die Gemeinde dazu zwingen, mir eine Erlaubnis zu erteilen, weil ich eben ein Recht auf Versammlungsfreiheit habe.

Darin liegt ja der wichtige Punkt: Jedes Grundrecht kann eingeschränkt werden, aber diese Einschränkungen müssen auch einer Kontrolle unterliegen, und diese Kontrolle findet sich durch die Rechtsschutzmöglichkeiten, die dem betroffenen Bürger offenstehen (eben z.B. Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, oder hier auch potentiell eine Fortsetzungsfeststellungsklage). Gäbe es diese Möglichkeit der Kontrolle nicht, könnte also die Gemeinde hier nach Gutdünken entscheiden, dann wäre die Versammlungsfreiheit kompromittiert oder, wie du es sagst, "ausgehebelt".

FIWA schrieb:
Daher nochmals, eine Versammlungsfreiheit gibt es so nicht.
Nach deiner Argumentation gibt es gar keine Grundrechte (außer u.U. Art. 1 I GG), weil die alle eingeschränkt werden können.

Nach deiner Argumentation hebelt alleine die bloße Existenz von Rechtsvorschriften irgendwelcher Art das Grundgesetz aus, weil die mein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG beschneiden. Dass das eine völlig hirnrissige Argumentation ist, muss ich hoffentlich nicht extra noch erklären.
 
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Nach deiner Argumentation gibt es gar keine Grundrechte (außer u.U. Art. 1 I GG), weil die alle eingeschränkt werden können.

Nach deiner Argumentation hebelt alleine die bloße Existenz von Rechtsvorschriften irgendwelcher Art das Grundgesetz aus, weil die mein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG beschneiden. Dass das eine völlig hirnrissige Argumentation ist, muss ich hoffentlich nicht extra noch erklären.

Die Grundrechte werden nach den nachgeregelten Gesetzen ausgehebelt, aber das sollte zumindest jedem Jurastudent bewusst sein, wenn es schon den Normalbürgern bewusst ist. :D

Was nicht bewusst ist, das selbst die nachrangigen Gesetze durch juristische Auslegungen als rechtliche Vorgaben zu Kaugummi werden.

Du hast damit Recht, dass man gegen jegliche Entscheidungen gegen an gehen kann. Was es bringt, wenn es politisch nicht gewollt ist, ist aber eine andere Frage. :D

Was aber in unserem Staate funktioniert, ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auch ein Grundrecht. Vorausgesetzt man bedient sich nicht eines Anwaltes, denn dann gibt man ab.
Das rechtliche Gehör funkt tatsächlich, sogar da wo Anwaltszwang herrscht.

Der BGH ist da aber eine Ausnahme, die mögen keine Bürger die selbstständig agieren, denn da geht es ja doch viel um Verwaltung. Ist daher nicht einmal verwunderlich das sie selbstagierende Bürger nicht sonderlich mögen. Und hier genau fällt im juristischen Wege auch das Versammlungsrecht rein.
Und, BGH ist eine Nummer für sich. Da rechtliches Gehör zu bekommen, selbstvertretend, ist quasi unmöglich.
Auch BVerfG ist dann so eine Sache. Mit Vorsicht zu genießen.

Bei der europäischen Gerichtsbarkeit sieht es dann schon wieder anders aus. Hier kann tatsächlich ein Bürger gehört werden und seine GG Rechte als Weisung durchbekommen. Wie lange dauert das ? Ach so :D 10 Jahre Minimum !!!!!


Die Rechten haben hier tatsächlich nach außen eine Wandlung gemacht und unser Rechtssystem ausgenutzt und verhalten sich toll zivilisiert. Erfüllen schön die Auflagen in den Bundesländern, wo sie noch dürfen.


Was wolltest du mir erzählen ........ und wir Bürger dürfen dann nicht dagegen, weil ja genehmigt und wir Bürger dann die Störenfriede.

Was wolltest du mir erzählen ........

Ach ja, gegen Behörden und Verwaltungen etabliert sich wohl demnächst die stillen Demos, denn lautstark, würden sie zerschlagen werden. Bzw. nicht mal zugelassen werden.

So viel zum GG
 
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