Die Lügen, Halbwahrheiten und Wiedersprüche des Bundesfamilienministerium

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Dazu passt auch gut Folgendes:

Wenn man dem Jugendschutzfilter JusProg Glauben schenkt, ist das politische Netz und auch Telepolis jugendgefährdend Internetanbieter, deren Geschäftsmodell Inhalte sind, die vom Gesetz als jugendgefährdend angesehen werden, haben in Deutschland ein Problem. Sie müssen Vorkehrungen treffen, dass zu beanstandende Inhalte nicht von den lieben Kleinen aufgerufen werden können. Eine dieser Vorkehrungen sind sogenannte Filterprogramme, die von den Eltern installiert werden und den Zugriff auf indizierte Seiten sperren. Was aber, wenn diese indizierten Seiten gar keine fragwürdigen Inhalte enthalten, sondern politische Inhalte, die vielleicht nicht jedermanns Geschmack sind?
In der Schwarzen Liste des Filteranbieters JusProg e.V. finden sich massenhaft alternative Medien wie beispielsweise Telepolis oder die Nachdenkseiten, die offensichtlich nach Einschätzung der Hamburger Jugendschützer nicht für Jugendliche geeignet sind. Auch die Internetseiten der Grünen und der Piratenpartei sind nach Einschätzung von JusProg jugendgefährdend.
Dies alles wäre lediglich eine weitere Internetposse unter vielen, wenn nicht ausgerechnet JusProg als einziges Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen wäre. Ein Filtersystem mit staatlicher Rückendeckung, das die Informationen einzelner Parteien unterdrückt, wäre allerdings ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, welches in §5 die Gleichbehandlung aller Parteien einfordert.

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/543/jugendschutz-und-politische-zensur
 
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