Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
Das steht in der Verfassung.
Was du machen kannst, ist streiken. Aber da brauchst du halt einen sog. Schirmherren- wie das z.B. der DGB grad übernimmt. Es müssen idealerweise solche Vereine wie das DRK und das THW mit im Boot sitzen, damit das Ganze auch von der Seite her abgesichert ist. Massenpanik u.s.w.
Sooo einfach ist das also gar nicht. Die `Verfassungsschützer` der 68-er Generation sind heute ja leider alt und sitzen vorm Ofen.
Die nachfolgende Generation wäre somit dran zu handeln. Tut sie aber bisher nicht. Ich sage immer gern, wir sind die Verdummten- Generation, die mit tv und co. aufgewachsen / abgelenkt worden ist und das Denken schon lange eingestellt hat.
S.
shalom sayalla,
habe etwas "ge-googelt"... die deutsche verfassung ist bei streikrecht etwas 2schwammig", wird weder ganz erlaubt, noch ganz verboten...grundsätzlich aber, wird von "streickrecht2 geschriben und nicht von beneralstreik...
bin neugierig, ob wer.di so etwas überhaupt in betracht zieht? aus meiner sicht wäre streik das einzige, was die regierenden "verstehen" würden!
shimon