Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

Rumäääääänien den Rumäääääääähnen!!!!!!


http://rumaenien.ahk.de/fileadmin/ahk_rumaenien/Publicatii/DE/Arbeiten_in_Rumaenien_Jan2014.pdf


Nur mal so...zum Nachdenken....


Sage

Ui, wenn man dort leben will, muss man auch nachweisen sich selbst zu finanzieren. Eiderdautz.

http://www.spiegel.de/politik/ausla...arien-und-rumaenien-eu-buergern-a-943570.html

Und da muss man auch nachweisen, dass man sich um einen Job bemüht.

Lg
Any

p.s. uiii:
Empfänger von Sozialhilfeleistungen in Rumänien und Bulgarien sind zu gemeinnütziger Arbeit wie Straßenfegen oder Schneeräumen verpflichtet. In Rumänien wird das Arbeitspensum von Gemeindeverwaltungen und in Abhängigkeit gezahlter Leistungen festgelegt, in Bulgarien beträgt die Pflichtarbeitszeit 56 Stunden monatlich.
 
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Ui, wenn man dort leben will, muss man auch nachweisen sich selbst zu finanzieren. Eiderdautz.

http://www.spiegel.de/politik/ausla...arien-und-rumaenien-eu-buergern-a-943570.html

Und da muss man auch nachweisen, dass man sich um einen Job bemüht.

Lg
Any

p.s. uiii:
Empfänger von Sozialhilfeleistungen in Rumänien und Bulgarien sind zu gemeinnütziger Arbeit wie Straßenfegen oder Schneeräumen verpflichtet. In Rumänien wird das Arbeitspensum von Gemeindeverwaltungen und in Abhängigkeit gezahlter Leistungen festgelegt, in Bulgarien beträgt die Pflichtarbeitszeit 56 Stunden monatlich.

Sowas aber auch...


Sage
 
Ui, wenn man dort leben will, muss man auch nachweisen sich selbst zu finanzieren. Eiderdautz.

http://www.spiegel.de/politik/ausla...arien-und-rumaenien-eu-buergern-a-943570.html

Und da muss man auch nachweisen, dass man sich um einen Job bemüht.

Lg
Any

p.s. uiii:
Empfänger von Sozialhilfeleistungen in Rumänien und Bulgarien sind zu gemeinnütziger Arbeit wie Straßenfegen oder Schneeräumen verpflichtet. In Rumänien wird das Arbeitspensum von Gemeindeverwaltungen und in Abhängigkeit gezahlter Leistungen festgelegt, in Bulgarien beträgt die Pflichtarbeitszeit 56 Stunden monatlich.




diese "merkwürdigkeiten" gab es auch schon mal in deutschland, wenn man sozialhilfe bezogebn hat - irgendwann wurde das gericht gestrichen!


shimon
 
diese "merkwürdigkeiten" gab es auch schon mal in deutschland, wenn man sozialhilfe bezogebn hat - irgendwann wurde das gericht gestrichen!


shimon

Heute nennt man das bei uns Ein-Euro-Job und läuft auf's Gleiche hinaus, Shimon. Es ist nur anders verpackt. ;)

Komischer Weise ist es in (gesunden) Familien völlig normal, dass die Kinder schon früh mithelfen lernen. Tisch abdecken, den Müll rausbringen und das eigene Zimmer aufräumen. Das ist auch eine beginnende Gegenleistung für freie Kost und Logis. Einfach, weil es auch hin zur Autonomie führt und Eigenständigkeit.

LG
Any
 
Wo wurde denn ihre Würde verletzt?


Sie war bzw. ist Gast in diesem Land oder bei ihrer Schwester...sie hat aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen, da sie keine Bundesbürgerin ist.
Da ihr Leben anscheinend nicht unmittelbar bedroht wäre, wenn sie in Rumänien leben würde...sie hat ja keinen Asylbewerberantrag eingereicht...jedenfalls ist mir davon nix bekannt...kann sie weiterhin als gast bei ihrer schwester leben...aber Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat sie dadurch nicht.


Ob jemand ernsthaft Arbeit sucht oder nicht, wird wohl feststellbar sein...z.B. wenn man einfach nicht zu Vorstellungsterminen geht u.ä.


Ich bin ohnehin dafür, daß in Deutschland die greencard eingeführt wird...mit Ausnahme von tatsächlich an Leib und Leben bedrohten, nichtkriminellen(nach deutschem recht) Ausländern=Asylbewerbern würde ich da denn auch keine Ausnahmen machen.



So ist es!

:thumbup:
 
Es geht nicht darum ob man das Urteil gerecht findet oder nicht. Das BVerfG hat ein Urteil gesprochen. Daran hat man sich zu halten. So einfach ist das. Und es ist für mich nicht gerade offensichtlich, wie man beide Urteile akzeptieren kann ohne einen Widerspruch zu erzeugen. Es sei denn sie kriegt von anderer Seite finanzielle Unterstützung.

Das nutzt man aber auch gegen den Deutschen aus.

Wer nicht arbeiten will, die Auslegung bestimmt der Staat, bekommt hier auch nichts. Wird soweit runter sanktioniert, bis 0 da steht. Aber dazu, arbeitsunwillig bestimmen die Behörden, damit der Staat.
Was aber bleibt, ist das Sozialamt. Die müssten nach den Grundrechten zahlen, müssten.

Man kann sich über das Urteil aufregen wie man will. Das ist auch so gegen hier deutsche Staatsbürger schon seit Jahren in Gange und es wird ignoriert. Sogar noch als richtig hingestellt, mit der Begründung, die wollen ja nicht.

Wie gesagt, die Behörden stellen fest, wenn jemand arbeitsunwillig ist. Wenn keine Arbeit da ist, kann man ehrlich sein und sagen, es ist keine Arbeit da, nicht die angemessene usw., oder man kann sagen, die/der ist arbeitsunwillig. Da liegt das eigentliche Problem.


Und alle die hier meinen, richtig entschieden, nur so mal nachdenken, es kann einem zu jederzeit selbst treffen und wenn derjenige meint, das war nun aber unverschuldet, braucht es die Behörde längst nicht auch so sehen, nur, die Behörde ist aber entscheidend.
Es kann jeden treffen, egal dabei wen, auch Seelachse, graue Wölfe, Wajus, Ruhepole, sages .......... usw.
 
Den Fall verfolge ich schon seit Jahren. Er hat ja mal "klein" angefangen, in Leipzig. Sie hat nun alle Instanzen verloren.
Frage: wer zahlt eigentlich die Gerichtskosten? Da sie ja kein Leistungsempfänger ist, hat sie auch keinen Anspruch auf eine Klage...???
 
Den Fall verfolge ich schon seit Jahren. Er hat ja mal "klein" angefangen, in Leipzig. Sie hat nun alle Instanzen verloren.
Frage: wer zahlt eigentlich die Gerichtskosten? Da sie ja kein Leistungsempfänger ist, hat sie ja auch keinen Anspruch auf eine Klage...

Natürlich hat sie Anspruch auf eine Klage. Jeder Mensch hat Anspruch, etwas einzuklagen.
Sie hat halt jetzt keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Das ist was völlig anderes.
Na, wird sie selber zahlen müssen. Raten o. ähnliches ist immer möglich.

:rolleyes:
 
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Es kann jeden treffen, egal dabei wen, auch Seelachse, graue Wölfe, Wajus, Ruhepole, sages .......... usw.
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Nö...kann mich nicht treffen...über 25 Dienstjahre..über 50 unkündbar...man kann jetzt nur noch über die Höhe der künftigen Rente diskutieren...


Sage
 
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