Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

Nein, ich denke nur so, wie es für einen Australier oder Kanadier völlig normal wäre, und da regt sich kein Mensch auf, schlicht, weil sich diese Länder nichts vorschreiben lassen und deren Regierungen das Wohl des eigenen Volkes im Auge haben, im Gegensatz zu deutschen Politikern, die lieber auf Kosten der eigenen Bevölkerung agieren.

LG
Grauer Wolf



du denkst genaus so wie das "normale" deutsche tun:harzis sind sozialschmarotzer. deswegen weil du die wölfe magst, hast du noch löange keine soziales gewissen. jeder fall ist anders...


shimon
 
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Nein, ich denke nur so, wie es für einen Australier oder Kanadier völlig normal wäre,

LG
Grauer Wolf

Du "denkst nur so" ? Quatsch. Du "empfindest" so. Weshalb bist du nicht in Kanada und Australien, die doch genau das haben, was du haben willst? Glaubst du, ich bin froh mit unsrer Politik? Nein, auch nicht. Doch den letzten Rest auch noch in die Muelkippe werfen, dann koennen wir gleich nen gemeinsamen Volksexitus hinlegen.

Kanada ist Luxus fuer Superreiche......
 
Ich sage dazu nur Artikel 1 Grundgesetz.

Wo wurde denn ihre Würde verletzt?
Sie war bzw. ist Gast in diesem Land oder bei ihrer Schwester...sie hat aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen, da sie keine Bundesbürgerin ist.
Da ihr Leben anscheinend nicht unmittelbar bedroht wäre, wenn sie in Rumänien leben würde...sie hat ja keinen Asylbewerberantrag eingereicht...jedenfalls ist mir davon nix bekannt...kann sie weiterhin als gast bei ihrer schwester leben...aber Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat sie dadurch nicht.
Ob jemand ernsthaft Arbeit sucht oder nicht, wird wohl feststellbar sein...z.B. wenn man einfach nicht zu Vorstellungsterminen geht u.ä.
Ich bin ohnehin dafür, daß in Deutschland die greencard eingeführt wird...mit Ausnahme von tatsächlich an Leib und Leben bedrohten, nichtkriminellen(nach deutschem recht) Ausländern=Asylbewerbern würde ich da denn auch keine Ausnahmen machen.


Sage
 
Wo wurde denn ihre Würde verletzt?
Sie war bzw. ist Gast in diesem Land oder bei ihrer Schwester...sie hat aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen, da sie keine Bundesbürgerin ist.
Da ihr Leben anscheinend nicht unmittelbar bedroht wäre, wenn sie in Rumänien leben würde...sie hat ja keinen Asylbewerberantrag eingereicht...jedenfalls ist mir davon nix bekannt...kann sie weiterhin als gast bei ihrer schwester leben...aber Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat sie dadurch nicht.
Ob jemand ernsthaft Arbeit sucht oder nicht, wird wohl feststellbar sein...z.B. wenn man einfach nicht zu Vorstellungsterminen geht u.ä.
Ich bin ohnehin dafür, daß in Deutschland die greencard eingeführt wird...mit Ausnahme von tatsächlich an Leib und Leben bedrohten, nichtkriminellen(nach deutschem recht) Ausländern=Asylbewerbern würde ich da denn auch keine Ausnahmen machen.


Sage

Jep.
Es kann nicht sein, dass hier die Tafeln immer grösser werden, die Not immer drastischer und die Politiker aber noch jeden "Hinz und Kunz" durchziehen wollen. Das kann sich kein Haushalt leisten.
Ich fand das damals mit der Wende ja schon falsch, aber was seither passiert ist.....
 
Kanada ist Luxus fuer Superreiche......

Nö, das nicht. Sehr gut qualifizierte Arbeitnehmer können auch ohne Vermögen dorthin auswandern. So sie nicht schon zu alt sind.

Mein Mann hatte das kurz nach seinem Studium mal so ganz ohne finanzielle Mittel kurz ins Auge gefasst. Und verworfen. Sie hätten ihn damals mit Kußhand genommen, weil sein berufliches Profil schlicht gepasst hätte.

Angebot und Nachfrage. Mehr nicht.

LG
Any
 
[...]"2. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu."[...][Kursivsetzung durch mich]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
 
Jep.
Es kann nicht sein, dass hier die Tafeln immer grösser werden, die Not immer drastischer und die Politiker aber noch jeden "Hinz und Kunz" durchziehen wollen. Das kann sich kein Haushalt leisten.
Ich fand das damals mit der Wende ja schon falsch, aber was seither passiert ist.....

Zumindest die, die erhebliche Ersparnisse hatten, hätten davon in die Kassen einzahlen müssen...aber nö...
Ich hätte auch nicht diese "grenzenlose Freiheit" eingeführt...Aufenthaltsgenehmigung nur mit ausreichend deutschen Sprachkenntnissen, Ausbildung und Nachweis, daß ein Job vorhanden ist...eben das übliche greencard-Verfahren.
Würden sich alle Länder dieser Erde an das deutsche Grundgesetz halten...gäbe es auch keine Asylanten...denn sie würden in ihren Heimatländern nicht wegen ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit verfolgt und hätten damit auch keinen Grund mehr, zu flüchten.


Sage
 
[...]"2. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu."[...][Kursivsetzung durch mich]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

Es hindert sie doch keiner daran, in ein Cafe oder Theater zu gehen...kann ihre schwester bezahlen...oder Du schmeißt mit allen hier, die das Urteil ungerecht finden zusammen und schickt ihr das Geld...vielleicht könnt Ihr auch ein Spendenkonto eröffnen...


Sage
 
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Es hindert sie doch keiner daran, in ein Cafe oder Theater zu gehen...kann ihre schwester bezahlen...oder Du schmeißt mit allen hier, die das Urteil ungerecht finden zusammen und schickt ihr das Geld...vielleicht könnt Ihr auch ein Spendenkonto eröffnen...


Sage

Es geht nicht darum ob man das Urteil gerecht findet oder nicht. Das BVerfG hat ein Urteil gesprochen. Daran hat man sich zu halten. So einfach ist das. Und es ist für mich nicht gerade offensichtlich, wie man beide Urteile akzeptieren kann ohne einen Widerspruch zu erzeugen. Es sei denn sie kriegt von anderer Seite finanzielle Unterstützung.
 
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