K
kaaba
Guest
meine schwester hat vor einigen jahren für ihre beiden kinder einen erbteil unseres vaters gerichtlich eingeklagt. und das, obwohl unsere eltern zu dem zeitpunkt noch lebten und putzmunter waren. vorgezogenes erbe nennt sich sowas.
also müssen enkelkinder jawohl erberechtigt sein
oder ist das von fall zu fall verschieden?
nagut, die kinder waren nicht "enterbt" oder so, weil gar kein testament existierte.
aber generell hat ja dann wohl ein erbrecht bestanden, sonst hätten sie ja nichts bekommen
also müssen enkelkinder jawohl erberechtigt sein
oder ist das von fall zu fall verschieden?
nagut, die kinder waren nicht "enterbt" oder so, weil gar kein testament existierte.
aber generell hat ja dann wohl ein erbrecht bestanden, sonst hätten sie ja nichts bekommen