Deutsches Erbrecht

meine schwester hat vor einigen jahren für ihre beiden kinder einen erbteil unseres vaters gerichtlich eingeklagt. und das, obwohl unsere eltern zu dem zeitpunkt noch lebten und putzmunter waren. vorgezogenes erbe nennt sich sowas.
also müssen enkelkinder jawohl erberechtigt sein
oder ist das von fall zu fall verschieden?
nagut, die kinder waren nicht "enterbt" oder so, weil gar kein testament existierte.
aber generell hat ja dann wohl ein erbrecht bestanden, sonst hätten sie ja nichts bekommen
 
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Okay das ist klar.
Aber wenn kein Testament da ist - dann ist der Enkel schon erbberechtigt. Und ein Ausschluss aus dem Testament geht ja auch nur durch einen triftigen Grund, da gibts ja auch Klauseln, wann man jemand enterben kann.
Nur weil ma grad lustig is - so funktioniert das nicht. Der Pflichtteil ist immer da - es sei den es gibt einen vom Gesetz vorgegeben Grund warum derjenige enterbt werden kann.
So hab ich das mal vernommen.
Glg W. :)

Ja, da gehe ich mit dir soweit konform... nur halt, dass ein Enkel leichter auszuschliessen ist als ein leibliches Kind (da geht das so gut wie gar nicht).:)

Und irgendwie hab ich was mit *Ausschluss* assoziiert. Mein Fehler, sry. :)
 
danke für die Antworten.

Nein, ich bin nicht davon betroffen und auch nicht in diese Geschichte verwickelt, und ob der Enkel bedacht wird oder nicht, weiß ich auch nicht.

Es ist nur eine neugierige Frage von mir. Warum in diesem Forum? Weil ich halt in diesem Forum lese und es gibt auch einige deutsche Leser hier, oder?
 
Ja, da gehe ich mit dir soweit konform... nur halt, dass ein Enkel leichter auszuschliessen ist als ein leibliches Kind (da geht das so gut wie gar nicht).:)

Und irgendwie hab ich was mit *Ausschluss* assoziiert. Mein Fehler, sry. :)

Kein Grund zur Entschuldigung... wir tauschen uns ja nur aus :)
Ob bei einem Enkel geringere Gründe schon reichen um zu enterben - das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Aber wenn wir ehrlich sind... wenn ein Grosselternteil es vorzieht - das Erbe anders zu verteilen als unter der Familie - sprich Nachfahren, dann muss ja fast schon was im Argen liegen. -> meine Meinung. Will niemanden was unterstellen.
Glg W. :)
 
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danke für die Antworten.

Nein, ich bin nicht davon betroffen und auch nicht in diese Geschichte verwickelt, und ob der Enkel bedacht wird oder nicht, weiß ich auch nicht.

Es ist nur eine neugierige Frage von mir. Warum in diesem Forum? Weil ich halt in diesem Forum lese und es gibt auch einige deutsche Leser hier, oder?

ja ..........na klar .....mehr als österreicher .... :D
 
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