Deutsches Erbrecht

tashina

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12. Juni 2007
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Hallo,
z.B. ein Kind hat Anspruch auf wenigstens einen Pflichtteil aus der Erbmasse seiner Eltern (deutsches Erbrecht).

Hat ein Enkel auch Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe der Großeltern? Also Oma A hat eine Kind B und das widerum hat ein Kind C. Kind B stirbt. Bleibt Kind C --also der Enkel von Oma A -- zurück. Kann dieses Kind dann einen Pflichtteil bekommen, wenn Oma A den Enkel nicht im Erbe berücksichtigt?
 
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Du stellst diese Frage aber jetzt nicht ernsthaft in einem österreichischen Esoterikforum?
 
Sehr schwer zu beantworten!

Aber ich glaube nur die leiblichen Kinder haben einen Anspruch, wenn die Enkel nicht bedacht wurden.
Allerdings, steht den Enkeln ein Pflichteil zu aus der Erbmasse.
Eine Rechtsauskunft wäre da ein guter Rat ob es sich lohnt, die Höhe der Erbmasse beachten wenn es sich dabei noch um eine Erbgemeinschaft handelt.

lg
 
Hallo,
z.B. ein Kind hat Anspruch auf wenigstens einen Pflichtteil aus der Erbmasse seiner Eltern (deutsches Erbrecht).

Hat ein Enkel auch Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe der Großeltern? Also Oma A hat eine Kind B und das widerum hat ein Kind C. Kind B stirbt. Bleibt Kind C --also der Enkel von Oma A -- zurück. Kann dieses Kind dann einen Pflichtteil bekommen, wenn Oma A den Enkel nicht im Erbe berücksichtigt?

Also in Österreich is so, dass zuerst die Kinder erben. Da besteht ein Pflichtteil.
Diese können aber verzichten und so geht der Erbteil auf das Enkelkind des Verstorbenen über.
Des wird hauptsächlich deswegen gemacht um die Erbschaftssteuer nur einmal zahlen zu müssen.

Ob das in Deutschland auch so ist - keine Ahnung.

Aber bevor ich mich da in einem Esoterikforum erkundige - so gehe ich doch in ein Amt und hol mir da die Auskunft.
Aber jeder wie er will.;):rolleyes:

Glg W. :)
 
ja, das enkelkind hat meines wissens nach anrecht auf einen gewissen prozentsatz des erbes, welches seiner mutter zugestanden hätte.
aber erbschafts-streitereien sind so ziemlich mit das übelste, was es gibt.
ich denke mal, die oma wird einen grund gehabt haben, warum sie den enkel nicht im testament bedacht hat. vielleicht sollte man das respektieren.
ein erbschafts-streit kann wirklich arg an die substanz gehen
 
Hallo,
z.B. ein Kind hat Anspruch auf wenigstens einen Pflichtteil aus der Erbmasse seiner Eltern (deutsches Erbrecht).

Hat ein Enkel auch Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe der Großeltern? Also Oma A hat eine Kind B und das widerum hat ein Kind C. Kind B stirbt. Bleibt Kind C --also der Enkel von Oma A -- zurück. Kann dieses Kind dann einen Pflichtteil bekommen, wenn Oma A den Enkel nicht im Erbe berücksichtigt?

Enkel zählen als Verwandte zweiten Grades und sind somit in D von der direkten Erbfolge ausgeschlossen.
 
Ist der Enkel testamentarisch sogar ausgeschlossen, im ärgsten Fall sogar an den Staat.:)

Okay das ist klar.
Aber wenn kein Testament da ist - dann ist der Enkel schon erbberechtigt. Und ein Ausschluss aus dem Testament geht ja auch nur durch einen triftigen Grund, da gibts ja auch Klauseln, wann man jemand enterben kann.
Nur weil ma grad lustig is - so funktioniert das nicht. Der Pflichtteil ist immer da - es sei den es gibt einen vom Gesetz vorgegeben Grund warum derjenige enterbt werden kann.
So hab ich das mal vernommen.
Glg W. :)
 
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