Hallo,
z.B. ein Kind hat Anspruch auf wenigstens einen Pflichtteil aus der Erbmasse seiner Eltern (deutsches Erbrecht).
Hat ein Enkel auch Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe der Großeltern? Also Oma A hat eine Kind B und das widerum hat ein Kind C. Kind B stirbt. Bleibt Kind C --also der Enkel von Oma A -- zurück. Kann dieses Kind dann einen Pflichtteil bekommen, wenn Oma A den Enkel nicht im Erbe berücksichtigt?
z.B. ein Kind hat Anspruch auf wenigstens einen Pflichtteil aus der Erbmasse seiner Eltern (deutsches Erbrecht).
Hat ein Enkel auch Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe der Großeltern? Also Oma A hat eine Kind B und das widerum hat ein Kind C. Kind B stirbt. Bleibt Kind C --also der Enkel von Oma A -- zurück. Kann dieses Kind dann einen Pflichtteil bekommen, wenn Oma A den Enkel nicht im Erbe berücksichtigt?