der Untschied zwischen Liebeszauber und Nötigung?

nicht, warum wollen dann alle gerade dann einen Liebeszauber, wenn der andere eben nicht mehr will oder prinzipiell nicht will?


weil sie ihre Illusion weiter leben wollen und zu allen Mitteln greifen
weil sie ihren Schmerz der Trennung nicht zulassen können
weil das Ego dies nicht akzeptiert
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gehst du davon aus, dass ein Liebeszauber generell funktioniert?
 
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vor allen Dingen WASHAS sollte man bestrafen? Das man mitm Räucherstäbchen und ner Kerze einen Kalenderspruch aufgesagt hat und anschliessned im esoterikforum.at schreibt?
 
wer sollte das bestrafen, außer das gewissen?
mit beendung des mittelalters is det nich ganz so einfach:D

das Gericht natürlich, wenn es denn einen Kläger gibt... vieleicht jemand, der erfahren hat, das jemand einen Liebeszauber gegen (<- das wort ist ganz bewusst gesetzt) ihn anwendet, oder wenn jemand gegen gewerbliche Liebeszauberanbieter vorgehen will (wer weis, vieleicht hat der olle FIST ja mal nix besseres zu tun)

das hat nix mit Mittelalter zu tun, denn im Mittelalter war Nötigung und Freiheitsberaubung nicht so leicht strafbar wie heute - wir sind eben nicht im Mittelalter und haben darum Menschenrechte und ein recht auf Würde und freie Willensäusserung
 
hi ihrsens



§ 181 StGB der Schweiz

was unterscheidet einen Liebeszauber von diesem Straftatbestand?

lG

FIST

Ohne Sachverhalt schwierig. Denk Dir mal einen Sachverhalt aus. Schema: Person A tut x, y und z um Person B zur "Liebe" zu bewegen. Dann kann ich Dir sagen, warum in dem Fall wahrscheinlich keine Nötigung vorliegt. Jedenfalls i.S.d. §240 StGB (deutsch) Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Scheitern wird es aber eh am fehlenden Kausalzusammenhang.


P.S.: Zu gewerblichen Liebeszauberanbietern gibt es schon Urteile. Sehr irdische Betrugsurteile, aber da hat auch nicht immer der Kläger gewonnen...
 
hi Frater

ich hab bewusst das Schweizergesetz gewählt, weil dort nicht zwingend Gewalt notwenig ist, damit der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist. ;)

lG

FIST
 
Meine Gedanken( habe ich auch früher schon geäußert)

Letztlich würde es bedeuten, wenn man das strafbar macht, die "Gedanken"(absichts)freiheit einzuschränken.
Wärest du bereit dazu, ich glaube nicht.
Das entscheidende geschieht ja im Geist.
Ich denke, da würde selbst ein wirklicher Magier der gerne komplizierte Rituale
durchführt zustimmen. Ich benutze lieber innere Vorstellungen.

Die effektivste Liebesmagie ist sowieso, wenn man sie selbst anwendet, weil
man es wirklich will, und bestimmt noch eine starke Bindung existiert(bei PRF zumindest). Ohne Resonanz bei der anderen Person funktioniert es auch nicht.
Was jedoch nicht bedeutet,dass die Personen auch so zusammen finden.
Anschauen/Flirten(wenn es knistert;) ist schon mit Magie verbunden.
Man beeinflusst sowieso immer.

Ich sehe einen guten Vergleich zu jemandem, der der Angebeteten einen
Blumenstrauß schenkt. Das ist in Ordnung. Wenn man alerdings jeden Tag vorbeikommt,dann noch irgendwelche anderen Liebesbezeugungen durch andere organisiert ist es Stalking.

LG PsiSnake
 
hi Frater

ich hab bewusst das Schweizergesetz gewählt, weil dort nicht zwingend Gewalt notwenig ist, damit der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist. ;)

lG

FIST

Das würde bedeuten, dass die Straftat in diesem Sinne auf einer Idee, eines Gedanken beruht, der nicht angeklagt werden kann, weil kein Tatbestand vorliegt (ausser die Kerzen xD).
 
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(3) Der Versuch ist strafbar.

Scheitern wird es aber eh am fehlenden Kausalzusammenhang.

Naja, ein funktionierender Kausalzusammenhang lässt sich durchaus über Schrift-Sprache nachweisen und ist also hinreichend beweisbar durch eine Dokumentation beispielweise.

Weniger Zauber ist es allerdings, der Ausdruck verschleiert nur und entspricht dem gesellschaftlichen Hang zur Romantik, vielmehr ist es eine Art beabsichtigte Gehirnwäsche, basierend auf bewussten Hierarchieverhältnissen (und Unwissen).

DAS ist eindeutig feststellbar sonst würde es nicht funktionieren.

Allerdings ist ein Gut-Schlecht-Weltbild immer noch DAS gesellschaftliche Vorurteil, das Tür und Tor öffnet. Ohne dem wäre ein guter Ansatz für ganzheitliche Gerichtsprozesse gegeben. Könnte ich mir sogar durchaus gängig vorstellen.

LG Loge33
 
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