DruideMerlin
Sehr aktives Mitglied
Erst die Tage habe ich davon gelesen, dass ein Anwalt aus Kenia den Prozess gegen Jesus neu aufrollen möchte. Er begründete dies mit der Rechtswidrigkeit des Prozesses. Die Klage richtet sich gegen Kaiser Tiberius, Herrscher Herodes sowie den Staaten Italien und Israel.
Leider konnte man in diesem Artikel nichts Konkreteres zu der Begründung lesen, auf das die Anklage aufgebaut werden soll. Fakt ist jedenfalls, dass Jesus wegen Gotteslästerung und aufrührerischem Verstoß gegen die Tempelordnung verurteilt wurde. Gotteslästerung wurde bei dem damals gültigen Recht der Juden mit Steinigung bestraft. Ein Punkt, der auch noch in unseren Tagen in verschiedenen Ländern mit der Todesstrafe verbunden ist und auch vollzogen wird (z.B. Pakistan und weiter Länder des Islams).
Zum Verstoß gegen die Tempelordnung findet man in gleicher Weise in der aktuellen deutschen Rechtssprechung ein Pendant:
Versammlungsgesetzt und Störung der Religionsausübung
§ 166
Verurteilung, wenn der öffentliche Friede gestört wird.
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
§ 167
Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
Herodes der Große verfügte, dass nach seinem Tod das Reiche unter seinen drei Söhnen als eine Tetrarchie (Antipas, Archelaos, Philliphos) aufgeteilt werden sollte. Das jüdische Königreich wurde deshalb 4 v.Chr. in drei Einflussbereiche eingeteilt, wobei Archelaos 6 n.Chr. wegen seines tyrannischen Verhaltens seines Amtes enthoben wurde. Das Gebiet wurde damit unter direkter römischer Verwaltung gestellt und deshalb vertrat dann dort auch später Pontius Pilatus das römische Recht.
(Skizze wurde von mir selbst angefertigt, es werden damit also keine Urheberrechte verletzt.)
Nach römischem Recht wurde dann auch Jesus wegen Aufruhr zum Tode verurteilt. Da Jesus kein römischer Bürger war, wurde er mit der üblichen Kreuzigung hingerichtet. Der Tetrarch Herodes Antipas befand sich zu dieser Zeit wegen des Passahfestes in Jerusalem. Ihm wurde Jesus nur deshalb vorgeführt, weil er ein Bürger von Galiläa war und dies zum Machtbereich Antipas gehörte. Er hatte aber in Jerusalem auf Grund der Gegebenheiten keinen direkten Einfluss auf die Gerichtsbarkeit. Worin nun der kenianische Anwalt die Mitschuld Tiberius vermutet, ist mir jedoch nicht so recht klar.
Wäre interessant, wenn man zu diesem Prozess des Kenianers mehr erfahren könnte.
Merlin
Leider konnte man in diesem Artikel nichts Konkreteres zu der Begründung lesen, auf das die Anklage aufgebaut werden soll. Fakt ist jedenfalls, dass Jesus wegen Gotteslästerung und aufrührerischem Verstoß gegen die Tempelordnung verurteilt wurde. Gotteslästerung wurde bei dem damals gültigen Recht der Juden mit Steinigung bestraft. Ein Punkt, der auch noch in unseren Tagen in verschiedenen Ländern mit der Todesstrafe verbunden ist und auch vollzogen wird (z.B. Pakistan und weiter Länder des Islams).
Zum Verstoß gegen die Tempelordnung findet man in gleicher Weise in der aktuellen deutschen Rechtssprechung ein Pendant:
Versammlungsgesetzt und Störung der Religionsausübung
§ 166
Verurteilung, wenn der öffentliche Friede gestört wird.
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
§ 167
Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
Herodes der Große verfügte, dass nach seinem Tod das Reiche unter seinen drei Söhnen als eine Tetrarchie (Antipas, Archelaos, Philliphos) aufgeteilt werden sollte. Das jüdische Königreich wurde deshalb 4 v.Chr. in drei Einflussbereiche eingeteilt, wobei Archelaos 6 n.Chr. wegen seines tyrannischen Verhaltens seines Amtes enthoben wurde. Das Gebiet wurde damit unter direkter römischer Verwaltung gestellt und deshalb vertrat dann dort auch später Pontius Pilatus das römische Recht.
(Skizze wurde von mir selbst angefertigt, es werden damit also keine Urheberrechte verletzt.)
Nach römischem Recht wurde dann auch Jesus wegen Aufruhr zum Tode verurteilt. Da Jesus kein römischer Bürger war, wurde er mit der üblichen Kreuzigung hingerichtet. Der Tetrarch Herodes Antipas befand sich zu dieser Zeit wegen des Passahfestes in Jerusalem. Ihm wurde Jesus nur deshalb vorgeführt, weil er ein Bürger von Galiläa war und dies zum Machtbereich Antipas gehörte. Er hatte aber in Jerusalem auf Grund der Gegebenheiten keinen direkten Einfluss auf die Gerichtsbarkeit. Worin nun der kenianische Anwalt die Mitschuld Tiberius vermutet, ist mir jedoch nicht so recht klar.
Wäre interessant, wenn man zu diesem Prozess des Kenianers mehr erfahren könnte.
Merlin
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