der letzte Wille

Hallo,

hat es Konsequenzen, wenn sich Erben über den letzten Willen der verstorbenen Mutter per Anwalt hinweg setzen? (nur um an Geld zu kommen)
Welche?

fragt Micha

Hab mal eine Geschichte gehört von einer Frau, die nach dem Tod ihrer Mutter (deren Kleider sie gegen ihren Willen verkauft hatte) von selbiger heimgesucht wurde. Sie soll als Poltergeist diverse Gegenstände im Haus zerstört haben und den Gästen und Bewohnern Angst einjagen. Die Frau ist die Tante einer Freundin von mir. Ich kenne aber diese Tante selber nicht und weiss deshalb auch nicht, was da wirklich dran ist und wie schlimm das Ausmass ist.

Wie war denn das Verhältnis zwischen den Parteien (Verstorbene und jene, die jetzt Geldanspruch erheben)? Je nachdem ist es natürlich weniger "gefährlich"....

Grüsschen
 
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Hallo Ihr,

mal kurz zu diesem Thema ein Einlassung: Zugestimmt, dass man die tatsächlichen Wirkungen nur im Einzelfall in einer Aufstellung (ob nun als eine mit personen oder eine im Geiste) sehen kann, bleibt hier der Raum für die Mutmaßung, dass wir einem sowohl einerseits systemischen Gewissen unterworfen sind, als auch einem (manchmal entgegen laufenden) individuellen.

Die Bevoteilten, welche auf Kosten der evtl. zu Unrecht Übervorteilten erben, sind dem unterworfen und werden entsprechende unbewusste Ausgleichsbewegungen machen. Somit bliebe für die Übervorteilten der Satz: "Ihr Armen!".

Zudem bliebe aus meiner Sicht zu bemerken, dass wir, systemisch gesehen, keinerlei Anspruch auf ein Erbe von den Eltern haben. Eine derartige Haltung zeigt, dass jemand zu groß ihnen gegenüber ist und so (wegen Gewissen s.o.) ebenfalls zu sühnen suchen wird. Sühne wäre hier der selbst kontrollierte Ausgleichsversuch durch Selbstschädigung. Das kann nicht gut gehen. Wer Ansprüche an die Eltern stellt, hat das Glück verspielt. Er kann daran nicht mehr teilhaben.

So zumindest meine bisherige Erfahrung mit Familiensystemen.

Sag ihnen: "Das Leben reicht mir. Es ist viel! Danke! Jetzt mch ich was draus!"

A.
 
Hallo Stormcrow,

eine Enkelin hatte einen Traum, in dem drei der Kinder sich in der Wohnung der Verstorbenen unrechtmäßig Geld angeeignet haben. Das Geld war nicht für sich bestimmt. Die Geschichte hat sie leider nicht aufgeschrieben, darum weiß ich auch nicht, ob die Zeit des Traumes mit der Zeit des Anwaltes zusammen fallen.

Laut Auskunft der Bank, musste die "Alleinerbin" sogar noch Geld drauf zahlen. Hatte also gar keinen Nutzen vom Geld. Und trotzdem musste sie laut Anwalt den anderen Geschwistern Geld auszahlen. Drei haben welches genommen, zwei wollten nichts, eines hat von alledem nichts gewusst. (Der Todestag war ja auch schon vor fast zwei Jahren.)

Für mich geht es hier um Rivalitäten, weil die jüngste immer das Lieblingskind war. Der Pflichtteil war eigentlich mit dem Verteilen (und Ausbezahlen) einer Versicherung an alle Kinder erfüllt, denke ich.

LG Micha
 
Hallo Ihr,

mal kurz zu diesem Thema ein Einlassung: Zugestimmt, dass man die tatsächlichen Wirkungen nur im Einzelfall in einer Aufstellung (ob nun als eine mit personen oder eine im Geiste) sehen kann, bleibt hier der Raum für die Mutmaßung, dass wir einem sowohl einerseits systemischen Gewissen unterworfen sind, als auch einem (manchmal entgegen laufenden) individuellen..

Hallo lieber A., schön, dich zu lesen :)

einer Aufstellung im Geiste, in wessen auch immer würde ich doch eine "echte" jederzeit den Vorzug geben. Ist ja nicht immer reiner Geist, was da aufstellt;)
D`accord mit den zwei verschiedenen Gewissen und dem zwischen ihnen möglichen Zusammenprall.
Die Bevoteilten, welche auf Kosten der evtl. zu Unrecht Übervorteilten erben, sind dem unterworfen und werden entsprechende unbewusste Ausgleichsbewegungen machen. Somit bliebe für die Übervorteilten der Satz: "Ihr Armen!"..
Mit unbewussten Ausgleichsbewegungen meinst du, dass sie sich etwas verlieren lassen?
Oder dass sie das, was sie zuviel bekommen haben dem Tierschutzverein spenden?

Zu Ausgleich im Negativen ist zu sagen, dass Sühne nicht funktioniert und dass sich so auch nichts zum Guten wenden kann. Überdies finden Ausgleichsbewegungen auch in den nächsten Generationen statt, denn nicht jede Generation tut, was sie zu tun hätte...

Warum sollten nicht Geschwister untereinander für gerechte Verteilung sorgen? Warum sollten nicht die Benachteiligten die rechtlichen Möglichkeiten dazu ergreifen?
Mir gefällt Hellinger's Satz: "Der Schuldner hat ein Recht auf Manhnung." Mit dem geht nämlich einher, dass Opfer/Benachteiligte alles ihnen Mögliche dazu beitragen sollten, den Schaden gering zu halten, bzw. auf Ausgleich zu bestehen.

Zudem bliebe aus meiner Sicht zu bemerken, dass wir, systemisch gesehen, keinerlei Anspruch auf ein Erbe von den Eltern haben.

Mag ja sein, aber dann alle nicht, und kein Kind mehr als seine Geschwister - auch systemisch gesehen.


Eine derartige Haltung zeigt, dass jemand zu groß ihnen gegenüber ist und so (wegen Gewissen s.o.) ebenfalls zu sühnen suchen wird.

Welche Haltung jetzt? Ein genereller Anspruch darauf, das Vermögen der Eltern nach deren Tod zu bekommen? Meinst du das?
Wäre hier ein Themenwechsel, aus meiner Sicht.

Sühne wäre hier der selbst kontrollierte Ausgleichsversuch durch Selbstschädigung. Das kann nicht gut gehen.
In den meisten Familien geht man in stillschweigender Übereinkunft davon aus, dass das, was die Eltern im letzten Hemd nicht unterbringen, ihren Kindern und Enkeln zugute kommen soll. Nach gängigem Empfinden sehen Kinder gerne, wenn ihre Eltern zu Lebzeiten ihr Geld für sich ausgeben - sogar lieber, als wenn sie alles zum Vererben zusammenhalten. Aber wenn dann was übrig bleibt und geht nicht an die Kinder, geht man doch davon aus, dass das eine posthume Abstrafung sei. ( In intakten Familien kann das ja vorher geklärt werden, dann ist es auch keine Kränkung, wenn das Erbe z.B. an eine Organsiation geht, die dem Erblasser viel bedeutet...)
Da sehe ich keinen Ansatzpunkt für Selbstbestrafung wegen legitimer Erwartungen.
Sühne sucht auch nur, wer an Sühne glaubt, tief im Innern...

Wer Ansprüche an die Eltern stellt, hat das Glück verspielt. Er kann daran nicht mehr teilhaben..

Das läuft bei mir unter "Fluch". Es wirkt bei dem, der daran glaubt.

So zumindest meine bisherige Erfahrung mit Familiensystemen.

Ja :umarmen:

Sag ihnen: "Das Leben reicht mir. Es ist viel! Danke! Jetzt mch ich was draus!"

Das ist ein grundguter Satz!
Und steht aus meiner Sicht in keinerlei Widerspruch dazu, Elternentscheidungen, soweit möglich und legal, dahin gehend zu korrigieren, dass daraus kein leidvolles Ausgleichsgeschaukel zu entstehen braucht.

Lieber Gruß,
Eva
 
Liebe Pluto,

für mich sieht es so aus, dass es in der Angelegenheit, der deine Frage entspringt, nur überm Tisch um Geld geht.
Das, was unterm Tisch abgeht, ist m.E. das viel größere Problem und lässt sich auch durch eine möglicherweise zustande kommende Abklärung der Erbansprüche, wohl eher nicht auflösen.

Beste Grüße,
Eva
 
Hallo A.,

mal kurz zu diesem Thema ein Einlassung: Zugestimmt, dass man die tatsächlichen Wirkungen nur im Einzelfall in einer Aufstellung sehen kann, bleibt hier der Raum für die Mutmaßung, dass wir einem sowohl einerseits systemischen Gewissen unterworfen sind, als auch einem (manchmal entgegen laufenden) individuellen.

Das ist mir schon klar. Es ist auch mein Gewissen, das hier aufbegehrt. Das mich warnt.

Die Bevoteilten, welche auf Kosten der evtl. zu Unrecht Übervorteilten erben, sind dem unterworfen und werden entsprechende unbewusste Ausgleichsbewegungen machen. Somit bliebe für die Übervorteilten der Satz: "Ihr Armen!".

Ja, es haben sich einige zu Unrecht einen Vorteil verschafft.

Zudem bliebe aus meiner Sicht zu bemerken, dass wir, systemisch gesehen, keinerlei Anspruch auf ein Erbe von den Eltern haben.

Genau das hatte ich ja schon erwähnt, und es wurde dann als Hellseherei hingestellt.

Eine derartige Haltung zeigt, dass jemand zu groß ihnen gegenüber ist und so (wegen Gewissen s.o.) ebenfalls zu sühnen suchen wird. Sühne wäre hier der selbst kontrollierte Ausgleichsversuch durch Selbstschädigung. Das kann nicht gut gehen. Wer Ansprüche an die Eltern stellt, hat das Glück verspielt. Er kann daran nicht mehr teilhaben.

Es wurden Ansprüche an die Schwester gestellt, das Lieblingskind der Mutter. Sie war bei der Bank als Alleinerbin eingetragen. Über diesen Wunsch der Mutter haben sich ein paar andere Kinder per Anwalt hinweg gesetzt. Ein Kind achtete den Wunsch der Mutter und wurde ausgeschlossen, als es um den Anwalt ging. Ein Geschwister wusste um dessen Einstellung, hat aber trotzdem gemeinsame Sache mit ein paar anderen gemacht.

Meine Einstellung war: Ich muss den Wunsch der Mutter achten. Die Bevorteilte wird schon sehen, was sie davon hat. Dass sich dann aber Kinder fanden, die den Wunsch ihrer Mutter per Anwalt aushebelten, das haben wir erst jetzt erfahren. Nach meiner Ansicht sind sie viel viel schlimmer als das zu Lebzeiten bevorzugte Kind.

Sag ihnen: "Das Leben reicht mir. Es ist viel! Danke! Jetzt mach ich was draus!"

Dieser Satz gefällt mir. Er wird beim entsprechenden Kind kaum eine Wirkung zeigen, denn er hatte ein Jahr nach dem Tod seiner Mutter Krebs bekommen. Meine Angst, dass dieser sich wieder zeigt, ist riesengroß.

Ja, es ging um Geld und materielles. Das Wesentliche, die Erfahrungen, die die Mutter gemacht haben, das haben die Kinder irgendwie nicht mitgekriegt. So mein Eindruck.

LG Micha
 
Allein schon unter Geschwister ein Lieblingskind auserkoren zu haben, seitens Mutter oder Vater, und das auch noch testamentarisch festzuhalten, dass es alle Welt weiß, finde ich einer Mutter unwürdig.
Das einmal zum Thema Lieblingskind.
Eine andere Sache ist es, wenn einem Kind testamentarisch mehr vererbt wird, als einem anderen, weil es sich u.U. durch Pflegearbeit an den Eltern hervorgetan hat. Dann finde ich eine nachträgliche "Abfindung" durch die Eltern als gerecht.
Ist dies alles nicht der Fall, dann ist durch solch ein Verhalten ein Streit innerhalb der Geschwister vorprogrammiert, nicht nur des Geldes wegen, sondern auch deshalb, weil jedes der benachteiligten Kinder jetzt die Gewissheit hat, dass die Mutter sie nie so sehr geliebt hat, wie eben die eine Tochter, die alles kriegt!
Hier kommt mir plötzlich nur der Gedanke: warum macht eine Mutter so was, will sie über die anderen noch im Tod das Damoklesschwert der Ungerechtigkeit über deren Häupter schweben lassen, und wenn ja, was war denn der Grund?
 
Hallo gipsy,

warum macht eine Mutter so was, will sie über die anderen noch im Tod das Damoklesschwert der Ungerechtigkeit über deren Häupter schweben lassen, und wenn ja, was war denn der Grund?

das würde ich auch gern wissen.

Mir ist aufgefallen, dass die Lieblingskinder als Kind oft schwere Krankheiten durchgemacht haben. Und diese Mütter immer wieder betonten, dass sie alle Kinder gleich behandeln. Als weiteres sind es die Kinder, die die gleiche Geschwisterstellung inne haben, wie sie einst, als sie noch Kind waren und benachteiligt wurden. - So zieht sich das ganze ewig dahin, bis mal einer kommt, und sich über dies und anderes klar wird und sich dem innerlich stellt. Der Witz ist, dass bei Nachfrage bei den benachteiligten Kindern sie betonen, dass es ihnen nie etwas ausgemacht hat, dass das xy-Kind bevorzugt wurde.

LG Micha
 
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Hallo gipsy,



das würde ich auch gern wissen.

Mir ist aufgefallen, dass die Lieblingskinder als Kind oft schwere Krankheiten durchgemacht haben. Und diese Mütter immer wieder betonten, dass sie alle Kinder gleich behandeln. Als weiteres sind es die Kinder, die die gleiche Geschwisterstellung inne haben, wie sie einst, als sie noch Kind waren und benachteiligt wurden. - So zieht sich das ganze ewig dahin, bis mal einer kommt, und sich über dies und anderes klar wird und sich dem innerlich stellt. Der Witz ist, dass bei Nachfrage bei den benachteiligten Kindern sie betonen, dass es ihnen nie etwas ausgemacht hat, dass das xy-Kind bevorzugt wurde.

LG Micha

das mag alles recht und schön sein, aber wie man sieht, macht es den Geschwistern doch was aus, wenn es dann um die "Kohle" geht!
Ich glaube auch nicht, dass sich die Kinder nie darüber gekränkt haben, dass ein Geschwisterchen mehr Beachtung im Elternhaus fand.
Da dürfte es sich um eine Schutzhaltung gehen, damit die benachteiligten Kinder nicht in die Psycho-Falle abstürzen!
 
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