Hallo Ihr,
mal kurz zu diesem Thema ein Einlassung: Zugestimmt, dass man die tatsächlichen Wirkungen nur im Einzelfall in einer Aufstellung (ob nun als eine mit personen oder eine im Geiste) sehen kann, bleibt hier der Raum für die Mutmaßung, dass wir einem sowohl einerseits systemischen Gewissen unterworfen sind, als auch einem (manchmal entgegen laufenden) individuellen..
Hallo lieber A., schön, dich zu lesen
einer Aufstellung im Geiste, in wessen auch immer würde ich doch eine "echte" jederzeit den Vorzug geben. Ist ja nicht immer reiner Geist, was da aufstellt
D`accord mit den zwei verschiedenen Gewissen und dem zwischen ihnen möglichen Zusammenprall.
Die Bevoteilten, welche auf Kosten der evtl. zu Unrecht Übervorteilten erben, sind dem unterworfen und werden entsprechende unbewusste Ausgleichsbewegungen machen. Somit bliebe für die Übervorteilten der Satz: "Ihr Armen!"..
Mit unbewussten Ausgleichsbewegungen meinst du, dass sie sich etwas verlieren lassen?
Oder dass sie das, was sie zuviel bekommen haben dem Tierschutzverein spenden?
Zu Ausgleich im Negativen ist zu sagen, dass Sühne nicht funktioniert und dass sich so auch nichts zum Guten wenden kann. Überdies finden Ausgleichsbewegungen auch in den nächsten Generationen statt, denn nicht jede Generation tut, was sie zu tun hätte...
Warum sollten nicht Geschwister untereinander für gerechte Verteilung sorgen? Warum sollten nicht die Benachteiligten die rechtlichen Möglichkeiten dazu ergreifen?
Mir gefällt Hellinger's Satz: "Der Schuldner hat ein Recht auf Manhnung." Mit dem geht nämlich einher, dass Opfer/Benachteiligte alles ihnen Mögliche dazu beitragen sollten, den Schaden gering zu halten, bzw. auf Ausgleich zu bestehen.
Zudem bliebe aus meiner Sicht zu bemerken, dass wir, systemisch gesehen, keinerlei Anspruch auf ein Erbe von den Eltern haben.
Mag ja sein, aber dann alle nicht, und kein Kind mehr als seine Geschwister - auch systemisch gesehen.
Eine derartige Haltung zeigt, dass jemand zu groß ihnen gegenüber ist und so (wegen Gewissen s.o.) ebenfalls zu sühnen suchen wird.
Welche Haltung jetzt? Ein genereller Anspruch darauf, das Vermögen der Eltern nach deren Tod zu bekommen? Meinst du das?
Wäre hier ein Themenwechsel, aus meiner Sicht.
Sühne wäre hier der selbst kontrollierte Ausgleichsversuch durch Selbstschädigung. Das kann nicht gut gehen.
In den meisten Familien geht man in stillschweigender Übereinkunft davon aus, dass das, was die Eltern im letzten Hemd nicht unterbringen, ihren Kindern und Enkeln zugute kommen soll. Nach gängigem Empfinden sehen Kinder gerne, wenn ihre Eltern zu Lebzeiten ihr Geld für sich ausgeben - sogar lieber, als wenn sie alles zum Vererben zusammenhalten. Aber wenn dann was übrig bleibt und geht nicht an die Kinder, geht man doch davon aus, dass das eine posthume Abstrafung sei. ( In intakten Familien kann das ja vorher geklärt werden, dann ist es auch keine Kränkung, wenn das Erbe z.B. an eine Organsiation geht, die dem Erblasser viel bedeutet...)
Da sehe ich keinen Ansatzpunkt für Selbstbestrafung wegen legitimer Erwartungen.
Sühne sucht auch nur, wer an Sühne glaubt, tief im Innern...
Wer Ansprüche an die Eltern stellt, hat das Glück verspielt. Er kann daran nicht mehr teilhaben..
Das läuft bei mir unter "Fluch". Es wirkt bei dem, der daran glaubt.
So zumindest meine bisherige Erfahrung mit Familiensystemen.
Ja
Sag ihnen: "Das Leben reicht mir. Es ist viel! Danke! Jetzt mch ich was draus!"
Das ist ein grundguter Satz!
Und steht aus meiner Sicht in keinerlei Widerspruch dazu, Elternentscheidungen, soweit möglich und legal, dahin gehend zu korrigieren, dass daraus kein leidvolles Ausgleichsgeschaukel zu entstehen braucht.
Lieber Gruß,
Eva