Denkmalschutz und Immobilien-Kauf?

Unser Haus steht unter Denkmalschutz. Wir dürfen innen verändern was wir wollen, auch die Zimmeraufteilung und Größe.
Außen muß alles so bleiben, wie es ist. Das hat auch Nachteile zum Beispiel bei den Fenstern. Ich käme zwar nie auf die Idee, Kunststofffenster in ein Fachwerk einzubauen, aber wir können noch nicht mal Holzfenster mit Doppel oder Dreifachverglasung einsetzen, weil die Sproßen eine bestimmte Breite haben müssen und da passt nur eine einfache Verglasung rein. So haben wir die alten Fenster, die nach außen aufgehen, das muss auch so bleiben und innen nochmal andere Fenster, damit es nicht zieht.
Dafür können wir sämtliche Renovierungsarbeiten von der Steuer absetzen. Sogar eine neue Heizung.
Immer wenn wir etwas verändern oder renovieren wollen stellen wir einen Antrag, der wird dann bewilligt und dann reichen wir das bei der Steuererklärung mit ein.
Vor einigen Jahren gab es mal Zuschüsse vom Land, von der Gemeinde und vom Landkreis. Insgesamt 30%. Da haben wir eine größere Restaurierung vorgenommen. War nur ein bisschen Schreibkram.

Leider lassen viele Besitzer ihre denkmalgeschützten Gebäude einfach verkommen, damit sie von selbst einstürzen, denn abreißen dürfen sie die nicht und die Aufwendungen sind ihnen zu hoch. Da wäre es nicht schlecht, wenn der Staat in manchen Fällen hilfreich eingreifen würde. Denn es ist schade um die schönen alten Häuser.

Auf der anderen Seite gibt es viele Menschen, (Steuerzahler) für die ist so ein Haus nicht schützenswert. Für die ist es halt nur ein altes Haus.
 
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Bevor Sie irgendwas machenmuss das Bauamt kommen und sagen was man einfach machen darf und wofür man eine Genehmigung braucht.

Denkmalschutz kann im Grunde die selben Förderungen erhalten wie andere Bestandimmobilie der Energiewert kann um einiges Höher sein und man erhält dennoch die selbe Förderung es gibt für den Erhalt des Denkmals zusätzlich Förderung sowie gute Steuervorteile.

Um so ei e Immobilie in Stand zu halten kostet es um einiges mehr da man halt sehr viele Vorschriften hat.

SOEINE Immobilie ist ganz Normaler Eige zum und kann selbstverständlich vererbt werden.
Nur wenn man es offensichtlich verfallen lässt kann der Staat auf Grund des Denkmals den Eigentümer enteignen.


Wenn drin schon mal was verändert wurde dürfen sie es verändern und müssen nicht den war Zustand herstellen aber wenn sie zum Beispiel das abreisen was einer auf die Wände gemacht hat und darunter das ursprüngliche finden können sie Förderung bekommemwenn sie es restaurieren lassen.
 
@flimm
@Fiona
@kleinelady86

Ich danke euch für die Informationen und eure Beiträge hier, ich finde das ganz interessant, also innen darf man kleinere Dinge verändern, solange man aussen nichts verändert oder an der Bausubstanz rumdoktort. Also werden an einem Denkmalschutzgebäude auch Umbauten ggf. finanziell gefördert es kann sich also lohnen so ein Gebäude zu kaufen.

Danke für eure Informationen, mich hatte das interessiert und ich wollte nicht alles im Web recherchieren denn dafür ist ein Forum ja da, zum reden. :)
 
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Allerdings sieht man auch viele verfallende denkmalgeschützte Gebäude, in Zwangsversteigerungen oder nur scheinbar günstig von privat angeboten schon längere Zeit. Ich erinnere mich besonders an ein Fachwerk-Bauernhaus, nur einen Meter zur belebten Bundesstraße mit Loch im stark bemoosten Reetdach, notdürftig mit einer Plane und Steinen abgedeckt. Moos auf Reet zeigt dessen Verfall an, darf nur mit Schimmelschutzkleidung abgenommen und dann als Sondermüll im Container entsorgt werden.
Ein anderes Fachwerk-Haus wurde vom Besitzer als innovativ bezeichnet weil es keine Heizung hatte (kein Gasanschluß am Grundstück), sondern Elektroheizung (teuer im Verbrauch) durch eine Klima-Kombianlage. Hinten am Haus waren mehrere Balken schräg an der Wand und im Garten befestigt, weil das Fachwerk insbesondere im unteren Bereich morsch war. Wenn ein dünner Schraubenzieher fast mühelos ins Holz eindringt ist es morsch. Innen im Haus roch es in zwei schon lange unbeheizten Räumen schimmelig, sicherlich nicht ohne Grund. Solche Häuser haben oft eine große Diele ohne Fenster, dafür viele Türen zu den anderen kleinen Räumen mit sehr kleinen Fenstern. Gutachter nennen das „nach heutiger Sicht kaum nutzbarer Grundriss“. Ein Bekannter sah das zeitweise anders, hatte Zwischenwand-Mauerwerk entfernt und nur das Balkenwerk stehen gelassen um etwas zusammenzulegen zu „einem“ Raum mit fast 20m2. Das fast hundert Jahre alte Dach tropfte an vielen Stellen durch, gelegentlich stieg Hochwasser bis fast an die Kellerdecke und die Fenster wurden wegen der Denkmalschutz-Vorgaben auch lieber weitgehend so belassen wie vorgefunden.
 
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