Datenschutz & Persönlichkeitsrecht

N

Namo

Guest
Ich habe hier Meinungen und auch begründete Meinungen gelesen, welche den persönlichen Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht im Umgang mit der Astrologie betreffen.

Dabei wurde das Berufsgelöbnis des DAV erwähnt in dem es heißt:

"Dazu gehört, dass ich nicht ohne Zustimmung der Horoskopeigner im Auftrage Dritter (etwa einer Partnerin/eines Partners oder gar eines Arbeitgebers) Gutachten erstellen werde."

Um was es da geht, ist daß es gilt den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Nun ist aber nicht alles, was astrologisch kommuniziert wird, im Zusammenhang mit Daten personenbezogen. So ist ein Datum plus eine Uhrzeit plus ein Ort nicht auf eine Person bezogen, dessen Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt wäre, wenn diese Daten öffentlich kommuniziert würden, denn es ist ja gar keine Person genannt auf die sich diese Daten beziehen könnten. Auch ist die Person nicht auszumachen, weil niemand anderer als die Person selbst, auf die sich die Daten beziehen ließen, das Recht hat, personenbezogene Daten aus dem Personenstandsregister zu wissen.

Ich denke viel mehr, daß mögliche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, wie es § 823 (1) BGB sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." eine größere Bedeutung hat, weil es nur dann durch die Veröffentlichung der namentlichen Person und seiner Daten rechtlich bedeutsam ist, wenn jemand mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

So habe ich z.B. vom Datenschutzbeauftragten des Statistischen Landesamtes Hamburg alle Geburtsdaten von 3500 geschiedenen Ehepaaren rechtmäßig erhalten, weil sie die Namen der Personen nicht enthielten, auf die sich die Geburtsdaten bezogen.

Eine Diskussion, auch eine öffentliche astrologische Diskussion über ein Geburtsdatum allein, in dem keine Person namentlich genannt ist, verletzt also kein Persönlichkeitsrecht und auch kein Datenschutzrecht.

Wenn also ein Arbeitgeber ein Gutachten über eine ihm bekannte Person samt dem ihm bekannten Geburtsdaten, die dem Datenschutzrecht unterliegen, weitergibt, dann verletzt er dadurch bereits das Persönlichkeitsrecht der ihm bekannten Person.

Wenn aber ein Astrologe ein Gutachten erstellt, für das er nur Geburtsdaten verwendet, die nicht auf eine namentliche Person bezogen ist, dann ist das auch keine Verletzung des Datenschutzrechts und auch nicht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Es kann dann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Begutachteten sein, wenn der Auftraggeber, der nicht der Begutachtete ist, das namenlose Gutachten des Astrologen im Zusammenhang mit der Nennung eines Namens öffentlich macht.

Genau genommen deutet ein Astrologe nicht eine Person, sondern die Qualität einer Raumzeit, bestehend aus einer Zeit und einem Ort, nicht mehr; ob es dazu eine Person gibt, oder nicht, ist astrologisch irrelevant. Astrologen deuten i.d.R. auch keine Namen von Personen.

Rechtlich bedenklich scheint es mir hingegen, öffentlich Personen zu diskutieren oder zu beurteilen, ob das aus Daten begründert wird oder nicht, weil das leicht in den Bereich hineinragt, in dem das Persönlichkeitsrecht einer Person nach § 823 BG verletzt sein kann. Das mag sogar dann der Fall sein, wenn jemand eine Person öffentlich verächtlich macht, weil der ein nicht auf eine Person bezogenes Geburtsdatum gedeutet.

Ich denke, es ist sehr einfach, wenn man die nichtdiskutable unantastbare Person trennt von dem astrologischen Symbol oder den astrologischen Symbolen an sich; und wenn eine Person seine astrologischen Symbole gedeutet haben möchte (auch z.B. öffentlich), auch wenn sie weh tun, dann ist das eine freie Entscheidung der Person und damit ihr Recht.

Astrologie ohne Geburtsdaten ist unmöglich. Astrologie ohne namentlich genannten Personen ist möglich.

Namo
 
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BINGO* Namo....so seh ich es auch!

Wenn wir auch bei dem Thema "Wirt" nicht einer Meinung sind :D :D

Lg Manuela
 
hallo namo!
Namo schrieb:
Ich denke, es ist sehr einfach, wenn man die nichtdiskutable unantastbare Person trennt von dem astrologischen Symbol oder den astrologischen Symbolen an sich;
das ist für eine bestimmte art der astrologischen praxis wohl möglich, und ich denke, dagegen kann auch weder rechtliches noch ethisches eingewendet werden. da geht es tatsächlich um das, was in einer bestimmten raum-zeit-konstellation "ohne ansehen der person" enthalten ist, und niemand hat ein urheberrecht auf sein geburtsdatum und dessen konnotationen.
Namo schrieb:
und wenn eine Person seine astrologischen Symbole gedeutet haben möchte (auch z.B. öffentlich), auch wenn sie weh tun, dann ist das eine freie Entscheidung der Person und damit ihr Recht.
auch das ist völlig klar. wenn jemand das für sich so entscheidet, dann gibt er sozusagen dieser verbindung einer deutung mit einer person freie hand.

in der diskussion geht es aber darum, wie mit deutungen der horoskope von personen zu verfahren ist, von denen wir nicht wissen, ob sie das haben möchten oder damit einverstanden sind. und es geht in aller regel auch nicht darum, dass jemand die zeitqualität der geburtsstunde seines partners objektiv dargelegt haben möchte, sondern da geht es eben genau um personenbezogene astrologische gutachten: passt sie/er zu mir? soll ich sie/ihn in meinem testament bedenken, oder wird er in zwei jahren mit seiner sekretärin durchbrennen? geht die ehe meiner tochter mit diesem menschen gut? solche gutachten können erhebliche folgen für die freiwillig und für die unfreiwillig beteiligten haben ... ich rede jetzt nicht nur von einer möglicherweise verzerrten wahrnehmung, sondern auch von ganz konkreten folgewirkungen - etwa auch bei gutachten, die zum beispiel firmen über potenzielle angestellte einholen.

ich halte das jenseits rechtlicher überlegungen - und da bezweifle ich, ob sich ein richter finden wird, der einem astrologischen gutachten quasi per höchtgerichtlichem entscheid inhaltliche substanz zu billigt ... schön wär's! - vor allem für eine ethische frage: spiele ich als astrologe dabei mit, einer person quasi "geheimwissen" über den anderen zu vermitteln (denn so betrachten es viele)?

meine alternative, die ich vorzuschlagen hätte, geht in die richtung, mit jemand, die/der solche anliegen an die astrologie heranträgt, an der analyse der eigenen beziehungskomponenten im horoskop zu arbeiten. woher zum beispiel kommt das bedürfnis, sich "geheimdienstinformationen" über den partner zu beschaffen? auf welchen eigenen beziehungsmustern mag das beruhen? wo könnten da ansatzpunkt liegen, um in eine offene beziehungsarbeit MIT dem partner einzusteigen? persönlich tu ich mir da leicht - ich erstelle eh keine horoskope "ohne ansehen der person", und damit entfallen automatisch die verlockungen, womöglich folgenreiche blicke in die horoskope abwesender zu tun.

alles liebe, jake
 
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jake schrieb:
Hi Jake,
... in der diskussion geht es aber darum, wie mit deutungen der horoskope von personen zu verfahren ist, von denen wir nicht wissen, ob sie das haben möchten oder damit einverstanden sind.
Nun, da wir uns darüber einig sind, was die Persönlichkeitsrechte und die Datenschutzrechte betrifft, sind die Bedingungen gegeben. Wenn jemand seine Geburtsdaten selbst öffentlich gemacht hat und/oder seinen Namen als Person dazu selbst öffentlich gemacht hat, dann ist es ein frommer Wunsch, bestimmen zu wollen, was andere sprechen oder meinen, solange seine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Wenn jemand z.B. öffentlich aus einem Geburtsdatum schließt, daß der Geborene so alt ist wie Michael Jackson, dann kann er gerne wünschen, daß niemand diesen Vergleich zieht und er kann gerne beanspruchen, daß das nur dann öffentlich verglichen werden dürfe, wenn er damit einverstanden sei; aber es hat keine rechtliche Relevanz, weil der Vergleich nicht die Persönlichkeitsrechte des Geborenen verletzt. Relevant wird es erst dann, wenn die Persönlichkeitsrechte in einer Weise verletzt werden, die der Person einen Schaden entstehen lassen.
.. sondern da geht es eben genau um personenbezogene astrologische gutachten:

passt sie/er zu mir?

soll ich sie/ihn in meinem testament bedenken, oder

wird er in zwei jahren mit seiner sekretärin durchbrennen?

geht die ehe meiner tochter mit diesem menschen gut?

solche gutachten können erhebliche folgen für die freiwillig und für die unfreiwillig beteiligten haben ...
Sorry, aber das hat mitnichten etwas mit Astrologie und personenbezogenen Daten zu tun; die Folgen können auch entstehen, wenn man eine Münze wirft oder einen Vogel einen Zettel ziehen läßt.
.. sondern auch von ganz konkreten folgewirkungen - etwa auch bei gutachten, die zum beispiel firmen über potenzielle angestellte einholen.
ich hatte dazu argumentiert.
ich halte das jenseits rechtlicher überlegungen -
Sorry Jake, es geht hier nur um Rechtliches
.. meine alternative, die ich vorzuschlagen hätte, geht in die richtung, mit jemand, die/der solche anliegen an die astrologie heranträgt, an der analyse der eigenen beziehungskomponenten im horoskop zu arbeiten.

woher zum beispiel kommt das bedürfnis, sich "geheimdienstinformationen" über den partner zu beschaffen?

auf welchen eigenen beziehungsmustern mag das beruhen?

wo könnten da ansatzpunkt liegen, um in eine offene beziehungsarbeit MIT dem partner einzusteigen?
Ich denke, es ist klar und unstrittig, daß Handlungen, die die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzen - unabhängig von allem anderen - gegen geltendes Recht verstoßen.

Mir geht es hier darum, klar zu machen, daß Astrologen Symbole deuten aus Geburtsdaten; sie deuten keine Personen (!) (auch wenn es so aussieht, denn es läßt sich nachweisen, daß die astrologische Deutung auch ohne eine namentliche Person möglich ist).

Diese Symbole sind allgemeine Symbole und nicht das Eigentum von Personen: Keine Person hat ein persönliches Recht darauf, daß z.B. ein Saturn in 10 als Symbol deswegen nicht öffentlich, tiefgehend und wahr beschrieben werden darf, weil er zu einer Zeit und an einem Ort geboren ist, als Saturn in 10 stand.

Das ist der Punkt.

LG

Namo
 
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