Das Uhrwerk Orange Problem

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PUR

Sogar die haben mehr Credibility als Campino & Co.
 
Zitat von FIST
- darf man einen Menschen dazu zwingen, etwas zu denken was der Mensch nicht denken will?

Zitat von FIST
Die Quintesenz des Buches ist, ausgesprochen vom Gefängnisspfarrer, dass der Mensch die Freie Wahl haben muss, selbst wenn die Freie Wahl bedeutet, das schlechte zu wählen

Zitat von FIST
ich bin auch nicht dafür, dass man Nazis der Gehirnwäsche aussetzen darf, weil auch ein Nazi unveräusserliche Menschenrechte besitzt


ein Nazi is n Mensch als solcher hat er Menschenrechte... das heisst aber nicht dass ich das Denken eines Nazis gutheissen würde (weil nämlich auch Juden, Ausländer, Schwarze, Zigeuner, Schwule, Behinderte und Andersdenkende Menschenrechte besitzen)

das heisst weiter auch nicht, das man einfach still zugucken soll, wenn Nazis ihre Propaganda verzetteln oder Gewalt gegen andere Menschen praktizieren/Tolerieren/propagieren...

na, is der Groschen gefallen? wahrscheinlich nicht

lG

FIST



Hey Bleichgesicht - Du sprichst mit gespaltener Zunge:D - kennst Dich eigentlich selber noch aus:confused:?

Der Groschen scheint bei Dir auch noch im Fallen zu sein......:rolleyes:

GP
 
Die Gehirnwäsche beginnt, wenn ich den Fernseher einschalte oder die Zeitung aufschlage.
Da, wo polarisiert wird, da passiert auch immer Gehirnwäsche.
Klar is es ein Unterschied, obs drum geht, Massen zu manipulieren um Witschaftskriterien zu erfüllen oder Wähler zu gewinnen:
KAUF UND LAUF! GEIZ IST GEIL! WÄHLE MICH, DENN ICH BIN DER GUTE!
Wer denkt, er stehe angesichts der Bilder und Informationsflut über den Dingen, der sei beglückwünscht.

Oder ob ich in das Hirn eines Einzelnen eingreif, eines Verbrechers, eines bösen Buben, eines Mörders, um ihn ANZUPASSEN.
Obrigem System anzupassen.

3 Möglichkeiten seh ich, im Umgang mit dem bösen buben und alle drei verstossen gegen sein Menschenrecht, sofern es sowas gibt.

Ich sperr ihn lebenslänglich ein, dass er keinen Schaden mehr anrichten kann, füttere ihn zu Tode und verstoß gegen sein Menschenrecht auf Freiheit.

Ich verhäng die Todesstrafe über ihn, dass ich ihn nicht mehr füttern muss, bring ihn halt um, mit einer Giftspritze - Pfeif drauf - und verstoß gegen sein Menschenrecht auf Leben.

Oder ich versuch, sein Gehirn zu reparieren - sofern mein eigenes wieder mal halbwegs richtig tickt - versuch ihn anzupassen - woran auch immer - vielleicht an das System "der Guten Menschen",:lachen: mach einen Zombie aus ihm und verstoß gegen sein Menschenrecht auf Gedanken und Willensfreiheit.

Eine Vierte Möglichkeit seh ich auch noch. Ich laß ihn laufen und wart, was passiert.

Na ohne Spaß .... gegen welches Menschenrecht darf man denn als Gesetzestreuer Vollstrecker am ehesten verstoßen?

Gegen das Recht des Angeklagten und des Mordes Überführten, sich räumlich frei zu bewegen?

Gegen sein Recht zu leben und weiterzuatmen?

Oder gegen das Recht des Angeklagten, zu denken und zu tun, was er will.

Ich weiß es nicht. Ich weiß es wirklich nicht, gegen welches Menschenrecht man bei einem Verbrecher am ehesten verstoßen darf.
aber ich ahne bereits, dass sich ein Mörder einen Dreck schert um das Menschenrecht eines anderen, wahrscheinlich, weil er an so etwas wie Menschenrecht nicht wirklich glaubt.

Ein Verbrecher ist ein Verbrecher, weil er ein Menschenrechtszerbrecher ist und daher von einem Menschenrechtsvertreter nicht wirklich kompromisslos zu behandeln ist.

Die Aufgabe eines Verbrechers ist es, die Zerbrechlichkeit des Menschenrechts zu testen und tagtäglich zerbricht er es viele viele male.

Darum kann ein Verbrecher nur von einem Verbrecher geheilt werden.

Von einem sogenannten Henker, dem Tod. Der Tod bringt dem Verbrecher die Heilung, sonst nichts. Der Verbrecher in einem Menschen muss sterben. Absterben. Anders geht es nicht.

Die Menschenrechtsvertreter können sich im Umgang mit dem Verbrecher wohl nur auf das geringst Übel an Menschenrechtsverletzung beschränken, den Freiheitsentzug - ihn halt derweil mal wegzusperren, dass er keinen Schaden anrichtet.
 
Gegen das Recht des Angeklagten und des Mordes Überführten, sich räumlich frei zu bewegen?

Gegen sein Recht zu leben und weiterzuatmen?

Oder gegen das Recht des Angeklagten, zu denken und zu tun, was er will.

Ich mein, wer legt hier die Reihenfolge in der Wertigkeit fest?

Das muss doch jemand sein, der meint, über dem Menschenrecht zu stehen, der relativiert und sagt: "Diesem angeklagen gewähren wir das Recht, weiterzuatmen, doch wir schränken sein Recht auf Bewegungsfreiheit für eine gewisse Zeitspanne ein.

Will sagen: Die Behandlung eines Verbrechers ist immer mit dem Bruch von irgend einem Menschenrecht verbunden. Es geht wahrscheinlich gar nicht anders, wie sonst sollte man sich einem professionell Menschenrecht zerbrechenden Verbrecher verständlich machen, wenn man nicht die selbe Sprache spricht wie er?

Die beste Lösung wäre, wenn der Verbrecher insgesamt im Menschen abstirbt und nicht mehr erwacht, doch darauf hat kein menschlicher Menschenrechtsvertreter Einfluss.

Das ist eine Verhandlung zwischen dem Verbrecher und dem Höchstrichter.
 
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