Das recht zum Suizid?

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Liebe Felice,

nicht nur in Ö ist das so - auch in D führt jeder "mißglückte" Suizidversuch unweigerlich in die Psychatrie. Entlassung erfolgt erst, wenn die Ärzte glauben, der Patient sei nicht mehr suizidgefährdet.

Es bleibt also keinesfalls dem Patienten überlassen, ob er nun endgültig den Freitod wählen will.

lg Seifenblase
 
Liebe Felice,

nicht nur in Ö ist das so - auch in D führt jeder "mißglückte" Suizidversuch unweigerlich in die Psychatrie. Entlassung erfolgt erst, wenn die Ärzte glauben, der Patient sei nicht mehr suizidgefährdet.

Es bleibt also keinesfalls dem Patienten überlassen, ob er nun endgültig den Freitod wählen will.

lg Seifenblase

Hab nur geantwortet auf

Zitat von peterle
im Ö gibt es vielleicht diesen automatismus...


Dacht mir eh, dass unsere Nachbarn nicht viel anders damit umgehen.....

Danke....
 
Hallo pfizer,
also das, schneller sein als der Doktor, hört sich ziemlich kindisch an, sei mir bitte nicht böse. Ob sich jemand selbst umbringen möchte, das bleibt der Person selbst überlassen. Nur wie viele haben einen Suizidversuch überlebt und sitzen jetzt im Rollstuhl, sind ein Leben lang ein Pflegefall usw. und was hat man dann für eine Freiheit? Gar keine mehr, dann ist/ bleibt es so, im Rollstuhl, ans Bett gefesselt..... und die Ärzte haben sich dazu verpflichtet, jedes Menschenleben zu retten.

lg
Petra
 
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