Meine Frage an Dich...wer bezahlt den Hundehalter die Tierarztkosten, wenn besoffene Vollpfosten der menschlichen Spezies...weil´s ja gerade so "kuhl" ist...wieder mal Flaschen zerdeppert haben und der Hund in die Scherben tritt?
Wer bezahlt mir das Ekelgeld, wenn Deine besoffenen Geschlechtsgenossen wieder den Bereich vor der Haustür vollgep**** haben?
Oder all die K****fladen, die von den Zweibeinern der menschlichen Spezies hinterlassen werden...die angeklebten Kaugummis...der Müll, der im Wald abgeladen wird...die Liste ist noch länger...aber nur mal so ein paar highlights...
Daß man heute die Haufen wegmachen muß...ok...dann aber bitte sofortige Abschaffung der Hundesteuer...oder...ersatzweise, diese auch für Tiere einsetzen...und nicht Fehlspekulationen in anderen Bereichen damit bezahlen.
Nein, ich habe keinen Hund.
Sage
Och neeee ...........
wer bezahlt mir den aufgeschlitzten Reifen durch Glasscherben, die sich so richtig ins Profil eingraben. Wer zahlt mir die gebrochene Radaufhängung, wenn ich in ein Schlagloch fahre ?
Keiner, trotz Steuerzahlung.
Und da ich mit adäquat und anständig verhalte und auf meine Toilette gehen kann, frage ich mich sowieso, warum ich Steuern zahle.
Die Hundesteuer, gilt nicht überall gleich. Sie ist von Stadt zu Stadt, Kommune zu Kommune unterschiedlich. Du kannst noch heute, in einigen Teilen des Landes, Wachhunde steuerfrei halten. Genauso hinsichtlich der Größe, in einigen Bereichen, kosten die kleinen "Kläffer" nichts, da einige Rassen unter der Kleintierhaltung in einigen Bezirken fallen. Und diese Kleinen "Kläffer" können nervtötend sein.
Warum die Hundesteuer, weil eben Reinigungsaufgaben anfallen und einige Verhalten der Herrchen und Frauchen eine Zumutung ist. Frei laufen lassen auf dem Spielplatz zum Beispiel. Generell eine Sauerei.
Aber, ich mache dir mal ein anderes Beispiel, wenn ich mit meinem KFZ in eine Pfütze fahre und jemandem die Kleidung versaue, muss ich als Halter haften, wenn ich als Halter nicht nachweisen kann, das es unvermeidbar gewesen war. Es kann dann Absicht unterstellt werden und damit haftet der Halter.
Ein Hund, ist genauso eine Sache und wenn der Halter, den Hund auf den Gehweg kacken lässt, kann das so eine nicht verhinderbare Notdurft gewesen sein, un abänderbar. Aber, der Halter hat dann die Sauerei zu entfernen und das auch unmittelbar.
Denn, es ist nicht nur die versaute, stinkige Schuhsohle, sondern, man kann auch auf diese sprichwörtliche Scheiße ausrutschen und dafür kann man den Halter heranziehen. Es bedarf nur eines Zeugen, der gesehen hat, der Halter des Hundes, hat da das Häufchen nicht weggemacht.
Es ist aber schon bemerkenswert hier, wie Hundehalter in Schutz genommen werden ......... och hottie ne ....... immer bedenken, man kann auch auf solche stinkenden Tretminen ausrutschen und das tut weh.
Und wer hier meint, ich zahle ja Hundesteuer und brauche nicht beseitigen, nimmt auch eine Verletzung eines anderen vorsätzlich in Kauf.