Trixi Maus
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 23. Oktober 2005
- Beiträge
- 26.461
man darf nicht lügen, aber man darf nicht alles sagen was man weiß, wenn es aus eigenem besten Gewissen heraus dem Gegenüber förderlich erscheint.
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wenn, dann habe ich höchstens mal zu notlügen gegriffen, z.b. um jemandem nicht weh zu tun oder ähnliches.
manchmal dient es auch dem selbstschutz, zu lügen, z.b. wenn eine schwangere junge frau (erst schwangerschaftsbeginn) eine stelle nicht bekommen würde, wenn sie das angeben würde...
althea
Guten Morgen Ihr Alle,
hm.... die junge Frau würde vielleicht ihre Existenz sichern... aber was ist mit der evtl. daraus entstehenden Existenzgefährdung des Kleinbetriebes und deren anderer Mitarbeiter?
Gruß Ullili
Was, wenn man Guten Gewissens lügt, weil man glaubt,Moin Lotus,
sollte man nicht wenigstens über die Tragweite nachdenken wenn man lügt?
Vorgenanntes ist einfach ein Beispiel....derer gibt es viele...
Man kann auch sagne was wenn ein Arzt seinen Patienten belügt oder, oder...
Es wird eben nicht über die Tragweite von lügen nachgedacht ....
Gruß Ullili
Letztendlich lügt sich ja jeder selbst in die eigene Tasche, ohne es zu bemerken.
Wer kann denn von sich schon mit absoluter Sicherheit behaupten, die *Wahrheit* zu sagen.
Selbst wer ehrlich ist kann trotzdem lügen.
Das ist eine gute Vorlage für eine Fernsehgerichtsshow
War es mutwillige absichtliche Täuschung der Angeklagten, ihre Schwangerschaft zu verheimlichen, obwohl schon Ultraschallfotos des Kindes existierten? Ist der Briefträger der Vater (2xgeklingelt)? Wird das Kind die Firma erben?
In den Hauptrollen:
Angeklagte: athea
Oberstaastanwalt: rosim
Verteidiger: Trixischatz
Richter: Frater432
ich freu mich schon!
LG, lotus