Darf man Homöopathika nur als Heilpraktiker empfehlen?

4. Ausbildung ist legal. Das bedeutet, wer kein Arzt ist darf keinen Schleimlösenr verordnen oder einen Bruch schienen. Er darf aber anderen die Kunst der Herzchirurgie lehren, solange er dabei die Finger von lebenden Patienten läßt.

Das mag in Deutschland so sein, in Österreich sind auch aus diesem Grund die Heilpraktikerschulen verboten worden. Das Unterrichten medizinischer Bereiche ist nur Ärzten (und damit auch nicht Heilpraktikern, die in Österreich leider auch verboten wurden) gestattet.

Lg
Suena
 
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Das mag in Deutschland so sein, in Österreich sind auch aus diesem Grund die Heilpraktikerschulen verboten worden. Das Unterrichten medizinischer Bereiche ist nur Ärzten (und damit auch nicht Heilpraktikern, die in Österreich leider auch verboten wurden) gestattet.

Lg
Suena

Was letztlich darauf abzielt, die leidige Konkurrenz völlig auszuschalten und nur in die eigene Tasche zu wirtschaften.
Es geht dabei doch schon gar nicht mehr um das leibliche Wohl bzw. die körperliche Unversehrtheit.
Aber die Götter in (Sch)weiß nicht auch nicht allmächtig.
 
Was letztlich darauf abzielt, die leidige Konkurrenz völlig auszuschalten und nur in die eigene Tasche zu wirtschaften.
Es geht dabei doch schon gar nicht mehr um das leibliche Wohl bzw. die körperliche Unversehrtheit.

Kam bei mir ähnlich an. Es wäre meiner Meinung nach illusorisch, hinter solchen Aktionen etwas zu vermuten, was NICHT wirtschaftlich gesteuert wäre...auch wenn sie uns als "Schutz der Patienten" verkauft werden...ich denk mir meinen Teil dabei.:rolleyes:

Lg
Suena
 
HALLO!
ich habe noch nie soviel wie in diesen forum über überschreitung von gesetzen gelesen.
nun, es wird sicher gründe haben.
meine meinung ist, wenn ich jemanden ein homöop. medikament empfehle, dann ist dies in ordnung.
zwischen empfehlung und verordnung liegen welten.
gruß heike

Machst du das privat, ist es in Ordnung. Bietest du es öffentlich als Dienst an, machst du dich strafbar. Der Richter wird dir dann schon erklären, wieso ihn nicht interessiert, ob du es "Empfehlung" oder "Verordnung" nennst. Er wird dir auch erklären, wieso vor dem Gesetz nur Fakten und Tate und keine persönlichen philosophische Ergüsse zählen.

Alles Liebe
Kuwaona
 
Hallo,

also es stimmt das in Österreich die Homöopathie den Ärzten unterliegt.
Es kann zwar jeder für sich selber homöop. Mittel in Niedrigpotenzen in jeder Apotheke erhalten, aber als Nichtarzt darfst du keine Verschreiben.
Bei Hochpotenzen sind die Apotheken ohnehin meist recht vorsichtig und geben das meist nur auf ärztliche Empfehlung ab.

Heilpraktikerschulen gibt es meines Wissens schon bei uns. Allerdings der Spaß drann ist das man diesen Beruf in Ö nicht ausüben kann. Es gibt bei uns lt. Gesetz keine Heilpraktiker.

In Deutschland sind die Gesetze diesbezüglich anders gestaltet. allerdings homöop. Empfehlungen dürfen dort entweder Ärzte oder Heilpraktiker geben.

das ganze ist sehr heikel. Offiziell anbieten würd ichs mal nicht.
lg
Waldfee
 
Heilpraktikerschulen gibt es meines Wissens schon bei uns. Allerdings der Spaß drann ist das man diesen Beruf in Ö nicht ausüben kann. Es gibt bei uns lt. Gesetz keine Heilpraktiker.

Liebe Waldfee!

Die Heilpraktikerschulen wurden per Gesetz verboten in Österreich, ich denke daher nicht, dass es Schulen hier gibt, die sich"Heilpraktikerschule" nennen würden. Kann sein, dass sie sich ähnlich nennen, aber es fängt damit an, dass medizinische Themen wie Pathologie im Ösiland nur von Ärzten unterrichtet werden dürften.

Damit hätten Schulen schon ein Problem, weil ohne Pathologie gibts keine brauchbare HP-Ausbildung.

Es gibt aber die Möglichkeit, Fernkurse zu machen, die dann in Deutschland auch Praxiswochen für z.B. Injektionstechniken beinhalten.

Liebe Grüße
Suena
 
Liebe Waldfee!

Die Heilpraktikerschulen wurden per Gesetz verboten in Österreich, ich denke daher nicht, dass es Schulen hier gibt, die sich"Heilpraktikerschule" nennen würden. Kann sein, dass sie sich ähnlich nennen, aber es fängt damit an, dass medizinische Themen wie Pathologie im Ösiland nur von Ärzten unterrichtet werden dürften.

Damit hätten Schulen schon ein Problem, weil ohne Pathologie gibts keine brauchbare HP-Ausbildung.

Es gibt aber die Möglichkeit, Fernkurse zu machen, die dann in Deutschland auch Praxiswochen für z.B. Injektionstechniken beinhalten.

Liebe Grüße
Suena

Kann eh sein das es inzwischen keine mehr gibt. Die Paracelsus Schule hat aber Heilpraktikerausbildungen angeboten. Man kann das dann "praktischerweise" höchstens im Ausland praktizieren.

Was hilft uns dann in Österreich ein Fernkurs über Injektionstechniken wenn wir das genauso nicht anwenden dürfen ????Das versteh ich jetzt nicht ganz.

lg
Waldfee
 
Hallo

Da ich auch gesundheitliche Themen auf meiner Homepage behandle:
um die potentielle Beratung zu vermeiden, habe ich auf meiner Homepage den Hinweis gegeben, so in dem Sinne: "dass es sich um Informationen zum Sachverhalt handelt, und diese Informationen den Arztbesuch nicht ersetzen können".
Das ist so üblich, besonders in D.
Wenn einer was zu Schüßler erzählt, muss er auf diesen Haftungsausschluß hinweisen. Sogar als HP.

Aber ansonsten gilt das überall. Bei Rechtsthemen darf man auch nicht beratend tätig sein wenn man nicht Anwalt ist und zudem unter Honorar gestellt ist. Zu Rechtsthemen, die es viele gibt, und zu denen man ja eine Meinung haben kann, oder Informationen und Sachlagen auslotet, und da kann man und braucht man nicht immer Anwalt für sein . Es muss nur klar gestellt sein, dass es sich um keine Beratung handelt. So wie ich das verstehe jedenfalls. Es führt mich jedenfalls alles zu dieser Ansicht.
Frei verkäufliche Produkte kann man kaufen.
Der Zahnarzt hat ein ähnliches Problem.
Er darf nicht auf Ersatzprodukte zu Amalgam hinweisen, da er den Kassen untersteht. So wie ich das mal gelesen habe. Der Patient selbst muss ihn fragen, der Zahnarzt darf nichts anbieten oder bevorzugen, was nicht im Kassenprimat steht.

Vielleicht kannst Du damit was anfangen. Du könntest in dem Sinne eine Analogie beschreiben, oder sonstwie auf den bloßen Informationsgehalt eingehen. ("Für solche Fälle ist übrigens Dingsda sehr wirksam - ich bin aber kein Arzt oder Apotheker und darf Sie nicht über gesundheitliche Themen beraten" )... Bezahlt werden tust Du aber dan eindeutig für etwas anderes, was nicht mit Homöopathie zu tun haben dürfte. Und es darf dann auch nicht angeboten werden, so wie ich das verstehe.
Muss natürlich wohl überlegt sein und sattelfest. Ob das bei einer direkten Beratung zu Lebensfragen oder was Du halt machst egal in welcher Form anzubringen ist... - bleibt mir persönlich noch offen. Würde mich jedenfalls auch interessieren (für die Zukunft).

LG
Stefan
 
Also: Zunächst einmal möchte ich mal darauf hinweisen, dass ich mich speziell mit Licht-/Energiearbeit (Reiki, Prana u.m.) mobil betätigen möchte. Ausserdem im Bereich der Tierkommunikation.

Homöopathie gehört NICHT zu meinem "Angebot" !!!
Ich biete das in keiner Form an, sondern wurde gefragt, weil ich mir selbst und Bekannten usw. erfolgreich schon sehr sehr oft damit helfen konnte, ob ich es auch für andere machen würde. Ich wollte das nicht zu meinem Berufsziel machen, sondern einfach nur wissen ob ich den Bitten einiger Menschen nachkommen kann, ohne mich strafbar zu machen.
Man, dass einem hier ständig von den Leuten was falsches unterstellt wird. . . .:schmoll:

Zu Dir BlueJay: Ich habe ca. 20 Jahre praktische Erfahrung mit Homöopathie und habe mit Sicherheit genug Wissen um nicht einem schnell-
siedewochenendzertifizierte daumen-mal-pi-freizeit-esoteriker zu entsprechen. Es ist ja sehr anmaßend von Dir einen so hinzustellen, als wolle man sich an dem Leid anderer bereichern. Meine Güte, ich stelle hier eine simple Frage und es wird so ein Theatre daraus.

Lediglich der finanzielle Aspekt, hat mich den Heilpraktiker noch nicht machen lassen.

Laß dich einfach (leicht gesagt :rolleyes:) nicht in sinnlose Rechtfertigungen verwickeln.

In Ö ist die Rechtslage so:
Es gibt seit Dr. Hamer keine Heilpraktiker mehr in Österreich (Österreichische Logik: Arzt mach Mist, die anderen büßen).
Homöopath darf nur ein Arzt mit bei der Ärztekammer (oder Uni) abgelegter Prüfung sein.
Somit darf nur ein Doktorchen Kügelchen verordnen.

Es ist eine Frage der Forumulierung, wurde ich einmal belehrt:
"Ich nehme in so einem Fall xxx" :zauberer1

Ich denke, Auspendeln und Austesten sagt nur etwas über die Reaktion des Körpers :)rolleyes:) aus, ist ab in dem Sinn keine Verordnung.
Man möge mich korrigieren.
 
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In Ö ist die Rechtslage so:
Es gibt seit Dr. Hamer keine Heilpraktiker mehr in Österreich (Österreichische Logik: Arzt mach Mist, die anderen büßen).

Muss ich jetzt korrigieren:

Der Dr. Hamer war Arzt und kein Heilpraktiker. Ist er nie gewesen, das sind zwei Paar Schuhe.

Er wurde wegen dem Deutschen Heilpraktikergesetz verurteilt, eben weil er KEIN Heilpraktier war und praktizierte. Das ist nämlich verboten.

Und die Heilpraktiker wurden in Österreich nicht wegen Dr. Hamer verboten, das war zwar zeitlich relevant, hatte aber per se mit dieser Entscheidung nichts zu tun.

Die Entscheidung gegen den HP war in meinen Augen eine wirtschaftliche, denn sie wären eine Konkurrenz für die Ärzteschaft gewesen.

Dr. Hamer war auch kein Sympathisant der Heilpraktiker, nur so am Rande.;)

Liebe Grüße
Suena
 
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