shalom laws,
wie lange die deutschen die flüchtzlingszahlen verkraftbar halten, werden wir in der nächsten monaten sehen, wenn ein flüchtling aus der reihe tanzt und ernste problme verursacht... anderseits aber, wenn 60% es verkraftbar halten, dann gibt es aber auch 40% die mehr oder nminder dagegen sind! die sind sehr aktiv, und zündeln auch sehr gerne, fast jden tag brennt ein heim irgendwo!!!
ich weiss nicht mal ob ich wirklich meine dass die wachsende flüchtlingszahlen verkraftbar sind?, so swie es im moment aussieht, wird die zahl der flüchtlinge weiter und weiter steigen und was ist dann?was macht das mit uns? wie wollen wir das finanzieren? sie brauchen auch sprachunterricht und sie müssen auch gewillt sein sich uns anzupassen...denn so wie jetzt aussieht werden die meisten eu-staaten keine muslime in grosser zahl aufnehmern!
auf jeden fall: die gestrige "beschlüsse" von groko, kannst vergessen - es sind lösungen bloss vertagt worden.
shimon
Was mir häufiger in alltäglichen Diskussionen begegnet und das hat auch mit der Frage wieviele sind verkraftbar zu tun,
ist die ALG 2 Gesetzeslage. Denn die kollidiert meines erachtens nach mit der Asylsituation und schafft Unmut, d.h. sozialen Sprengstoff !
Und zwar ist die Sachlage wie folgt. Einer Person welcher Asyl
gewährt wurde bekommt ca. 50 Euro weniger als ein ALG 2 Empfänger - muss nicht arbeiten, darf jedoch nach 3 - 15 arbeiten, je nach dem ob es deutsche Bewerber auf eine Stelle gab bzw. wie schnell das Verfahren ging - logischer Weise gibt es keine Sanktionen.
"Die143 Euro erhalten Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen. In der Regel sind es rund drei Monate, die die Menschen dort verbringen. Wer dort untergebracht ist, wird mit Verpflegung, Unterkunft und Kleidung versorgt - und eben den 143 Euro für persönliche Bedürfnisse.
Nach ihrer Zeit in der Ersteinrichtung bekommen Flüchtlinge etwas mehr: Bis zu 359 Euro, ähnlich hoch wie die Hartz-IV-Sätze. Die Kosten für die Unterkunft werden weiter übernommen, ein extra Taschengeld gibt es nicht mehr."
http://www.handelsblatt.com/politik...kommt-ein-fluechtling-in-europa/12199754.html
"Neue Kunden für die Arbeitsagenturen
Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Arbeitsmarktintegration zu erfassen: In Zukunft sind sie faktisch von Beginn des Aufenthalts an von den Arbeitsagenturen zu betreuen, zu beraten und zu vermitteln.
In der Beratung sollte darauf hingewirkt werden, dass sich Personen mit Gestattung und Duldung möglichst frühzeitig bei den Agenturen für Arbeit arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden, um die entsprechenden Beratungs- und Förderinstrumente in Anspruch nehmen zu können. Dies ist umso wichtiger, als die Gestattung und die Duldung wohl weiterhin dem AsylbLG unterliegen dürften – also eine Förderung der Arbeitsmarktteilhabe durch die Jobcenter auch in Zukunft nicht stattfinden wird.
Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung stehen künftig faktisch von Beginn ihres Aufenthalts an dem Arbeitsmarkt auch rechtlich zur Verfügung. Somit haben sie Anspruch auf Beratung und Vermittlung und darüber hinaus im Rahmen des Ermessens auch Zugang zu (nahezu) sämtlichen Förderinstrumenten des SGB III.
Auch wenn im entsprechenden Aufenthaltspapier vermerkt sein sollte „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“, dürfen die Personen in aller Regel nicht weggeschickt werden, da dies in der Praxis bedeutet: Sobald der richtige Job gefunden ist, wird auch eine Arbeitserlaubnis erteilt.
Die ersten drei Monate, in denen weiterhin kein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, sollten seitens der Arbeitsagenturen künftig genutzt werden,
um mögliche ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen und andere vorbereitende Unterstützungsinstrumente zu aktivieren.
In diesem Sinne funktioniert auch das Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
„Jeder Mensch hat Potenzial“, das ein flächendeckendes Regelangebot werden sollte."
http://www.ggua.de/Einzelansicht.40+M5cc3b75740b.0.html "
Auch letzterer Artikel zeigt, dass die Sachlage in vielerlei Hinsicht schwierig ist. Die Job-Center-Mitarbeiter sind eh schon überfordert, wie sollen die damit klar kommen ??
Nun könnte das jedoch endlich auch dazu führen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz wieder hergestellt wird und damit Teile des SGB III fallen müssen. Das Bundesverfassunggericht hat ja schon klar entschieden dass Flüchtlinge finanziell nicht sanktioniert werden dürfen.