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Frater 543
Guest
Hi Frater
Verträge, die eine unmögliche Leistung versprechen sind ungültig, weil es da ja der einen Vertragspartei gar nicht möglich ist, die Leistung zu erfüllen, da die ja eben - unmöglich ist.
lG
FIST
Hi FIST!
Ich verstehe schon, wo Du da juristisch ansetzen möchtest, aber das funktioniert nicht beim Behandlungsvertrag, da die Dienstleistung (Behandlung) vertraglich geregelt ist, nicht die Heilung. Kein seriöser Arzt oder Heilpraktiker gibt ein Heilungsversprechen.
Ansonsten wäre jeder Behandlungsvertrag der mit Deinem Arzt nur dadurch entsteht, dass Du zu ihm gehst und Dich behandeln lässt, sittenwidrig.
LG,
543