Colin Goldner: zahlt nicht!

Hi Frater

Verträge, die eine unmögliche Leistung versprechen sind ungültig, weil es da ja der einen Vertragspartei gar nicht möglich ist, die Leistung zu erfüllen, da die ja eben - unmöglich ist.

lG

FIST

Hi FIST!

Ich verstehe schon, wo Du da juristisch ansetzen möchtest, aber das funktioniert nicht beim Behandlungsvertrag, da die Dienstleistung (Behandlung) vertraglich geregelt ist, nicht die Heilung. Kein seriöser Arzt oder Heilpraktiker gibt ein Heilungsversprechen.
Ansonsten wäre jeder Behandlungsvertrag der mit Deinem Arzt nur dadurch entsteht, dass Du zu ihm gehst und Dich behandeln lässt, sittenwidrig.

LG,

543
 
Werbung:
Hi Frater

korrigiere mich, wenn ich falsch informiert bin, aber ein Behandlungsvertrag kann meines Wissens nur auf Grundlage Evidenzbasierter Medizin (allgemein Annerkannter Medizin) geschlossen werden.

lG

FIST
 
Jou, ChrisTina, das isses wohl, sehr "anders". Du scheinst ihn wohl schon länger, na sagen wir mal, "wohlwollend" im Auge zu behalten *ggg*
Naja, wohlwollend - sagen wir so - seit er auch auf mich eins geworfen hatte - ein Auge - kann ich halt auch meinem Schicksal nicht entgehen :daisy: - und verfolge so die Sachen, die mich persönlich auch betreffen könnten - frau weiß ja nie, was ihm noch alles einfällt :)
 
Ob sich etwas auszahlt oder nicht kann man nicht generalisieren. Auch ich habe Lehrgeld an einen Heiler gezahlt und gelernt. Ein anderer Heiler hingegen hat mir wirklich geholfen und da war mir sein Stundensatz von 60 Euro mehr wert als alles andere. Vor allem da mein Heiler keinerlei Kosten für Email, Telefon oder sonstiger Hilfe veranschlagt hat. Erst als ich einen direkten Besuch machte wurden wie besprichen um die 60 Euro per Stunde fällig welche ich nirmals bereuen werde.

Ich denke es kommt immer auf die Resultate an zu sehen ob etwas was 'wert ist' oder nicht

Bren
 
Hi Frater

korrigiere mich, wenn ich falsch informiert bin, aber ein Behandlungsvertrag kann meines Wissens nur auf Grundlage Evidenzbasierter Medizin (allgemein Annerkannter Medizin) geschlossen werden.

lG

FIST

:weihna1

Das wäre mir allerdings neu. Der Behandlungsvertrag ist eine besondere Form des Dienstleistungvertrages.

P.S.: Ich kann immer nur nach deutschem Recht gehen. Schweiz oder Ö kenne ich mich nicht aus.

Rechtsgrundlage:

§ 611
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
 
Also wenn in Ösilanden irgendwer irgend wen behandeln würde, wärs vielleicht auch so, da wir das aber gar nicht dürfen würden, tuts natürlich auch keiner - und von daher ist es auch kein Behandlungsvertrag.

Und wenn wer ein Seminar konsumiert, wird er auch den für das Seminar veranschlagte Honorar bezahlen müssen. Oder wenn wer auf nen Meditationsabend geht und dort dann eben nur mediitert, hat er tortzdem das bekommen, wofür er bezahlt.

Und da hier im Ösilanden auch niemand niemanden verspricht, ihn zu heilen - ausser Ärzte, aber die mag Goldner ja eh lieber - kanns auch gar keiner nicht nicht schaffen, wen anderen zu heilen :daisy:
 
Und da hier im Ösilanden auch niemand niemanden verspricht, ihn zu heilen - ausser Ärzte, aber die mag Goldner ja eh lieber - kanns auch gar keiner nicht nicht schaffen, wen anderen zu heilen :daisy:

Kannst Du den Satz noch einmal mehr verschachteln? Vielleicht verstehe ich ihn dann. Also, die Ärzte im Ösilanden versprechen, die Patienten zu heilen und dann kann ich Dir nicht mehr folgen, sorry...
 
Hi Ahorn *lach*

Naja - Klartext - in Ösilanden dürfen NUR Ärzte versprechen, jemanden zu heilen - alles andere wäre Scharlatanerie.

Da also sonst - eben ausser Ärzten - niemand niemanden versprechen dürfte, jemand anderen zu heilen - kann auch keiner in diesem Bemühen versagen.

Ausser Ärzten darf in Ösilanden auch keiner "Diagnosen stellen" oder andere Menschen "behandeln". Von daher kann Goldners Aussage ja keine Ösis betreffen, weil wir tun das ja sowieso nicht.
 
Hi Ahorn *lach*

Naja - Klartext - in Ösilanden dürfen NUR Ärzte versprechen, jemanden zu heilen - alles andere wäre Scharlatanerie.

Da also sonst - eben ausser Ärzten - niemand niemanden versprechen dürfte, jemand anderen zu heilen - kann auch keiner in diesem Bemühen versagen.

Ausser Ärzten darf in Ösilanden auch keiner "Diagnosen stellen" oder andere Menschen "behandeln". Von daher kann Goldners Aussage ja keine Ösis betreffen, weil wir tun das ja sowieso nicht.

Danke für die Aufklärung, wie gut, dass ich in Deutschland und der Schweiz unterwegs bin, da darf ich handeln, was auch immer, ich darf auch sein (to be). Was machen Österreicher, wenn sie sind und handeln wollen???

Wobei ich ja nicht glaube, dass österreichische Ärzte besser sind als deutsche oder schweizer, was tun diese denn, wenn sie ihr Heilungsversprechen nicht halten??? Wird ihnen dann auch ihr Geld entzogen? Wie es ja Goldner vorschlägt!

LG
Ahorn
 
Werbung:
Hi Ahorn,

wir dürfen schon auch handeln - aber niemanden "behandeln", mit was auch immer - weil das dürfen dann nur Ärzte - und eben auch "Diagnosen stellen".

Wobei - bei uns dürfen auch nur mehr Apotheken Bachblüten ausgeben und mischen - und Schüsslersalze sowieso schon länger.

Und therapieren dürfen auch nur studierte Therapeuten mit entsprechendem Nachweis.

Theoretisch dürfte auch Reiki als solches nicht praktiziert werden, weil es keine entsprechende Gewerbeberechtigung dafür gibt.

Und zur Zeit gibt es Bestrebungen auch Kinesiologie den Ärzten zu übergeben.

Du siehst - uns betrifft eigentlich nichts, was Goldner bemängelt, weil wir dürfen sowieso nix - wobei - hält sich nur keiner dran - und dann kommt das grosse Heulen und Jammern, wenns mal wen erwischt, der gegen geltende Gesetze verstößt.

PS: ich weiß nicht, wie viele Ärzte Heilung versprechen, ich weiß nur, dass sie die einzigen sind, dies in Österreich dürf(t)en :daisy:
 
Zurück
Oben