Christentum vs. Grundgesetz

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Und noch was Ungehäuerliches muß ich hier vermelden.
Ich wurde zwangsgezeugt und auch zwangsgeboren, gegen meinen Willen.
Ein Fall für das Verfassungsgericht.

Die weltlichen Gerichte sind für Entscheidungen, welche das Jenseits betreffen, nicht zuständig, mein Guter. :rolleyes:

Liest man im Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) des Grundgesetzes nach, so steht unter (1):

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

Die Zwangstaufe verstößt gegen dieses Gesetz, was am Anfang steht. Weitere Gesetzesverletzungen kann man sich dann zusammen suchen, vor allem im Strafgesetzbuch. ;)
 
Wenn sie sich zu ihrgend einer Zeit aus Glaubensgründen für eine Religion entschieden haben, können sie dieser ja immernoch beitreten. Besser als über dem Kopf des Kindes hinweg zu entscheiden, welcher Religion es anghören soll. Denn Religionszugehörigkeit und Glaube der Person stimmen nicht immer überein...

Wenn Eltern einen Glauben haben,was meist eh besser ist als gar keinen,ist es nur natürlich ,dass sie es den Kindern weitergeben möchten und kein Kind wird zufällig in dieser oder jener Familie geboren,das hat schon alles seinen Sinn.
 
Wenn Eltern einen Glauben haben,was meist eh besser ist als gar keinen,ist es nur natürlich ,dass sie es den Kindern weitergeben möchten und kein Kind wird zufällig in dieser oder jener Familie geboren,das hat schon alles seinen Sinn.

Amen!

Und darin liegt das Problem, das in einer zivilisierten Gesellschaft nicht sein darf. Denn der Glaube hat schon sehr viel Zank unter den Menschen angerichtet.

Heute hörte ich über's Radio, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage von Eltern, welche sich über den Ethik-Unterricht an Schulen beschwerden (weil er keine christliche Religion lehre), abgewiesen wurde.
 
Amen!

Und darin liegt das Problem, das in einer zivilisierten Gesellschaft nicht sein darf. Denn der Glaube hat schon sehr viel Zank unter den Menschen angerichtet.

Dann mußt Du aber durch Gesetz christliche Erziehung im Elterhaus verbieten,
christliche Symbolik und Rituale unter Strafe stellen und die Bibel auf den Index setzen. Im laufe des Heranwachsens wird das Kind christlich indoktriniert und nicht durch den lapidaren Akt der Taufe.
Wenn Du das wirklich reflektierst, mußt Du doch sehen, wo das hinführt.
 
Du musst bedenken, das der Rechtsstaat nebst dem Bundesverfassungsgericht schon öfters gegen die Kirchengesetze entschieden hat.

Genannt seien hier die Frauenrechte allgemein, dazu die bedingte Abtreibung, Stärkung der Rechte für Homosexuelle, Mehrfachheirat für Geschiedene, Abschaffung der Hexen- und Zaubererprozesse sowie der gesamten Kirchenjustiz ... :D

Ich bedenke:
Schon oft haben Staaten gegen das Evangelium verstoßen. Dass das meist so besonders positiv für die Menschen war glaube ich nicht.

Natürlich kann der Staat ertwas erlauben, das die Kirche verbietet. Das ist aberetwas anderes, als dass er einfach eine christliche Praxis verbietet!!!

Dass Du die Hexenprozesse als Bespiel anführst zeigt Deine Beliebigkeit mit Fakten umzugehen: die Todesurteile waren nämlich AUSSCHLIESSLICH Ergebnis der staatlichen Gerichtsbarkeit.

Und: Kirchenjustiz gibt es natürlich nach wie vor, genauso wie jeder Verein und jede politische Partei auch ihre Regelung hat, wie mit Regeln umgegangen werden soll.


Nachdem hier ein Zwang gegen Schutzbefohlene ausgeübt wird, scheint eine Verfassungsbeschwerde hinreichend begründet. :thumbup:

Na dann, ab nach Karlsruhe...!


Die Taufe ist objektiv betrachtet, eine reine Geschäftemacherei. Im frühen Alter sollen Kirchensteuerzahler herangezogen werden.

Na geh!

Nicht nur, dass eine Taufer nichts kostet, nicht nur, dass in den meisten Ländern der Welt es keine Kirchensteuer oder Ähnliches gibt, nicht nur, dass jahrhunderteland Kinder getauft wurden und keine Kirchensteuer kassiert wurde, nicht nur all die Fakten... Nein einfach vom gesunden Menschenverstand:
Bitte was verstehst Du unter "objektiv"?
 
16.03.2110: Der europäische Rat für Menschenrechte zwingt den Gesetzgeber, das Verbot jeglicher religiöser Erziehung durch Eltern wieder aufzuheben.

Begründung: Mit dem zwanghaften Vorenthalten religiöser Erziehung und religiöser Rituale ist ein Verstoß gegen die Rechte des Kindes auf freie Persönlichkeitsentfaltung verbunden.
 
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