Christentum vs. Grundgesetz

Was das Nahverhältnis zu einer Religion betrifft, speziell zur christlichen katholischen Kirche, da kann es schon der Fall gewesen sein, dass ein einfacher Handwerker mit seinem Geld nicht über die Runden kommen konnte. Dazu kam dann noch der Kirchenbeitrag in Form eines Erlagscheines, der keinen direkten Nutzen brachte, denn Kinder sind noch keine vorhanden. Der Kirchenbesuch wurde sowieso ausgespart, und der Traum vom Haus – der auf dem gleichen Längengrad liegen sollte wie das Elternhaus – war sowieso in weite Ferne gerückt.

So oder so nicht in der Lage den gesamten geforderten Beitrag auf das Konto zu überweisen, hat sich der neue Familienvater entschlossen einen Teilbetrag einzuzahlen. Aber mit der ersten Mahnung brachte die ach so wunderbare katholische Kirche erneut den gesamten Betrag zur Vorschreibung. Also auf zur Verrechnungsstelle um den Sacherverhalt aufzuklären. Aber nichts da mit Einsicht und Nächstenliebe seitens der Kirche, sondern dem Mann wurde klar gemacht, die Summe als Teilbetrag zum Gesamtbeitrag eingezahlt, die wurde als „Spende“ verrechnet, und der gesamte geforderte Jahresbeitrag sei immer noch offen. Und die momentane kritische finanzielle Situation, nun ja, das sei eben persönliches Einzelschicksal, da könne man nichts machen.

Vielleicht nur eine süffisante Variante vom Judas-Syndrom aus dem 20. Jahrhundert?
Wo es doch heißt: einer von Euch wird mich verraten!

Ähnlich verhält es sich aber auch mit den karitativen Organisationen, was seine Erfahrungen betrifft, denn wenn man den jährlichen Spendenaufforderungen zum „Roten Kreuz“ nachkommt, war man noch lange nicht Mitglied bei diesem „Verein“ und wenn dann ein krankes Kind das eine oder andere Mal rasch ins Spital nach Wien gebracht werden musste, wurde das extra Länge mal Breite verrechnet. Er hatte damals gar nicht gewusst, dass er sich bereits geistig im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten befand.

Mit den Rechten und Pflichten wie sie im Grundsatzvertrag der Schrift verankert sind
hat das alles natürlich nichts mehr gemeinsam.

Wenn ich dann trotzdem getauft wurde, dann sollte das so sein, weil ich mich rechtzeitig um eine Patenschaft umgesehen habe. Es ist immer wieder die gleiche Geschichte, ob es 200 oder 2000 Jahre sind ist beinahe belanglos. Kommt es danach dennoch zu einem Exodus, dann wäre das heutzutage in einer römischen Kunst, in einer philosophischen Symbolik zu suchen und werde ergänzt durch den Transport von falscher Dokumentation wie es etwa die Darstellung des ach so „wahren“ Kreuzweges darstellt, mit dem Höhepunkt des Kreuzes selbst. Abgerundet von unvollendeten Meditationsmethoden.

Ähnliche falsch gelagerte Inhalte wird man wohl auch in der Vergangenheit entdecken können, wie etwa die „Kriegsordnung“ der Essener. Die auf die geforderten ländlichen Ansprüche Rücksicht nehmen wollte, und das Morden zum alltäglichen Handwerk erklärte, mit den heutzutage noch üblichen Auswirkungen auf den Profit.

Bis jemand kommt und für Dich die Rechnung begleicht,
die Du nicht bezahlen kannst.

Trotzdem bin ich immer noch der Meinung,
dass alle Religionen eine gemeinsame übergeordnete Vereinigung in einer Dachorganisation benötigen.

Es ist wieder einmal Zeit für einen ganzen Haufen, für eine Bergpredigt,
auf meinem Berg, mit dem üblichen Hinweis auf einen vergrabenen Schatz.



Mt 13, 44


Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Schatz, der in einem Acker vergraben war.
Ein Mann entdeckte ihn, grub ihn aber wieder ein.
Und in seiner Freude verkaufte er alles, was er besaß, und kaufte den Acker.



und ein :weihna1
 
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vieleicht liest du nochmals das Grundgesetz, denn in diesem Steht ganz klar dass die Eltern die Erziehungsberechtigung und Pflicht haben, und das schliesst auch explizit die Religiöse Bildung mit ein...

Da irrst du dich etwas Fist.

Die "Religiöse Bildung" schließt das eben nicht ein, weil es von keinem staatlichen Gesetz bestimmt ist, im Gegenteil: Vgl. "die Religionsfreiheit".

Die Eltern dürfen insofern eben nicht über ihr Kind entscheiden, welche Religionszugehörigkeit es haben muß!

Darüber gibt es kein Gesetz. Man kann die Zwangstaufe praktisch als eine Vergewaltigung von Schutzbefohlenen bezeichen und das ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch.

Wie ich schon darauf hinwies, wäre das ein interessanter Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es müßte halt jemand einen entsprechenden Antrag dort stellen. ;)

Denke mal, das der Antragsteller weltberühmt werden kann.

Na los Leute!
 
Die "Religiöse Bildung" schließt das eben nicht ein, weil es von keinem staatlichen Gesetz bestimmt ist, im Gegenteil: Vgl. "die Religionsfreiheit".

Die Eltern dürfen insofern eben nicht über ihr Kind entscheiden, welche Religionszugehörigkeit es haben muß!

Darüber gibt es kein Gesetz. Man kann die Zwangstaufe praktisch als eine Vergewaltigung von Schutzbefohlenen bezeichen und das ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch.

Wie ich schon darauf hinwies, wäre das ein interessanter Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es müßte halt jemand einen entsprechenden Antrag dort stellen. ;)

Denke mal, das der Antragsteller weltberühmt werden kann.

Na los Leute!


Na los, Eristda!

Wenn Du Dich unbedingt in Karlsruhe blamieren möchtest, hindert Dich niemand!

Erzihung mit einer Verrgewaltigung zu vergleichen kommentiere ich nicht. Da reicht mir die Tatsache des Vergleichs.

Die Eltern müssen entscheiden. Sein Kind ungetauft aufwachsen zu lassen ist genauso Folge einer Entscheidung.

Eltern müssen in verscheidenen Bereichen über ihr Kind entscheiden:
Werte, Kultur, Sprache, Ausbildung, Wohnort etc.
Die meisten Eltern tun dies wohl nach bestem Willen udn Gewissen.

Es ist Aufgabe eines Staates der rechtsstaatlichen Ordnung das auch zu ermöglichen und zu schützen.

Stalin und Mao waren nicht an diese Rechtsstaatlichung gebunden, die unlängst veröffentlichten Quellen der Nationalsozialisten geben Aufschluss, wie sie in der Folge die Kirche ausgerottet hätten.
 
Und noch was Ungehäuerliches muß ich hier vermelden.
Ich wurde zwangsgezeugt und auch zwangsgeboren, gegen meinen Willen.
Ein Fall für das Verfassungsgericht.

..."ich hab Euch nicht darum gebeten, geboren zu werden"...den blöden Spruch hatten die Teenies schon in den 70-ern drauf...fand ich damals schon z.K. und meine Meinung hat sich nicht geändert.

Und nochmal...es gibt wesentlich Schlimmeres als ein paar Tropfen Wasser auf den Schädel zu bekommen....glaub auch kaum, daß irgendeiner von denen, die sich hier über die Taufe ereifern , die Geschenke der Taufpaten zurückgegeben haben....


Sage
 
ich glaub das geht schon mit 14 jahren oder irre ich mich da???

Mit 14 sind die Jugendlichen religionsmündig und deswegen ist meine Konfirmation ungültig - die fand statt als ich 13 war.... ;)
Offiziell austreten musste ich natürlich trotzdem - ich hab damit aber kein ideologisches Problem: wie gesagt, als ich mich konfirmieren liess, war ich noch nicht religionsmündig und somit ist der Vertrag nichtig.
 
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Na los, Eristda!
Wenn Du Dich unbedingt in Karlsruhe blamieren möchtest, hindert Dich niemand!

Du musst bedenken, das der Rechtsstaat nebst dem Bundesverfassungsgericht schon öfters gegen die Kirchengesetze entschieden hat.

Genannt seien hier die Frauenrechte allgemein, dazu die bedingte Abtreibung, Stärkung der Rechte für Homosexuelle, Mehrfachheirat für Geschiedene, Abschaffung der Hexen- und Zaubererprozesse sowie der gesamten Kirchenjustiz ... :D

Nachdem hier ein Zwang gegen Schutzbefohlene ausgeübt wird, scheint eine Verfassungsbeschwerde hinreichend begründet. :thumbup:

* * *​

Die Taufe ist objektiv betrachtet, eine reine Geschäftemacherei. Im frühen Alter sollen Kirchensteuerzahler herangezogen werden.

Das kann man mit den Sparkassen und dem Sparkassenbuch nebst Gratisgeschenk vergleichen, wobei das Kind später mal ein guter Bankkunde werden soll.

Genauso wie bei der Ausbildungsversicherung, wobei die Versicherungsgesellschaft hofft, das später der Erwachsene weitere Versicherungen dort abschließt.

Es geht immer nur um's Geld und Macht.
 
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