H
Herzblut
Guest
Hallo zusammen,
ich bitte euch um eure Hilfe. Ich versuche mich einigermaßen kurz zu halten, möchte euch aber trotzdem die notwendigen Informationen geben.
Es geht um meinen leiblichen Vater, ich bin ohne ihn aufgewachsen, er ist Ausländer und hat sich aus dem Staub gemacht, als meine Mutter mit mir schwanger war. Er hatte in seinem Heimatland bereits eine Familie. Auch in meiner Geburtsurkunde ist "Vater unbekannt" angeführt, wodurch ich ab 18 den Unterhalt vom Staat nicht mehr bekam, obwohl ich noch zur Schule ging und danach zwei Semester studiert hatte, es waren dadurch also auch finanzielle Einbußen
So weit, so gut. Ich meine ihn nun vor ein paar Monaten auf einem sozialen Netzwerk gefunden zu haben, durch einen eindeutigen Post. Ich war bereits Anfang des Jahres bei einer Anwältin, um mich bezüglich Unterhaltsforderungen zu erkundigen. Im Endeffekt teilte sie mir mit, ich hätte durch die Verjährung, die bereits eingetreten ist, keine Chance, nachträglich Unterhalt zu fordern, im Grunde hätte ich einfach Pech gehabt leider, auch wenn ich keine Chance hatte, ihn ausfindig zu machen.
Ich könnte aber grundsätzlich die Vaterschaft an sich einklagen.
Nun bin ich am Überlegen, ob ich mir nicht noch eine zweite Meinung einhole, und ich doch eine Chance auf Unterhaltsnachforderungen hätte? Ich war mit diesem Fall schon immer irgendwie eine Gesetzeslücke. Wenn nein, soll ich überhaupt die Vaterschaft einklagen? Das waren auch meine Fragen an die Karten.
Die Vaterschaft würde ich nur für meinen Seelenfrieden einklagen - um auch mal zu sagen "Ich bin DA und du kannst nicht vor deinen "Fehlern" davonlaufen".
Kontakt zu ihm oder seiner Familie (seine Kinder leben teilweise in meiner Umgebung) möchte ich nicht.
Gelegt mit Blaue Eule:
Liebe Grüße,
Herzblut
ich bitte euch um eure Hilfe. Ich versuche mich einigermaßen kurz zu halten, möchte euch aber trotzdem die notwendigen Informationen geben.
Es geht um meinen leiblichen Vater, ich bin ohne ihn aufgewachsen, er ist Ausländer und hat sich aus dem Staub gemacht, als meine Mutter mit mir schwanger war. Er hatte in seinem Heimatland bereits eine Familie. Auch in meiner Geburtsurkunde ist "Vater unbekannt" angeführt, wodurch ich ab 18 den Unterhalt vom Staat nicht mehr bekam, obwohl ich noch zur Schule ging und danach zwei Semester studiert hatte, es waren dadurch also auch finanzielle Einbußen
So weit, so gut. Ich meine ihn nun vor ein paar Monaten auf einem sozialen Netzwerk gefunden zu haben, durch einen eindeutigen Post. Ich war bereits Anfang des Jahres bei einer Anwältin, um mich bezüglich Unterhaltsforderungen zu erkundigen. Im Endeffekt teilte sie mir mit, ich hätte durch die Verjährung, die bereits eingetreten ist, keine Chance, nachträglich Unterhalt zu fordern, im Grunde hätte ich einfach Pech gehabt leider, auch wenn ich keine Chance hatte, ihn ausfindig zu machen.
Ich könnte aber grundsätzlich die Vaterschaft an sich einklagen.
Nun bin ich am Überlegen, ob ich mir nicht noch eine zweite Meinung einhole, und ich doch eine Chance auf Unterhaltsnachforderungen hätte? Ich war mit diesem Fall schon immer irgendwie eine Gesetzeslücke. Wenn nein, soll ich überhaupt die Vaterschaft einklagen? Das waren auch meine Fragen an die Karten.
Die Vaterschaft würde ich nur für meinen Seelenfrieden einklagen - um auch mal zu sagen "Ich bin DA und du kannst nicht vor deinen "Fehlern" davonlaufen".
Kontakt zu ihm oder seiner Familie (seine Kinder leben teilweise in meiner Umgebung) möchte ich nicht.
Gelegt mit Blaue Eule:
Liebe Grüße,
Herzblut