Steht das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung über dem Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit?
eltern haben nicht nur das recht auf freie religionsausübung sondern auch das recht kinder entsprechend ihrer religiösen vostellung zu erziehen - und nun wirds happig
körperliche unversehrtheit ist auch so ein dehnbarer begriff
und da bringe ich wieder das ohrlochstechen, auch wenn das einige für schmarren und gequirlte scheisse halten: die gefahr ist etwa gleich gross die davon ausgeht... es verletzt die unversehrtheit des körpers und der einzige grund warum es gemacht ist, ist weil es einem schönheitsideal (auch einer religion) entspricht
oder halt die Zahnspangen - sie fügen dem kind schmerzen zu, isolieren es teilweise sozial (wohingegen eine beschneidung unter umständen erst sozial integriert, bzw im umkehrschluss ein nicht beschnittener junge im judentum oder im Islam wohl sozial ausgegrenzt würde) und dient in 90% der fälle nur einem schönheitsideal ohne medizinischen nutzen - und hat im negativfalle sogar die schleichende zerstöhrung des gebisses zur folge
Sollte ich das Recht haben, jetzt mal kurz zu dir rüber zu fahren und dir was abschneiden, weil es MEIN Glaube so will?
du bist nicht meine eltern, du hast nicht das recht mich nach deinem glauben zu erziehen
aber apropoz religiösen zwang: ich fühle mich teilwesie durch meine Zwangsfirmung traumatisiert, weil ich damals als 12 jähriger der sie eigentlich verweigern wollte sowohl vom Pfarrer, wie von den eltern wie den grosseltern tagelang verhört und bearbeitet wurde bis ich meine meinung änderte
sollte man da nicht auch firmung verbieten, da sie seelischen schaden zufügen kann