GräfinJo;2694161 schrieb:
Aber wird bei der persönlichen Bedarfsermittlung nicht der ortsansässige Mietspiegel zugrunde gelegt?
Jein
Die Argen haben ihre eigenen Mietstufentabellen, konnte man noch vor ner gewissen Zeit im Netz aufrufen.
Diese Tabellen wurden aber heftigst kritisiert und zwar dahingehend, daß sie nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen würden. Nun sind diese Tabellen anscheinend weg und man findet im Netz mehrfach die Begründung für das Entfernen, daß diese Tabellen sich ja ständig ändern würden.
Tja, der Antragsteller könnte ja auch selbst nachsehen!
Daher Jein, man kann den Mietspiegel erfragen, auch bei der Arge, aber letztendlich hängt es alleinig von der Bewilligung des SB ab und der will vergleichbare Wohnungsangebote sehen und das Ergebnis sollte einen dann ja wohl klar sein. Das Billigste malt zu erst. Auch ist es ein beliebtes Spielchen einen auf eine kleinere Wohnung zu verweisen, als einem eigentlich zusteht.
Daher, wonach sie bewilligen. kaum zu beantworten, hängt von vielen Sachen ab. Wonach sie müssten, ganz klar zu beantworten.
Aber um es klar zu stellen, dafür kann ein SB der Arge nichts, die haben Vorgaben zum Sparen und die müssen sie umsetzen.